Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
24.08.10, 18:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.08.2010
Vorlagen-Nr.: 61/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.09.2010
28.09.2010
26.10.2010
Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH,
Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImschG;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 12.07.2010 hat die Firma Niederauer Mühle GmbH eine Änderungsgenehmigung
gemäß § 16 BImSchG bei der zuständigen Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, eingereicht.
Gleichzeitig wurde in Anwendung des § 16 Abs. 2 BImSchG der Antrag gestellt, von einer
öffentlichen Bekanntmachung sowie der öffentlichen Auslegung abzusehen.
Der Verfahrensablauf richtet sich nach der 9. BImSchV.
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 27.07.2010, hier eingegangen am 03.08.2010,
u.a. die Gemeinde Kreuzau gemäß § 11 der 9. BImSchV zur Stellungnahme innerhalb eines
Monats aufgefordert. Diese Frist endet am 03.09.2010. Gemäß telefonischer Unterredung vom
10.08.2010 wurde Fristverlängerung bis 03.10.2010 gewährt.
Die Bezirksregierung hat dem Antrag der Firma auf Verzicht der öffentlichen Bekanntmachung der
Auslegung stattgegeben, da aufgrund des Antragsinhaltes keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen zu besorgen sind.
Der Änderungsantrag basiert auf der bestehenden Genehmigung vom 05.09.2006.
Nachstehend eine Auflistung der beabsichtigten Änderungen bzw. der Punkte, die sich gegenüber
dem Genehmigungsbescheid 2006 nicht verändern werden:
1.
Die im Bau befindliche Papiermaschinenhalle ändert sich baulich, sie wurde 2 m schmäler
gebaut. Die neue PM 3 selbst bleibt unverändert.
2.
Die Errichtung der Stoffaufbereitung in einem bereits existierenden Gebäude bleibt
unberührt.
3.
Die Energieversorgung wird geändert, da bisher keine Gasleitung bis Kreuzau verlegt
wurde. Statt der vorgesehenen 2 Gaskessel werden nun 2 ölbefeuerte Kessel im
bestehenden Kesselhaus errichtet. Der Braunkohlenkessel wird entsprechend den
Anforderungen der TA Luft aufgerüstet und bleibt weiter in Betrieb.
4.
Die Lage und Größe des Fertigwarenlagers wird geändert (ist bereits baugenehmigt).
5.
Die Errichtung des Chemikalienlagers in einem bereits existierenden Gebäude bleibt
unberührt.
6.
Der Umbau und die Modernisierung des Maschinenlagers entfällt, die Werkstatt bleibt
unberührt und die Lkw-Beladung/Versand wird verlegt.
7.
Die Erweiterung des Altpapierlagerplatzes bleibt unberührt.
8.
Der Bau der Lkw-Straße und die Errichtung des Brückenbauwerkes entfällt.
9.
Die Errichtung der Rollentransportanlage entfällt.
10.
Die An- und Abfahrt von 4 Lkw während der Nachtzeit bleibt unberührt.
11.
Die Gesamtkapazität von 1.000 t bleibt unberührt.
12.
Um die Geruchsimmissionen am Standort Kreuzau zu verbesssern, wird die Abluft der
Papiermaschine 3 und der Stoffaufbereitung 2 gefasst und in einen neuen zentralen
Kamin mit einer Höhe von 55 m geleitet.
Nachstehend möchte ich die aus meiner Sicht wesentlichen beiden Änderungen noch näher
erläutern:
Zu Ziffer 3 – Energieversorgung
Gemäß Genehmigung von 2006 sollte die bestehende Braunkohlenkesselanlage zukünftig
entfallen und 2 gasbetriebene Gaskessel errichtet werden. Da bisher jedoch keine ausreichende
Gasleitung bis Kreuzau verlegt wurde, soll nunmehr auf die Gaskessel verzichtet werden.
Stattdessen sollen nunmehr 2 ölbefeuerte Kessel im bestehenden Kesselhaus errichtet werden.
Daneben wird der vorhandene Braunkohlekessel beibehalten und entsprechend den
Anforderungen der TA Luft aufgerüstet. Die Dampferzeugung erfolgt zukünftig über die
aufgerüstete Braunkohlenfeuerungsanlage und lediglich einem Ölkessel der parallel mit dem
Braunkohlekessel zusammen betrieben wird. Der zweite Ölkessel dient der Reserve. Dieser wird in
Betrieb genommen, wenn der Braunkohlekessel in Revision geht; dies geschieht ca. drei- bis
viermal pro Jahr. Der Braunkohlekessel ist dann für ca. 36 Stunden außer Betrieb.
