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Sitzungsvorlage (Anlage 4)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
06.03.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05

Inhalt der Datei

INHALT 1 Einleitung 3 2 Wirkfaktoren 4 3 Eingriffsgebiet und Wirkraum 4 4 Methodik 6 5 Ergebnisse 6 5.1 Baumhöhlen, Horste 6 5.2 Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten 6 6 Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich? 7 7. Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten 11 8 7.1 Obligate Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen 11 7.2 Artenschutzrechtliche Bewertung 11 Hinweise zum Umweltbericht Literatur und weitere Quellen 12 13 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung 1 BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Einleitung In Jülich, An der Leimkaul 1, ist die Erweiterung des Realmarkt Parkplatzes um 136 PKW Stellplätze geplant. Auf der Fläche befindet sich derzeit eine muldenartige Gehölzinsel. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Zuge der Arbeiten geschützte Tierund Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten, ist zunächst eine spezielle artenschutzrechtliche Vorprüfung im Sinne des § 44 BNatSchG durchzuführen. Die vorliegende Artenschutzprüfung (ASP) orientiert sich an der Handlungsempfehlung des MWEBWV & MUNLV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. In Stufe I (Vorprüfung) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, „ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die entsprechenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich“. 100 Meter Abb. 1: Eingriffsgebiet (rot) am Realmarkt in Jülich. Quelle Luftbild: Bing (2013). 3 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung 2 BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Wirkfaktoren Zur Ermittlung des potenziellen Eintretens von Verbotstatbeständen sind die bauund anlagebedingten Wirkfaktoren für planungsrelevante Arten zu ermitteln. Diese stellen sich wie folgt dar: Baubedingt: • Direkte Beeinträchtigungen von pot. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Arten durch den Flächenverbrauch • Da die Umgebung derzeit bereits intensiv als Parkplatz des Realmarktes genutzt wird, sind keine zusätzlichen baubedingten Wirkfaktoren über das Eingriffsgebiet hinaus zu erwarten. Anlagebedingt: • 3 Da die Umgebung derzeit bereits intensiv als Parkplatz des Realmarktes genutzt wird, sind keine zusätzlichen anlagebedingten Wirkfaktoren zu erwarten. Eingriffsgebiet und Wirkraum Eingriffsgebiet (EG) Das Eingriffsgebiet ist die durch das Vorhaben unmittelbar betroffene Fläche. Auch Baustelleneinrichtungsflächen, Zufahrtswege, Lagerplätze etc. zählen dazu. Das Eingriffsgebiet befindet sich in Jülich am Realmarkt, An der Leimkaul 1 und hat eine Größe von ca. 1.500 m2. Die Fläche stellt sich derzeit als eingesenkte Gehölzinsel dar. Dominierende Baumarten sind Stieleiche (11 Stück, Quercus robur) und Spitzahorn (3 Stück, Acer platanoides). Drei der Bäume sind rel. alt und besitzen einen Brusthöhendurchmessern (BHD) von ca. 70 cm, die restlichen Gehölze sind deutlich jünger mit BHD von ca. 20-30 cm. In der Strauchschicht kommen überwiegend Brombeere (Rubus fruticosus agg.) sowie Holunder (Sambucus nigra) vor, die Krautschicht fehlt. Trotz der eingetieften Lage konnte am Begehungstermin kein stehendes Wasser festgestellt werden. Auch die Vegetation deutet nicht darauf hin, dass die Senke regelmäßig mit Wasser gefüllt ist. Baumhöhlen konnten nicht festgestellt werden. Ein Nest wird von einer Rabenkrähe besetzt. 4 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Fotos: Gehölze im Eingriffsgebiet. 