Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
06.03.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
INHALT
1
Einleitung
3
2
Wirkfaktoren
4
3
Eingriffsgebiet und Wirkraum
4
4
Methodik
6
5
Ergebnisse
6
5.1
Baumhöhlen, Horste
6
5.2
Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten
6
6
Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich?
7
7.
Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten
11
8
7.1
Obligate Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
11
7.2
Artenschutzrechtliche Bewertung
11
Hinweise zum Umweltbericht
Literatur und weitere Quellen
12
13
Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
1
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Einleitung
In Jülich, An der Leimkaul 1, ist die Erweiterung des Realmarkt Parkplatzes um 136
PKW Stellplätze geplant. Auf der Fläche befindet sich derzeit eine muldenartige
Gehölzinsel.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Zuge der Arbeiten geschützte Tierund Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten, ist zunächst eine spezielle
artenschutzrechtliche Vorprüfung im Sinne des § 44 BNatSchG durchzuführen.
Die
vorliegende
Artenschutzprüfung
(ASP)
orientiert
sich
an
der
Handlungsempfehlung des MWEBWV & MUNLV (2010): Artenschutz in der
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. In Stufe I
(Vorprüfung) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, „ob und ggf. bei
welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen
zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum
einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle
relevanten
Wirkfaktoren
des
Vorhabens
einzubeziehen.
Nur
wenn
artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die entsprechenden Arten eine
vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich“.
100 Meter
Abb. 1: Eingriffsgebiet (rot) am Realmarkt in Jülich.
Quelle Luftbild: Bing (2013).
3
Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
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BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Wirkfaktoren
Zur Ermittlung des potenziellen Eintretens von Verbotstatbeständen sind die bauund anlagebedingten Wirkfaktoren für planungsrelevante Arten zu ermitteln. Diese
stellen sich wie folgt dar:
Baubedingt:
•
Direkte Beeinträchtigungen von pot. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie
Arten durch den Flächenverbrauch
•
Da die Umgebung derzeit bereits intensiv als Parkplatz des Realmarktes
genutzt wird, sind keine zusätzlichen baubedingten Wirkfaktoren über das
Eingriffsgebiet hinaus zu erwarten.
Anlagebedingt:
•
3
Da die Umgebung derzeit bereits intensiv als Parkplatz des Realmarktes
genutzt wird, sind keine zusätzlichen anlagebedingten Wirkfaktoren zu
erwarten.
Eingriffsgebiet und Wirkraum
Eingriffsgebiet (EG)
Das Eingriffsgebiet ist die durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Fläche. Auch
Baustelleneinrichtungsflächen, Zufahrtswege, Lagerplätze etc. zählen dazu.
Das Eingriffsgebiet befindet sich in Jülich am Realmarkt, An der Leimkaul 1 und hat
eine Größe von ca. 1.500 m2. Die Fläche stellt sich derzeit als eingesenkte Gehölzinsel
dar. Dominierende Baumarten sind Stieleiche (11 Stück, Quercus robur) und
Spitzahorn (3 Stück, Acer platanoides). Drei der Bäume sind rel. alt und besitzen einen
Brusthöhendurchmessern (BHD) von ca. 70 cm, die restlichen Gehölze sind deutlich
jünger mit BHD von ca. 20-30 cm. In der Strauchschicht kommen überwiegend
Brombeere (Rubus fruticosus agg.) sowie Holunder (Sambucus nigra) vor, die
Krautschicht fehlt. Trotz der eingetieften Lage konnte am Begehungstermin kein
stehendes Wasser festgestellt werden. Auch die Vegetation deutet nicht darauf hin,
dass die Senke regelmäßig mit Wasser gefüllt ist. Baumhöhlen konnten nicht
festgestellt werden. Ein Nest wird von einer Rabenkrähe besetzt.
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Fotos: Gehölze im Eingriffsgebiet.