Die Feuerungsleistung des Braunkohlekessels und des ersten Ölkessels beträgt max. 45,5 MW.
Die 2 Heizöltanks haben jeweils ein Fassungsvermögen von 100 cbm, die Abluft wird über einen
neuen zweizügigen Kamin mit 30 m Höhe abgeleitet. Der 72 m hohe vorhandene Kamin für den
Braunkohlekessel bleibt bestehen.
Zu Ziffer 12 – Änderung der Abluftanlage
Im Bereich der neuen Papiermaschinenhalle (PM 3) wird ein neuer Abluftkamin errichtet. Dieser
Kamin hat einen Durchmesser von 5 m und eine Höhe von 55 m. In diesen Kamin wird die Abluft
der zukünftigen PM 3 und die Abluft der Stoffaufbereitung 2 geleitet. Die 11 Dachventilatoren auf
dem Hallendach der Stoffaufbereitung 2 mit je 20.000 m³/Stunde entfallen zukünftig. In den neuen
Kamin werden zukünftig folgende Abluftmengen geleitet:
Hallenabluft Stoffaufbereitung 2:
Hallenabluft PM 3:
Haube PM 3:
Absaugung Siebpartie:
Vakuumpumpe und Ventilator:
Gesamtmenge:
220.000 m³/Stunde
386.000 m³/Stunde
322.800 m³/Stunde
122.000 m³/Stunde
51.000 m³/Stunde
1.101.800 m³/Stunde
-2-
Die Abluft der PM 2 erfolgt weiter eigenständig. Eine Ableitung in den neuen 55 m hohen Kamin ist
technisch nicht möglich.
Die Gutachten zum Thema Lärm und Abluft der Energieversorgung sind ebenfalls
Antragsgegenstand. Beide Gutachten weisen nach, dass die entsprechenden Immissionszielwerte
auf jeden Fall eingehalten werden können.
Ein neues Geruchsgutachten ist nicht Antragsgegenstand, da sich derzeit auch an der Produktion
keine Änderungen ergeben.
Der Änderungsantrag wurde unter Beteiligung der Firma sowie der Bezirksregierung Köln am
19.08.2010 in einem dreistündigen Gespräch mit Vertretern der Bürgerinitiative diskutiert. Obwohl
eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen ist, hat die Firma sich damit einverstanden erklärt,
dass die Bürgerinitiative bei der Bezirksregierung Akteneinsicht erhält.
Einer der wesentlichen Diskussionspunkte bei diesem Informationsgespräch war die Frage,
weshalb die Abluft der problematischen PM 2 nicht auch über den neuen 55 m hohen Kamin
abgeführt werden kann. Dies wurde von Herrn Dr. Zanders mit technischen Schwierigkeiten
begründet. In diesem Zusammenhang wird seitens der Firma jedoch derzeit nach wie vor
gutachterlich untersucht, auch diese Situation zu verbessern, gegebenenfalls dadurch, dass das
Tetrapak nicht mehr auf der PM 2, sondern zukünftig nur noch auf der PM 3 verarbeitet werden
soll. Hierbei handelt es sich dann allerdings erneut um einen Änderungsantrag. Diese Maßnahme
wird, sofern sich dadurch nicht auch die bisher genehmigte Tetrapak-Menge erhöht, von allen
Gesprächsteilnehmern positiv bewertet.
Wie Ihnen bekannt, wird das Grundstück vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil
Kreuzau, erfasst und ist als Industriegebiet ausgewiesen. Der Änderungsantrag ist
planungsrechtlich mit dem vorliegenden Bebauungsplan konform. Befreiungen nach § 31 BauGB
sind nicht erforderlich, so dass das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1
BauGB als erteilt gilt. Den Änderungsantrag abzulehnen, wäre rechtswidrig.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entfällt.
III. Beschlussvorschlag:
Da der Genehmigungsantrag (Änderungsantrag) der Firma Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH,
Werk Kreuzau, vom 12.07.2010 gemäß § 16 BImSchG den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, nicht widerspricht, gilt das Einvernehmen der
Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB als erteilt.
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
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