5 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Vorbelastungen Zur Einschätzung des Vorkommens von planungsrelevanten Arten sowie der Festlegung des Wirkraumes sind zunächst die Vorbelastungen zu ermitteln. Diese gehen aus von: • Lärmemissionen und visuelle Reize durch die intensive Nutzung des Umlandes als Parkplatz des Realmarktes. Wirkraum (WR) Auf Grundlage der vorhabensspezifischen Wirkfaktoren (s. Kap. 2), der Vorbelastungen, Biotopstrukturen sowie Störungsempfindlichkeit der betreffenden Art (Artengruppe), lässt sich der Wirkraum des Vorhabens für jede Art (Artengruppe) definieren. In diesem Bereich kann eine artenschutzrechtlich relevante Störung nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der massiven Vorbelastungen kann der Wirkraum dem Eingriffsgebiet gleichgesetzt werden. Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren über das Eingriffsgebiet hinaus sind nicht zu erwarten. 4 Methodik Neben einer Ortsbegehungen am 14.02.2013 zur Erfassung planungsrelevanter Strukturen und sonstiger Hinweise (Biotope, Baumhöhlen, Horste, Gewölle etc.), werden folgender artenschutzrechtlicher Vorprüfung vorhandene Daten zugrunde gelegt (s. Kap. 5.2). Weiterführende Kartierungen haben nicht statt gefunden („worst case“ Prognose). 5 Ergebnisse 5.1 Baumhöhlen, Horste In den Gehölzen konnte keine Baumhöhlen festgestellt werden. Ein Nest wird von einer Rabenkrähe besetzt. 5.2 Festlegung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten Die zentralen Vorschriften des speziellen Artenschutzes finden sich in § 44 BNatSchG. Dabei sind Tier- und Pflanzenarten aus folgenden drei Gruppen zu betrachten: • • Alle europäischen Vogelarten (besonders und streng geschützte Arten) Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (streng geschützte 6 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung • BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Arten; nur bei nach § 15 BNatSchG oder § 18 Abs. 2 S. 1 BauGb zulässigen Eingriffen) Tier- und Pflanzenarten nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG („Verantwortlichkeit Deutschlands“; noch keine offizielle Übersicht vorhanden) Das MUNLV (2007) hat eine Liste mit für NRW planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten erarbeitet. Darüber hinaus gehend können, je nach Sachverhalt und Berücksichtigung der Vorgaben des BNatSchG, weitere Spezies hinzugefügt werden. Folgende Quellen wurden ausgewertet: • LANUV (2013): Infosystem geschützte Arten in NRW • LINFOS (2013): Landschaftsinformationssammlung Jagdhabitate planungsrelevanter Arten sind im Sinne des Gesetzes zunächst nicht zu betrachten (z. B. BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07). Eine Relevanz entsteht, wenn durch die Beeinträchtigungen im Jagdrevier die gesetzlich geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten ihre Funktion nicht mehr erfüllen können bzw. Individuen durch einen Verlust der Nahrung zu Grunde gehen. Dies wird aufgrund der rel. kleinen Fläche und gegebener Biotopstrukturen im vorliegenden Fall ausgeschlossen oder gesondert erwähnt. Ein temporärerer Habitatverlust im Wirkraum durch kurzzeitige baubedingte Störungen ist rechtlich irrelevant, insofern die Lebensstätten ihre Funktion nach Bauende wieder erfüllen (BVERWG 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86). Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass prinzipiell alle europäischen Vogelarten unter die Schutzbestimmungen des § 44 BNatSchG fallen und im Zuge der artenschutzrechtlichen Einschätzung berücksichtigt werden müssen. Die Auswahl einiger, meist gefährdeter Arten (planungsrelevanter Arten) erfolgt lediglich aus Gründen der Praktikabilität. Für die ubiquitären Spezies, wie Amsel, Rotkehlchen oder Zaunkönig („Allerweltsarten“) mit relativ unspezifischen Habitatansprüchen, ist das Eintreten von Verbotstatbeständen, unter Berücksichtigung gewisser Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung im Winter), im Voraus meist auszuschließen. Bei diesen Arten ist von sehr großen Populationen sowie ausreichenden Ersatzlebensstätten im räumlichen Zusammenhang auszugehen (s. MUNLV 2007). Die „Allerweltsarten“ werden im Weiteren als Gruppe abgehandelt. 