Daten
Kommune
Jülich
Größe
218 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
21.02.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Sc/Wo
Jülich, 09.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 8/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
13.02.2014
Haupt- und Finanzausschuss
20.02.2014
Stadtrat
06.03.2014
TOP
Ergebnisse
mehrheitlich dafür
bei 10 Gegenstimmen mehrheitlich dafür
Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung
a) Beschluss über die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Anlg.: 4
61
61
60
63
66
III
Beschlussentwurf:
zu a)
Die mit Schreiben vom 29.11.2013 eingegangene Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Anregung
Stellungnahme und Beschlussentwurf
der Verwaltung
Studierende der Fachhochschule sowie der BUND, Ortsgruppe
Jülich nehmen wie folgt Stellung:
Ein äußerst trostloser Ausgleich soll die Bepflanzung einiger
Jungbäume in der asphaltierten Parkplatzlandschaft sein.
Da es uns ersichtlich ist, dass die Handelskette zu Gunsten der
Gewinnerzielung eine Optimierung ihrer Einkaufsbedingungen
anstreben will, appellieren wir an Sie, dennoch genauer hin zu
schauen. Leider kann die Natur sich im Gegenteil zum Menschen nicht selbst wehren. Gerade aus diesem Grund sollte es
dem Menschen nur aus reiner Profitgier nicht zustehen, die
uns noch bleibende Natur zu berauben oder gar zu zerstören.
Es ist richtig, dass augenscheinlich ein
SD.Net
Unserer Meinung nach liegt bei Real auch kein ParkplatzMangel vor.
Der Einkaufsmarkt bietet alleine durch den schon sehr groß
angelegten Parkplatz genügend Möglichkeiten parken zu können. Aus unserer Erfahrung ist uns nicht bekannt, dass der
Parkplatz voll ausgelastet wäre. So finden sich immer reichlich
Parkplätze nicht nur in der letzten Reihe sondern auch schon
viel früher. Dies auch über einen längeren Zeitraum zu überprüfen würde Zahlen produzieren, die unsere Erfahrung fundiert wiedergibt.
Selbst wenn die Parksituation durch ein Zelt, den ADAC Prüfstand und den Brathähnchenverkaufsstand verschärft wurde,
konnte man genügend Parkplätze finden.
Der Parkplatz ist so gut durch organisiert, dass selbst durch
Fremdparken von LKWs und/oder Wohnmobile kein ersichtlicher Grund vorhanden ist, den Parkplatz zu erweitern.
Das Einzige, das vorliegen könnte, ist die Bequemlichkeit der
Kunden einige Schritte Gehweg in Kauf zu nehmen.
Sie müssen sich die Frage stellen, ob man für einen Gehweg
mit einer Ersparnis von maximal einer Minute in Kauf nimmt
einfach alten Wald abzuroden. Es gibt weit mehr Optionen als
diese die Kundenzufriedenheit in Form kürzerer Gehwege zu
steigern.
Dazu sei in einer kleinen Anmerkung nach beizutragen, dass
diese Grünfläche schon vor der Übernahme von Real als Besitzer des Geländes bekannt war und als natürliche Gegebenheit der Parkplatzsituation hingenommen wurde.
Parkplatzmangel nicht vorliegt. Es hat
sich aber gezeigt, dass der Pflanzbereich mehrere Nachteile mit sich bringt,
die eine Neuorganisation des ruhenden
und fahrenden Verkehrs nötig macht:
- Verkehrliche Situation:
Sowohl durch vorhandenen Parksuchverkehr sowie durch parkende und
abfahrende Fahrzeuge besteht ein
Konfliktpotential des motorisierten Individualverkehrs. Zusätzliche Gefahrenstellen ergeben sich in Zusammenhang
mit dem kreuzenden Fußgängerverkehr.
- Landschaftspflegerische Situation:
Durch die Muldenwirkung ergibt sich eine
Trichterfunktion, die trotz regelmäßiger
Reinigung ein optisch nicht ansprechendes Bild zeigt. Insbesondere das bestehende Buschwerk innerhalb der zum Teil
ca. 4 Meter tiefen Mulde, verleitet immer
wieder zur Ablagerung von Müll und Abfall.
- Sichtverbindungen:
Durch die Lage der bewachsenen Mulde
vor der Haupteingangsfassade wird die
Sichtverbindung zwischen dem HauptEingang und dem größten Teil der vorhandenen Stellplätze unterbrochen. Eine
solche Sichtverbindung ist nach heutigen
Maßstäben unerlässlich für die Positionierung eines solchen SB Warenhauses.
Außerdem muss in Anbetracht der Lage der Grünfläche die
Vorteile der Entwässerung derParkfläche genannt werden. So
kann die Grünfläche als natürliches Wasserschutzbecken
verwendet werden. Auch wenn für den Gutachter kein Wasser
erkennbar war, lehrt die Erfahrung, dass auch Regenrückhaltebecken (= ohne Bepflanzung) meistens nicht gefüllt sind.
Das Regenwasser der Parkplatzfläche
erfolgt über ein Entwässerungssystem
in die öffentliche Kanalisation abgeleitet. Durch die Größe der Grünfläche
und deren Höhenlage in Bezug auf die
Parkplatzfläche ist eine Regenrückhaltung nicht gegeben.
