Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 11.05.2010
Vorlagen-Nr.: 38/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.06.2010
22.06.2010
06.07.2010
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wurden am
Ortseingang von Drove neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Die FNP-Änderung hat durch
Schlussbekanntmachung vom 27.11.2009 Rechtskraft erlangt. Um das Gebiet nunmehr auch
einer Bebauung zuzuführen, bedarf es zunächst der Aufstellung eines konkreten
Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung D 15, Ortsteil Drove, „Drove-West“, erhalten. Die
Abgrenzung des Plangebietes ist analog der Flächennutzungsplanänderung wie folgt vorgesehen:
- durch die Drovestraße im Nordosten,
- durch das Wohngebiet D 13 im Südosten,
- durch die Landstraße L 249 im Südwesten,
- durch landwirtschaftliche Flächen im Nordwesten.
Ich habe bereits einen Bebauungsplanentwurf erstellen lassen. Eine verkleinerte unmaßstäbliche
Ablichtung des Planentwurfes ist als Anlage beigefügt.
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung ausführlich erläutert. Vorab hierzu folgende
Informationen:
Die vorgesehene Bebauung soll selbstverständlich der vorhandenen Bebauung im unmittelbar
angrenzenden Baugebiet D 13 angepasst werden.
Entlang der Drovestraße ist eine bis zu zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe
von 9,50 m in offener Bauweise vorgesehen. Die vorhandenen „ehemaligen Offiziershäuser“
werden nunmehr erstmalig auch in einen Bebauungsplan aufgenommen. Hier wird jedoch
entsprechend der vorhandenen Bebauung eine geschlossene Bauweise festgesetzt.
Für alle weiteren Baugrundstücke innerhalb des neuen Baugebietes wird eine eingeschossige
Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 7,50 m festgesetzt.
Generell sind geneigte Dächer vorgeschrieben mit einer Mindestdachneigung von 17 °.
Die bisherigen Hausgärten der Eigentümer der ehemaligen Offiziershäuser werden wunschgemäß
im B-Plan als private Grünflächen ausgewiesen.
Entlang der L 249 wird mit Sicherheit ein Lärmschutzwall errichtet werden. Über die genaue Höhe
und Breite kann erst im weiteren Planverfahren nach gutachterlicher Untersuchung entschieden
werden. Der Planentwurf enthält eine ausgewiesene Fläche von 10 m Breite.
Das neue Baugebiet soll seine Zu- und Ausfahrt unmittelbar zur Drovestraße erhalten. Eine
Fortführung der Christian-Richter-Straße ins Baugebiet hinein ist ebenfalls vorgesehen.
Je nach Größe und Zuschnitt können hier ca. 40 Baugrundstücke entstehen. Damit baureife
Grundstücke entstehen, wäre normalerweise ein formelles Umlegungsverfahren nach BauGB
erforderlich. Ich habe jedoch inzwischen mit den vier betroffenen Grundstückseigentümern (unter
anderem ja auch die Gemeinde) Gespräche geführt. Hierbei zeichnet sich durchaus die
Bereitschaft ab, auf ein formelles Umlegungsverfahren zu verzichten und eine privatrechtliche
Lösung herbeizuführen. Hierbei ist auch nicht ausgeschlossen, dass Eigentümer bereit sind, ihre
Grundstücke im Vorfeld an die Gemeinde Kreuzau zu veräußern. Hierzu werde ich Ihnen aber zu
gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage zur Beratung vorlegen.
Ich schlage Ihnen vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie dem ersten vorliegenden
Entwurf einschließlich der bisher vorgesehenen Festsetzungen zuzustimmen, damit nunmehr der
Scopingtermin und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst werden sich auf maximal 2.000,00 €
belaufen, da der Planentwurf von der Verwaltung selber erstellt wird. Allerdings sind mit Sicherheit
zusätzliche Fachuntersuchungen (Lärmschutz, Artenschutz, landschaftspflegerischer Fachbeitrag)
erforderlich, deren Umfang sich erst abschließend nach dem Scopingtermin ergeben wird.
Bei Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529104, stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt
15.000,00 € zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, Drove-West, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
- im Nordosten durch die Drovestraße,
- im Südosten durch das Wohngebiet D 13,
- im Südwesten durch die Landstraße L 249,
- im Nordwesten durch landwirtschaftlichen Flächen.
2.
Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den darin enthaltenen Festsetzungen
wird zugestimmt, wobei Änderungen/Konkretisierungen von einzelnen Festsetzungen bzw.
zusätzliche Festsetzungen bis zur tatsächlichen Offenlage möglich sind.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) und § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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