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Vorbelastungen
Zur Einschätzung des Vorkommens von planungsrelevanten Arten sowie der
Festlegung des Wirkraumes sind zunächst die Vorbelastungen zu ermitteln.
Diese gehen aus von:
• Lärmemissionen und visuelle Reize durch die intensive Nutzung des Umlandes
als Parkplatz des Realmarktes.
Wirkraum (WR)
Auf Grundlage der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren (s. Kap. 2), der
Vorbelastungen, Biotopstrukturen sowie Störungsempfindlichkeit der betreffenden
Art (Artengruppe), lässt sich der Wirkraum des Vorhabens für jede Art
(Artengruppe) definieren. In diesem Bereich kann eine artenschutzrechtlich relevante
Störung nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der massiven Vorbelastungen kann der Wirkraum dem Eingriffsgebiet
gleichgesetzt werden. Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren über das
Eingriffsgebiet hinaus sind nicht zu erwarten.
4
Methodik
Neben einer Ortsbegehungen am 14.02.2013 zur Erfassung planungsrelevanter
Strukturen und sonstiger Hinweise (Biotope, Baumhöhlen, Horste, Gewölle etc.),
werden folgender artenschutzrechtlicher Vorprüfung vorhandene Daten zugrunde
gelegt (s. Kap. 5.2). Weiterführende Kartierungen haben nicht statt gefunden („worst
case“ Prognose).
5
Ergebnisse
5.1
Baumhöhlen, Horste
In den Gehölzen konnte keine Baumhöhlen festgestellt werden. Ein Nest wird von
einer Rabenkrähe besetzt.
5.2
Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten
Die zentralen Vorschriften des speziellen Artenschutzes finden sich in § 44
BNatSchG. Dabei sind Tier- und Pflanzenarten aus folgenden drei Gruppen zu
betrachten:
•
•
Alle europäischen Vogelarten (besonders und streng geschützte Arten)
Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (streng geschützte
6
Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
•
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Arten; nur bei nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 S. 1 BauGb zulässigen
Eingriffen)
Tier- und Pflanzenarten nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG („Verantwortlichkeit
Deutschlands“; noch keine offizielle Übersicht vorhanden)
Das MUNLV (2007) hat eine Liste mit für NRW planungsrelevante Tier- und
Pflanzenarten erarbeitet. Darüber hinaus gehend können, je nach Sachverhalt und
Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG, weitere Spezies hinzugefügt werden.
Folgende Quellen wurden ausgewertet:
• LANUV (2013): Infosystem geschützte Arten in NRW
• LINFOS (2013): Landschaftsinformationssammlung
Jagdhabitate planungsrelevanter Arten sind im Sinne des Gesetzes zunächst nicht zu
betrachten (z. B. BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07). Eine Relevanz entsteht,
wenn durch die Beeinträchtigungen im Jagdrevier die gesetzlich geschützten
Fortpflanzungs- und Ruhestätten ihre Funktion nicht mehr erfüllen können bzw.
Individuen durch einen Verlust der Nahrung zu Grunde gehen. Dies wird aufgrund
der rel. kleinen Fläche und gegebener Biotopstrukturen im vorliegenden Fall
ausgeschlossen oder gesondert erwähnt.
Ein temporärerer Habitatverlust im Wirkraum durch kurzzeitige baubedingte
Störungen ist rechtlich irrelevant, insofern die Lebensstätten ihre Funktion nach
Bauende wieder erfüllen (BVERWG 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86).
Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass prinzipiell alle europäischen Vogelarten
unter die Schutzbestimmungen des § 44 BNatSchG fallen und im Zuge der
artenschutzrechtlichen Einschätzung berücksichtigt werden müssen. Die Auswahl
einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter Arten) erfolgt lediglich aus
Gründen der Praktikabilität. Für die ubiquitären Spezies, wie Amsel, Rotkehlchen
oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen Habitatansprüchen,
ist das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichtigung gewisser
Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter), im Voraus meist
auszuschließen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie
ausreichenden Ersatzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen (s.
