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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
62 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
12.07.10, 12:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 11.05.2010 Vorlagen-Nr.: 38/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 01.06.2010 22.06.2010 06.07.2010 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, "Drove-West"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wurden am Ortseingang von Drove neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Die FNP-Änderung hat durch Schlussbekanntmachung vom 27.11.2009 Rechtskraft erlangt. Um das Gebiet nunmehr auch einer Bebauung zuzuführen, bedarf es zunächst der Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan soll die Bezeichnung D 15, Ortsteil Drove, „Drove-West“, erhalten. Die Abgrenzung des Plangebietes ist analog der Flächennutzungsplanänderung wie folgt vorgesehen: - durch die Drovestraße im Nordosten, - durch das Wohngebiet D 13 im Südosten, - durch die Landstraße L 249 im Südwesten, - durch landwirtschaftliche Flächen im Nordwesten. Ich habe bereits einen Bebauungsplanentwurf erstellen lassen. Eine verkleinerte unmaßstäbliche Ablichtung des Planentwurfes ist als Anlage beigefügt. Der Bebauungsplanentwurf wird in der Sitzung ausführlich erläutert. Vorab hierzu folgende Informationen: Die vorgesehene Bebauung soll selbstverständlich der vorhandenen Bebauung im unmittelbar angrenzenden Baugebiet D 13 angepasst werden. Entlang der Drovestraße ist eine bis zu zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 9,50 m in offener Bauweise vorgesehen. Die vorhandenen „ehemaligen Offiziershäuser“ werden nunmehr erstmalig auch in einen Bebauungsplan aufgenommen. Hier wird jedoch entsprechend der vorhandenen Bebauung eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Für alle weiteren Baugrundstücke innerhalb des neuen Baugebietes wird eine eingeschossige Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 7,50 m festgesetzt. Generell sind geneigte Dächer vorgeschrieben mit einer Mindestdachneigung von 17 °. Die bisherigen Hausgärten der Eigentümer der ehemaligen Offiziershäuser werden wunschgemäß im B-Plan als private Grünflächen ausgewiesen. Entlang der L 249 wird mit Sicherheit ein Lärmschutzwall errichtet werden. Über die genaue Höhe und Breite kann erst im weiteren Planverfahren nach gutachterlicher Untersuchung entschieden werden. Der Planentwurf enthält eine ausgewiesene Fläche von 10 m Breite. Das neue Baugebiet soll seine Zu- und Ausfahrt unmittelbar zur Drovestraße erhalten. Eine Fortführung der Christian-Richter-Straße ins Baugebiet hinein ist ebenfalls vorgesehen. Je nach Größe und Zuschnitt können hier ca. 40 Baugrundstücke entstehen. Damit baureife Grundstücke entstehen, wäre normalerweise ein formelles Umlegungsverfahren nach BauGB erforderlich. Ich habe jedoch inzwischen mit den vier betroffenen Grundstückseigentümern (unter anderem ja auch die Gemeinde) Gespräche geführt. Hierbei zeichnet sich durchaus die Bereitschaft ab, auf ein formelles Umlegungsverfahren zu verzichten und eine privatrechtliche Lösung herbeizuführen. Hierbei ist auch nicht ausgeschlossen, dass Eigentümer bereit sind, ihre Grundstücke im Vorfeld an die Gemeinde Kreuzau zu veräußern. Hierzu werde ich Ihnen aber zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage zur Beratung vorlegen. Ich schlage Ihnen vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie dem ersten vorliegenden Entwurf einschließlich der bisher vorgesehenen Festsetzungen zuzustimmen, damit nunmehr der Scopingtermin und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst werden sich auf maximal 2.000,00 € belaufen, da der Planentwurf von der Verwaltung selber erstellt wird. Allerdings sind mit Sicherheit zusätzliche Fachuntersuchungen (Lärmschutz, Artenschutz, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) erforderlich, deren Umfang sich erst abschließend nach dem Scopingtermin ergeben wird. Bei Kostenstelle 5110101, Sachkonto 529104, stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 15.000,00 € zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 15, Ortsteil Drove, Drove-West, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: - im Nordosten durch die Drovestraße, - im Südosten durch das Wohngebiet D 13, - im Südwesten durch die Landstraße L 249, - im Nordwesten durch landwirtschaftlichen Flächen. 2. Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes mit den darin enthaltenen Festsetzungen wird zugestimmt, wobei Änderungen/Konkretisierungen von einzelnen Festsetzungen bzw. zusätzliche Festsetzungen bis zur tatsächlichen Offenlage möglich sind. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping) und § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-