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Mitteilung (Übernahme der Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Datum
08.09.2010
Erstellt
30.08.10, 09:00
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 26.08.2010 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Schulausschuss 08.09.2010 Übernahme der Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove I. Sach- und Rechtslage: Für Schülerinnen und Schüler aus dem OT Drove, die für das vergangene Schuljahr keine Fahrkarten erhalten haben, werden nach eingehender Prüfung der Urteile des Verwaltungsgerichtes Aachen in zwei Fällen gegen die Gemeinde Kreuzau für das Schuljahr 2010/2011 Schülerfahrkosten übernommen. In diesen Urteilen werden zwei Punkte als kritisch angesehen: 1. Aus den Ausführungen zu der Buschreihe entlang des Fuß- und Radweges an der L 249 ist zu entnehmen, dass voraussichtlich nur ein völliger Rückschnitt der Sträucher aus Sicht der Kammer ausreichend ist, um absolut keine besondere Gefährdung mehr darzustellen. Anderenfalls geht man wohl davon aus, dass die Buschreihe wieder weiter zuwächst. 2. Darüber hinaus könnte sich aus der Höhenlage des Fuß- und Radweges entlang der L 249 eventuell das Problem ergeben, dass in der dunklen Jahreszeit die Scheinwerferlichter der vorbeifahrenden PKW diesen Weg nicht oder zumindest nicht ausreichend ausleuchten. Diese Frage könne abschließend nur durch ein entsprechendes Gutachten geklärt werden. Weitere Gefahrenpunkte wurden seitens der Richter nicht gesehen. Die vollständigen Urteile wurden bereits den Fraktionsvorsitzenden unmittelbar nach Erhalt zugestellt. Für die weitere Betrachtung ist wichtig, dass im abgelaufenen Verfahren die Richter den 01.08.2009 als Bewertungsstichtag angesehen haben (und damit nicht den Schuljahresbeginn am 17.08.2009), was auch dann für neue Verfahren anzunehmen ist. Zumindest das Gutachten bezüglich der Ausleuchtung des Ragweges konnte nicht vor dem 01.08.2010 vorgelegt werden. In diesem Punkt besteht somit weiterhin eine deutliche Rechtsunsicherheit. Daher wurde entschieden, dass die Fahrkosten für das anstehende Schuljahr übernommen werden, da nicht mit absoluter Sicherheit bestätigt werden kann, dass der Schulweg bereits ab dem 01.08.2010 nicht mehr besonders gefährlich ist. Für das abgelaufene Schuljahr wurde entschieden, dass nicht nur denjenigen, die geklagt haben, die Kosten ersetzt werden, sondern dass allen, die einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten gestellt und die einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, Kosten erstattet werden, weil dies mit Blick auf einzusparende Gerichtskosten bereits im vergangenen Jahr zugesagt worden war. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 35.000 Euro. Etwa in der gleichen Größenordnung werden sich die Kosten für das Schuljahr 2010/2011 bewegen. Für die Zukunft soll aber nun zum einen geklärt werden, ob ein Rückschnitt der Sträucher vorgenommen werden soll. Des Weiteren soll durch den Rat entschieden werden, ob für das höher gelegene Teilstück die Kosten einer Beleuchtung übernommen werden sollen, um den Fuß- und Radweg nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern für jeden, der diesen Weg in der Dunkelheit nutzt, sicherer zu gestalten. Eine entsprechende Vorlage wird für die nächste Sitzungsrunde gefertigt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - -2-