MUNLV 2007). Die „Allerweltsarten“ werden im Weiteren als Gruppe abgehandelt.
6
Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich?
Gemäß der Handlungsempfehlung des MWEBWV & MUNLV (2010) ist in einer
überschlägigen Prognose zunächst zu klären, ob eine Betroffenheit von
planungsrelevanten Arten überhaupt möglich ist (Vorprüfung).
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Tabelle 1 zeigt alle aufgrund oben genannter Quellen potenziell vorkommende
planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten, welche durch Verschneidung mit
gegebenen Biotopstrukturen, dem Wirkraum und den Wirkpfaden des Vorhabens
auf ihre potenzielle Präsenz bzw. Absenz geprüft werden. Des Weiteren wird
ermittelt, für welche Arten das Eintreten von Verbotstatbeständen generell möglich
ist.
Tab. 1: Übersicht
der
potenziell
im
Eingriffsgebiet
planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten.
und
Wirkraum
vorkommenden
Angaben nach LANUV (2013) für das MTB 5004 Jülich, sowie LINFOS (2013). Auch die mindestens
„gefährdeten“ Arten der regionalen Roten Listen werden berücksichtigt. Vorkommen der Arten im
entsprechenden MTB nach WINK et al. (2005). Eine Begründung für die potenzielle Präsenz bzw.
Absenz für jede Art wird gegeben.
*nach MUNLV (2007) nicht planungsrelevant aber in der regionalen Roten Liste mindestens gefährdet
EG: Eingriffsgebiet
WR: Wirkraum
Autökologische Angaben siehe:
BAUER et al. (2005): Vögel
BLAB & VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien
DIETZ et al. (2007); MESCHEDE et al. (2004): Fledermäuse
LANUV (2013): Alle Arten
Art
Bestehen
potenzielle
Wirkpfade?
Begründung*
Säugetiere
Wasserfledermaus
Rauhhautfledermaus
Graues Langohr
Braunes Langohr
Großer Abendsegler
Breitflügelfledermaus
Bechsteinfledermaus
Kleine Bartfledermaus
Große Bartfledermaus
Zwergfledermaus
Fransenfledermaus
Europäischer Biber
Haselmaus
NEIN
NEIN
NEIN
In den zu fällenden Gehölzen konnten keine Baumhöhlen
festgestellt werden. Regelmäßig genutzte Winterquartiere oder
Wochenstuben sind somit sehr unwahrscheinlich.
Keine geeigneten Habitate im EG.
Die Gehölzinsel befindet sich stark isoliert inmitten des
Parkplatzes.
Amphibien/Reptilien
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Art
Kreuzkröte
Wechselkröte
Springfrosch
Kleiner Wasserfrosch
Bestehen
potenzielle
Wirkpfade?
NEIN
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Begründung*
Keine geeigneten Habitate im EG.
Vögel
Baumfalke
NEIN
Baumpieper*
NEIN
Bluthänfling*
NEIN
Eisvogel
NEIN
Feldlerche
NEIN
Feldschwirl
NEIN
Feldsperling
NEIN
Fitis*
NEIN
Flussregenpfeifer
NEIN
Gartenrotschwanz
NEIN
Gelbspötter*
Gimpel*
Grauammer
Graureiher
Habicht
Haussperling*
JA
JA
NEIN
NEIN
NEIN
NEIN
Kiebitz
NEIN
Klappergrasmücke*
NEIN
Kleinspecht
NEIN
Kornweihe
NEIN
Kuckuck
NEIN
Mäusebussard
Mehlschwalbe
NEIN
NEIN
Mittelspecht
NEIN
Art der strukturreichen Landschaft mit Wäldern, Gehölzen und
Gewässern. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Die Art benötigt ein Mosaik aus langrasigen Offenlandbereichen
und hohen Gehölzen als Singwarten. Oft an lichten
Waldrändern. Keine geeigneten Habitate im EG.
Art halboffener, meist trockener Landschaften. Keine geeigneten
Habitate im EG.
