Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
12.03.14, 17:03
Aktualisiert
12.03.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Fas
Jülich, 06.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 96/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
20.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
03.04.2014
Stadtrat
10.04.2014
TOP
Ergebnisse
Jugendschutzveranstaltung "Weiberfastnachtsdisco" am 27. Februar 2014
Anlg.:
20/22
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Für die Durchführung der Jugendschutzveranstaltung in 2015 sind Mittel in Höhe von
14.000,-€ im Vorgriff auf den Haushalt (PSK 25281001015431000) bereitzustellen.
Begründung:
Am 28. Februar 2014 fand auf dem Schlossplatz die 20. Jugendschutzveranstaltung „AltweiberZeltdisco“ statt. Organisiert und durchgeführt wurde sie wie in jedem Jahr federführend vom Amt
für Familie, Generationen und Integration in Kooperation mit zahlreichen weiteren Organisationen
und Einzelpersonen. Insgesamt waren ca. 110 ehrenamtliche und hauptamtliche Kräfte im Einsatz,
die zum Teil bereits im Vorfeld für den Aufbau sorgten und am Durchführungstag bis zu 7 Stunden
Dienst versahen. Zahlreiche Helfer sorgten im Zelt dafür, dass das generelle Rauchverbot und das
Alkoholverbot für unter 16Jährige eingehalten wurden. Ein professioneller Sekuritydienst war für
die Sicherheit im Zelt und beim Einlass zuständig.
In diesem Jahr sorgte erstmals ein professioneller DJ für Stimmungsmusik und Animation zum
Tanzen. Das gefiel den Jugendlichen gut und sie bleiben deutlich länger im Zelt als in den letzten
Jahren.
Der Bauhof und das THW sorgten für einen reibungslosen technischen Ablauf, das DRK stellte den
Sanitätsdienst und sorgte für die Verpflegung aller Helfer. Außerdem gab es einen Bereitschaftsdienst bei den Stadtwerken, dem Bauhof und der Feuerwehr sowie den Firmen, die für das Zelt und
die Einrichtung zuständig waren.
Mobile Teams, polizeiliche Einsätze und Einhaltung des Glasverbots
Auch in diesem Jahr zeigte sich die große Akzeptanz des Glasverbots bei der Bevölkerung und den
umliegenden Geschäften, so dass an den Kontrollpunkten nur wenig Glas eingezogen werden musste. Eine Straßenreinigung durch den Bauhof war nicht erforderlich.
Mobile Teams aus Mitarbeitern des Kreisjugendamts und des Ordnungsamts überwachten den Jugendschutz. Die mobilen Teams brauchten nirgends eingreifen. Allgemein herrschte eine gute
Stimmung in der Stadt.
Die Polizei verzeichnete im gesamten Stadtgebiet
– 2 In-Gewahrsam-Nahmen
– 12 Platzverweise
– 3 Anzeigen
Dies ist vergleichbar mit dem Vorjahr. Auf dem Schlossplatz gab es nur ganz wenige Vorkommnisse. Die kostenfreien Toiletten vor und im Zelt wurden von den Jugendlichen gut angenommen und
haben sich erneut bewährt. Es wurden keine Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang gemeldet.
Sanitätseinsätze
Das DKR hatte 18 Hilfeleistungen zu verzeichnen. Es gab sieben Krankenfahrten. In der Mehrzahl
handelte es sich um verstauchte Knöchel. Ein alkoholisierter Jugendlicher unter 16 Jahren wurde
versorgt. Es wurden auch in diesem Jahr keine auffälligen Anzeichen für Alkoholmissbrauch festgestellt.
Besucherzahlen der Zeltdisco
Im Veranstaltungszeitraum zwischen 12 und 19 Uhr gab es in der Stadt weder informelle Treffpunkte noch alternativen Jugendveranstaltungen, d. h. alle Jugendlichen waren wegen der Zeltdisco
in Jülich und blieben überwiegend im Bereich des Zeltes. Auch waren keine „schwierigen Cliquen“
(lt. Jugendamt) im Stadtgebiet unterwegs.
Vergleichbar zum letzten Jahr bewegten sich etwa 1.800 Jugendliche in der glasfreien Zone bzw.
auf dem Schlossplatz. In der Umgebung des Zeltes hielten sich zumeist älteren Jugendlichen auf,
während die überwiegend jüngeren Besucher zwischen 12 und 16 Jahre im Zelt feierten. Die Zielgruppe der Veranstaltung wurde somit erreicht.
Fazit und Ausblick
Die Jugendschutzveranstaltung in Verbindung mit der glasfreien Zone ist wichtiger Teil der Präventionsarbeit der Stadt Jülich in der Karnevalszeit. Das Konzept hat sich wieder einmal erfolgreich
bewährt. Zusätzliche Kosten beispielsweise für die Säuberung der Stadt durch den Bauhof sind entfallen. Auch der unkontrollierte Alkoholkonsum der Jugendlichen hält sich in engen Grenzen. Da
sie sich überwiegend im Umfeld des Schlossplatzes aufhalten, sind sie somit unter der Kontrolle
von Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei.
Die wenigen strafrechtlichen und notärztlichen Vorfälle zeigen, dass das Jugendschutz-Konzept der
Altweiberdisco gut funktioniert.
Nach der vorläufigen Abrechnung sind die Kosten der Zeltdisco durch Sponsorenmittel, Eintrittsgelder, Zuschuss des Kreisjugendamtes und Eigenanteil der Stadt Jülich entsprechend der Kalkulation gedeckt. Auf die Stadt Jülich entfällt ein deutlich geringerer Eigenanteil in Höhe von ca. 500,-€. Umgerechnet auf die Besucherzahlen ist das ein geringer Pro-Kopf-Aufwand für die Präventionsarbeit. Nach der Beschlussfassung im letzten Jahr hat die Fraktion UWG JÜL bei der Kommunalaufsicht angefragt, ob eine solche Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt im freiwilligen Bereich zulässig sei. Der Kreis hat in seinem Antwortschreiben darauf hingewiesen, dass die
Stadt Jülich die Bewertung „eigenverantwortlich durchzuführen“ habe. Es müsse eine “rechtliche
Sitzungsvorlage 96/2014
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Verpflichtung oder eine unaufschiebbare sachliche Notwendigkeit bestehen, die die Ausgabe rechtfertigt“. Eine Beanstandung durch den Kreis ist damals nicht erfolgt.
Aus den in der Vorlage genannten Gründen wird die sachliche Notwendigkeit nach wie vor gesehen.
Die Helfer und Unterstützer signalisieren, dass sie gerne für weitere Veranstaltungen zur Verfügung
stehen.
Mit dem Zeltbauer wurde ein Drei-Jahresvertrag mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit vereinbart,
so dass für 2015 ein Zelt zur Verfügung steht (siehe Ausschusssitzung vom 13.08.2012).
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produktsachkonto:
ja
ja
jährl. Einnahmen:
x
nein (siehe Beschlussentwurf)
25281001015431000
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ____1__
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 96/2014
nein
Anhörung
x
Die Haushaltsmittel sind im Entwurf 2015 veranschlagt.
nein
nein
x
nein
nein
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