Um der Stadt ihr grünes Image getreu zu handeln, muss hier
auf die Reduzierung des Kohlenstoffgehalt der Luft Erwähnung
finden. Nicht nur, dass die Bäume umweltfreundlich schädliches Kohlenstoffdioxid und Stickoxide speichern, gleichfalls
binden sie gefährliche Feinstäube und bieten einen guten
Schallschutz. Aus diesen Vorteilen erschließen sich die Gründe
für einen Bestand der Grünfläche.
Die neu anzupflanzenden Bäume parallel zur Straße " An der Leimkaul "
übernehmen die angesprochenen
Funktionen.
Bedenklich finden wir den Zeitort der Begehung für das Gutachten im Februar, um neben anderen Aspekten mögliche Beeinträchtigungen für Tiere zu ermitteln. Der Gutachter weist
gleichzeitig auf eine Rodung von Oktober bis Februar hin, um
direkte Verletzungen oder Tötung der Tiere zu vermeiden.
Somit ist sowohl der Begehungszeitpunkt in genau dem Zeitraum, unangebracht, wie auch die Tatsache, dass er trotzdem
Die Begehung am 14.02.2013 fand
statt zur Erfassung planungsrelevanter
Strukturen und sonstiger Hinweise
(Biotope, Baumhöhlen, Horste, Gewölle
etc.) als Bestandsaufnahme und
Grundlage für die artenschutzrechtliche
Vorprüfung. Eine solche Erfassung
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fündig wurde („Nest [...] besetzt").
kann jederzeit durchgeführt werden.
Dass zu dieser Zeit eine Rabenkrähe,
die in unseren Breiten überwintert,
gesichtet wurde, ist nicht ungewöhnlich.
Der Rodungstermin wurde vom Gutachter, Zitat " in der Zeit zwischen Oktober und Februar festgesetzt, um eine
Tötung oder Verletzung von europäischen Vogelarten während der Brutzeit
zu vermeiden".
Der flächenmäßig viel kleinere ortsnahe Ausgleich (eine Parkplatzreihe) kann außerdem besonders anfangs das alte Areal
nicht ersetzen. Es ist daher eine höhere Bewertung vorzunehmen, da die Neubepflanzung wegen der geringen „Reife" noch
keinen funktionserhaltenden Charakter hat. Der angestrebte
Auewald als Ausgleich geht von einer höheren Wertigkeit aus.
Sobald es sich um eine Aufforstung eines schon begrünten Bereichs handelt, hierzu zählen auch Wildblumenwiesen o.ä.,
lehnen wir diese Kompensation ab. Überdies können auch
Wiesen, d.h. natürlichere Freiflächen, für manche Arten sinnvoller sein, da keine „Wand aus Bäumen" besteht. Beides ist zu
prüfen.
Die Baumbepflanzung parallel zur
Straße " An der Leimkaul " dient der
Eingrünung des Parkplatzareals und
geht nur mit einem geringen Teil in die
Ausgleichsberechnung ein. In Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren, die die
Ausgleichsberechnung akzeptiert, findet der Ausgleich in einer Größe von
ca. 2.500 qm auf einer Weidefläche im
rurnahen Bereich " Selgersdorfer
Driesch " statt.
Aus den dargestellten Nachteilen für das Stadtklima und einer
Konsumsteigerung lehnen wir die Änderung ab.
Sollte es trotz dieser Vielzahl an Nachteilen zu einer Rodung
kommen, fordern wir:
• Ein stadt- und ortsnaher Ausgleich muss sichergestellt
werden
• Es ist weiterhin textlich darzustellen, dass auf den bisher
bekannten und auf weiteren Flächen keine Biozide oder Düngemittel ausgebracht werden.
• Es ist zu klären, wer hier die Erfolgskontrolle durchführt.
• Der Parkplatz muss versiegelungsarm gestaltet werden.
Hierzu gehört eine Aufstockung der Baumdichte des restlichen
Parkplatzes. Es sind regionale Pflanzen auszuwählen.
• Eine insekten- und fledermausfreundliche der neuen (evtl.
umgestalteten) Parkplatzbeleuchtung - und bei Erneuerung der
Außenleuchtmittel auch der Marktbeleuchtung - muss vorgeschrieben werden.
Ein stadtnaher Ausgleich ist sichergestellt.
Die übrigen Forderungen beziehen sich
auf Bereiche außerhalb der Bebauungsplanänderung und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
In einer modernen, wirtschaftlich starken Stadt, die „fit für die
Zukunft" sein will, sind Grünflächen, Sträucher, Parks und
Bäume ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung eines erträglichen
Wohlfühl- und Stadtklimas. Als Studierende, Vertreter des
BUND und Bewohner Jülichs sind wir auf eine lobenswerte
Stadt bedacht.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 07.10.2013 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 70.3 "SSO-Gebiet", 2. Änderung beschlossen. Die
Auslegung fand in der Zeit vom 28.10.2013 bis einschl. 29.11.2013 statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Es ging das als Anlage beigefügte Schreiben ein.
Als weitere Anlagen sind der Bebauungsplan in verkleinerter Fassung, die Begründung und die artenschutzrechtliche Vorprüfung beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
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