6 Bewertung Stufe I: Ist das Eintreten von Verbotstatbeständen möglich? Gemäß der Handlungsempfehlung des MWEBWV & MUNLV (2010) ist in einer überschlägigen Prognose zunächst zu klären, ob eine Betroffenheit von planungsrelevanten Arten überhaupt möglich ist (Vorprüfung). 7 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Tabelle 1 zeigt alle aufgrund oben genannter Quellen potenziell vorkommende planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten, welche durch Verschneidung mit gegebenen Biotopstrukturen, dem Wirkraum und den Wirkpfaden des Vorhabens auf ihre potenzielle Präsenz bzw. Absenz geprüft werden. Des Weiteren wird ermittelt, für welche Arten das Eintreten von Verbotstatbeständen generell möglich ist. Tab. 1: Übersicht der potenziell im Eingriffsgebiet planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten. und Wirkraum vorkommenden Angaben nach LANUV (2013) für das MTB 5004 Jülich, sowie LINFOS (2013). Auch die mindestens „gefährdeten“ Arten der regionalen Roten Listen werden berücksichtigt. Vorkommen der Arten im entsprechenden MTB nach WINK et al. (2005). Eine Begründung für die potenzielle Präsenz bzw. Absenz für jede Art wird gegeben. *nach MUNLV (2007) nicht planungsrelevant aber in der regionalen Roten Liste mindestens gefährdet EG: Eingriffsgebiet WR: Wirkraum Autökologische Angaben siehe: BAUER et al. (2005): Vögel BLAB & VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien DIETZ et al. (2007); MESCHEDE et al. (2004): Fledermäuse LANUV (2013): Alle Arten Art Bestehen potenzielle Wirkpfade? Begründung* Säugetiere Wasserfledermaus Rauhhautfledermaus Graues Langohr Braunes Langohr Großer Abendsegler Breitflügelfledermaus Bechsteinfledermaus Kleine Bartfledermaus Große Bartfledermaus Zwergfledermaus Fransenfledermaus Europäischer Biber Haselmaus NEIN NEIN NEIN In den zu fällenden Gehölzen konnten keine Baumhöhlen festgestellt werden. Regelmäßig genutzte Winterquartiere oder Wochenstuben sind somit sehr unwahrscheinlich. Keine geeigneten Habitate im EG. Die Gehölzinsel befindet sich stark isoliert inmitten des Parkplatzes. Amphibien/Reptilien 8 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung Art Kreuzkröte Wechselkröte Springfrosch Kleiner Wasserfrosch Bestehen potenzielle Wirkpfade? NEIN BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Begründung* Keine geeigneten Habitate im EG. Vögel Baumfalke NEIN Baumpieper* NEIN Bluthänfling* NEIN Eisvogel NEIN Feldlerche NEIN Feldschwirl NEIN Feldsperling NEIN Fitis* NEIN Flussregenpfeifer NEIN Gartenrotschwanz NEIN Gelbspötter* Gimpel* Grauammer Graureiher Habicht Haussperling* JA JA NEIN NEIN NEIN NEIN Kiebitz NEIN Klappergrasmücke* NEIN Kleinspecht NEIN Kornweihe NEIN Kuckuck NEIN Mäusebussard Mehlschwalbe NEIN NEIN Mittelspecht NEIN Art der strukturreichen Landschaft mit Wäldern, Gehölzen und Gewässern. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Die Art benötigt ein Mosaik aus langrasigen Offenlandbereichen und hohen Gehölzen als Singwarten. Oft an lichten Waldrändern. Keine geeigneten Habitate im EG. Art halboffener, meist trockener Landschaften. Keine geeigneten Habitate im EG. Keine geeigneten Habitate im EG. Art der weitläufigen Feldflur und Wiesen. Keine geeigneten Habitate im EG. Die Art benötigt ein Mosaik aus langrasigen Offenlandbereichen und hohen Gehölzen als Singwarten. Keine geeigneten Habitate im EG. Meist in Ortsrandlagen mit strukturreichen Gärten und offener Feldflur. Keine geeigneten Habitate im EG. Art verschiedenster Gehölzbiotope. Aufgrund der massiven Störungen im direkten Umfeld ist ein Vorkommen des Bodenbrüters sehr unwahrscheinlich. Art der vegetationsarmen Kiesbänke und Abgrabungen. Keine geeigneten Habitate im EG. Art verschiedenster, meist extensiv genutzter, halboffener Gehölzbiotope. Keine geeigneten Habitate im EG. Art verschiedenster Gehölzbestände. Vorkommen möglich. Art verschiedenster Gehölzbestände. Vorkommen möglich. Art der offenen Feldflur. Keine geeigneten Habitate im EG. Keine Kolonie im EG. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Gebäudebrütende Art. Art der weitläufigen Feld- und Wiesenflur. Keine geeigneten Habitate im EG. Art der Hecken und Gebüsche. Nicht in geschlossenen Gehölzbeständen. Art der Auen, Bruchwälder oder baumreichen Parks. Keine Höhlenbäume in EG. Art der weitläufigen Feld- und Wiesenflur. Keine geeigneten Habitate im EG. Art verschiedener Gehölzbiotope in meist strukturreicher Landschaft. Aufgrund der massiven Störungen im Umfeld auszuschließen. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Art brütet an Gebäuden. Art alter Eichenwälder oder Auen. Keine geeigneten Habitate im EG. 9 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung Art Bestehen potenzielle Wirkpfade? BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Begründung* Nachtigall NEIN Art verschiedenster Gehölzbiotope. Aufgrund der massiven Störungen im direkten Umfeld ist ein Vorkommen sehr unwahrscheinlich. Pirol NEIN Art meist feuchter Laubwälder, Auen oder Pappelreihen. Keine geeigneten Habitate im EG. Rauchschwalbe NEIN Art brütet in Gebäuden. Rebhuhn NEIN Rohrweihe NEIN Rotmilan Schleiereule NEIN NEIN Schwarzspecht NEIN Sperber Steinkauz NEIN NEIN Teichrohrsänger NEIN Turmfalke NEIN Turteltaube NEIN Waldkauz NEIN Waldlaubsänger* NEIN Waldohreule Waldschnepfe NEIN NEIN Wiesenpieper NEIN Zwergtaucher NEIN „Allerweltsarten“ JA Art der weitläufigen Feld- und Wiesenflur. Keine geeigneten Habitate im EG. Art brütet an schilfreichen Gewässern oder in der weiträumigen Feldflur. Keine geeigneten Habitate im EG. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Art brütet in Gebäuden. Art alter Wälder. Keine geeigneten Habitate im EG. Keine Baumhöhlen. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Keine Höhlen oder Niströhren. Art lebt im dichten Schilf oder Ufergebüsch von Seen und Teichen. Keine geeigneten Habitate im EG. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Art besiedelt Gehölzbiotope in rel. warmen und trockenen Gebieten hauptsächlich im Flachland. Keine geeigneten Habitate im EG. Keine Baumhöhlen im EG. Art verschiedenster Gehölzbiotope. Aufgrund der massiven Störungen im direkten Umfeld ist ein Vorkommen des Bodenbrüters sehr unwahrscheinlich. Der Horst wird von einer Rabenkrähe genutzt. Art der Wälder. Keine geeigneten Habitate im EG. Art kurzrasiger, meist feuchter Flächen mit Singwarten (Moore, Heiden, Feuchtwiesen u. a.). Keine geeigneten Habitate im EG. Brütet in der Ufervegetation an Seen und Flüssen. Keine geeigneten Habitate im EG . Vorkommen im EG sehr wahrscheinlich Schmetterlinge Nachtkerzen-Schwärmer NEIN Legt seine Eier an Weidenröschen, Nachtkerzen und Blutweiderich. Pflanzen im EG nicht vorhanden. Das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG kann für folgende Arten nicht ausgeschlossen werden: Gelbspötter, Gimpel, „Allerweltsarten“ 10 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung 7. BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der planungsrelevanten Arten Im Folgenden wird dargestellt, in wie weit der geplante Eingriff für die in Stufe I ermittelten Arten Verbotstatbestände auslösen kann. 7.1 Obligate Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Die folgenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden der Bewertung zugrunde gelegt: M 1: Baufeldräumung Um eine Tötung oder Verletzung von europäischen Vogelarten während der Brutzeit zu vermeiden, sind alle Gehölze und Gebüsche in der Zeit zwischen Oktober und Februar zu beseitigen. 