Keine geeigneten Habitate im EG.
Art der weitläufigen Feldflur und Wiesen. Keine geeigneten
Habitate im EG.
Die Art benötigt ein Mosaik aus langrasigen Offenlandbereichen
und hohen Gehölzen als Singwarten. Keine geeigneten Habitate
im EG.
Meist in Ortsrandlagen mit strukturreichen Gärten und offener
Feldflur. Keine geeigneten Habitate im EG.
Art verschiedenster Gehölzbiotope. Aufgrund der massiven
Störungen im direkten Umfeld ist ein Vorkommen des
Bodenbrüters sehr unwahrscheinlich.
Art der vegetationsarmen Kiesbänke und Abgrabungen. Keine
geeigneten Habitate im EG.
Art verschiedenster, meist extensiv genutzter, halboffener
Gehölzbiotope. Keine geeigneten Habitate im EG.
Art verschiedenster Gehölzbestände. Vorkommen möglich.
Art verschiedenster Gehölzbestände. Vorkommen möglich.
Art der offenen Feldflur. Keine geeigneten Habitate im EG.
Keine Kolonie im EG.
Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Gebäudebrütende Art.
Art der weitläufigen Feld- und Wiesenflur. Keine geeigneten
Habitate im EG.
Art der Hecken und Gebüsche. Nicht in geschlossenen
Gehölzbeständen.
Art der Auen, Bruchwälder oder baumreichen Parks. Keine
Höhlenbäume in EG.
Art der weitläufigen Feld- und Wiesenflur. Keine geeigneten
Habitate im EG.
Art verschiedener Gehölzbiotope in meist strukturreicher
Landschaft. Aufgrund der massiven Störungen im Umfeld
auszuschließen.
Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Art brütet an Gebäuden.
Art alter Eichenwälder oder Auen. Keine geeigneten Habitate im
EG.
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Art
Bestehen
potenzielle
Wirkpfade?
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Begründung*
Nachtigall
NEIN
Art verschiedenster Gehölzbiotope. Aufgrund der massiven
Störungen im direkten Umfeld ist ein Vorkommen sehr
unwahrscheinlich.
Pirol
NEIN
Art meist feuchter Laubwälder, Auen oder Pappelreihen. Keine
geeigneten Habitate im EG.
Rauchschwalbe
NEIN
Art brütet in Gebäuden.
Rebhuhn
NEIN
Rohrweihe
NEIN
Rotmilan
Schleiereule
NEIN
NEIN
Schwarzspecht
NEIN
Sperber
Steinkauz
NEIN
NEIN
Teichrohrsänger
NEIN
Turmfalke
NEIN
Turteltaube
NEIN
Waldkauz
NEIN
Waldlaubsänger*
NEIN
Waldohreule
Waldschnepfe
NEIN
NEIN
Wiesenpieper
NEIN
Zwergtaucher
NEIN
„Allerweltsarten“
JA
Art der weitläufigen Feld- und Wiesenflur. Keine geeigneten
Habitate im EG.
Art brütet an schilfreichen Gewässern oder in der weiträumigen
Feldflur. Keine geeigneten Habitate im EG.
Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Art brütet in Gebäuden.
Art alter Wälder. Keine geeigneten Habitate im EG. Keine
Baumhöhlen.
Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Keine Höhlen oder Niströhren.
Art lebt im dichten Schilf oder Ufergebüsch von Seen und
Teichen. Keine geeigneten Habitate im EG.
Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Art besiedelt Gehölzbiotope in rel. warmen und trockenen
Gebieten hauptsächlich im Flachland. Keine geeigneten Habitate
im EG.
Keine Baumhöhlen im EG.
Art verschiedenster Gehölzbiotope. Aufgrund der massiven
Störungen im direkten Umfeld ist ein Vorkommen des
Bodenbrüters sehr unwahrscheinlich.
Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt.
Art der Wälder. Keine geeigneten Habitate im EG.