7.2 Artenschutzrechtliche Bewertung Eine Tötung oder Verletzung von planungsrelevanten Arten i. S. des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG wird durch die Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen. Die Zerstörung von pot. Fortpflanzungs- und Ruhestätten i. S. des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG führt, unter Berücksichtigung von § 44 (5) BNatSchG, ebenfalls nicht zum Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Die ökologische Funktion der pot. Lebensstätten kann durch das Umland kompensiert werden (s. Abb. 2). Bei den pot. betroffenen Arten handelt es sich um euryöke Spezies mit einer breiten Lebensraumamplitude. Den Strukturen im EG können keine herausragenden, nicht zu kompensierenden Habitatqualitäten zugesprochen werden. Abb. 2: Eingriffsgebiet und Umland (Quelle Luftbild: Googleearth). 11 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Somit sind erhebliche Störungen der lokalen Populationen i. S. des § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ebenfalls ausgeschlossen. Fazit: Verbotstatbestände nach § 44 (1) Nr. 1, 2 und Nr. 3 in Verbindung mit § 44 (5) treten bei der Umsetzung des Vorhabens, unter der Berücksichtigung empfohlener Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, nicht ein. 8 Hinweise zum Umweltbericht Erhebliche Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter sind nicht zu erwarten. Ggf. sind Sondergutachten einzuholen. 12 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Literatur und weitere Quellen BAUER, H.-G., BEZZEL, E. & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas - Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Band 1-3. Verlagsgemeinschaft AULA-Verlag, Quelle Meyer Verlag, Limpert. BLAB & VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen. – BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Wien Zürich. 159 S. BVerwG, Besch. V. 13.03.2008 – 9 VR 10.07 BVERWG 9 A 14.07 v. 09.07.2008 Randnr. 86 DIETZ, C., VON HELVERSEN, O. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas – Biologie, Kennzeichen, Gefährdung. – Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart. 399.S. LANUV (2013): Infosystem geschützte Arten in NRW. http://www.naturschutz-fachinformationssystemenrw.de/artenschutz/content/de/arten/arten.php?id=5209&jid=1o2o2&list=mtb_ra um&template=mtb_raum LINFOS (2013): http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp MUNLV (HRSG.) (2007): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. - Domröse Druck, Hagen. 257 S. MWEBWV& MUNLV (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei er baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. – Gemeinsame Handlungsempfehlung s Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz NRW vom 24.08.2010. WINK, M., DIETZEN, C. & B. GIEßING (2005): Die Vögel des Rheinlandes (Nordrhein). Ein Atlas der Brut- und Wintervogelverbreitung 1990 bis 2000. – Beiträge zur Avifauna Nordrhein-Westfalens, Bd. 36, Bonn: 419 S. 13 Parkplatzerweiterung Realmarkt, Jülich Artenschutzrechtliche Vorprüfung BÜRO KREUTZ Stand: 19.06.2013 Dieses Gutachten wurde unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Dipl. Biol. Sven Kreutz Alsdorf, den 19.06.2013 14