Art kurzrasiger, meist feuchter Flächen mit Singwarten (Moore,
Heiden, Feuchtwiesen u. a.). Keine geeigneten Habitate im EG.
Brütet in der Ufervegetation an Seen und Flüssen. Keine
geeigneten Habitate im EG .
Vorkommen im EG sehr wahrscheinlich
Schmetterlinge
Nachtkerzen-Schwärmer
NEIN
Legt seine Eier an Weidenröschen, Nachtkerzen und
Blutweiderich. Pflanzen im EG nicht vorhanden.
Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG kann für
folgende Arten nicht ausgeschlossen werden:
Gelbspötter, Gimpel, „Allerweltsarten“
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
7.
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten
Im Folgenden wird dargestellt, in wie weit der geplante Eingriff für die in Stufe I
ermittelten Arten Verbotstatbestände auslösen kann.
7.1
Obligate Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Die folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden der Bewertung
zugrunde gelegt:
M 1: Baufeldräumung
Um eine Tötung oder Verletzung von europäischen Vogelarten während der
Brutzeit zu vermeiden, sind alle Gehölze und Gebüsche in der Zeit zwischen
Oktober und Februar zu beseitigen.
7.2
Artenschutzrechtliche Bewertung
Eine Tötung oder Verletzung von planungsrelevanten Arten i. S. des § 44 (1) Nr. 1
BNatSchG wird durch die Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen.
Die Zerstörung von pot. Fortpflanzungs- und Ruhestätten i. S. des § 44 (1) Nr. 3
BNatSchG führt, unter Berücksichtigung von § 44 (5) BNatSchG, ebenfalls nicht zum
Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Die ökologische Funktion
der pot. Lebensstätten kann durch das Umland kompensiert werden (s. Abb. 2). Bei
den pot. betroffenen Arten handelt es sich um euryöke Spezies mit einer breiten
Lebensraumamplitude. Den Strukturen im EG können keine herausragenden, nicht
zu kompensierenden Habitatqualitäten zugesprochen werden.
Abb. 2: Eingriffsgebiet und Umland (Quelle Luftbild: Googleearth).
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Somit sind erhebliche Störungen der lokalen Populationen i. S. des § 44 (1) Nr. 2
BNatSchG ebenfalls ausgeschlossen.
Fazit:
Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44 (5)
treten bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfohlener
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, nicht ein.
8
Hinweise zum Umweltbericht
Erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser,
Klima, Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Ggf.
sind Sondergutachten einzuholen.
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Literatur und weitere Quellen
BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel
Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3.
Verlagsgemeinschaft AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert.
BLAB & VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen. – BLV
Verlagsgesellschaft mbH, München Wien Zürich. 159 S.
BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07
BVERWG 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86
DIETZ, C., VON HELVERSEN, O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas
und Nordwestafrikas – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. – Franckh-Kosmos
Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 399.S.
LANUV (2013): Infosystem geschützte Arten in NRW.
http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/content/de/arten/arten.php?id=5209&jid=1o2o2&list=mtb_ra
um&template=mtb_raum
LINFOS (2013): http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
MUNLV (HRSG.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen,
Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. - Domröse Druck, Hagen. 257 S.
MWEBWV& MUNLV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei er
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. – Gemeinsame Handlungsempfehlung s
Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des
Ministeriums
für
Klimaschutz,
Umwelt,
Landwirtschaft,
Naturund
Verbraucherschutz NRW vom 24.08.2010.
WINK, M., DIETZEN, C. & B. GIEßING (2005): Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein).
Ein Atlas der Brut- und Wintervogelverbreitung 1990 bis 2000. – Beiträge zur
Avifauna Nordrhein-Westfalens, Bd. 36, Bonn: 419 S.
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Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich
Artenschutzrechtliche Vorprüfung
BÜRO KREUTZ
Stand: 19.06.2013
Dieses Gutachten wurde unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Dipl. Biol. Sven Kreutz
Alsdorf, den 19.06.2013
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