Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
22.09.10, 20:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - BE:Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 06.09.2010
Vorlagen-Nr.: 66/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
28.09.2010
26.10.2010
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000,
hier: 2. Änderung
I. Sach- und Rechtslage:
Die Städte Heimbach und Nideggen, sowie die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Merzenich,
Nörvenich und Vettweiß haben mit der Stadt Düren eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur
Durchführung der Brandschau nach § 6 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG)
abgeschlossen.
Gem. § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Vertragspartner, Satzungen zur
Erhebung von kostendeckenden Gebühren nach § 41 Abs. 4 Satz 1 FSHG zu erlassen und die
Gebühren im eigenen Namen bei den Eigentümern der brandschaupflichtigen Objekte per
Bescheid geltend zu machen. Gem. § 3 Abs. 2 zahlen die Vertragspartner der Stadt Düren für jede
angefangene halbe Stunde, in denen der Brandschutztechniker der Stadt Düren für den jeweiligen
Vertragspartner tätig wird, eine Gebühr in Höhe von zur Zeit 24,87 €. Dieser Halbstundensatz
wurde zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt und seit dem 01.01.2002 nicht
verändert.
Mit Schreiben vom 23.08.2010 bittet die Stadt Düren, ab Dezember 2010 den Halbstundensatz um
2,74 € zu erhöhen da die Beamtenbesoldung in den Jahren 2003 bis 2010 um linear 11,02 %
angestiegen ist. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Angaben richtig sind.
Insofern wird vorgeschlagen, dem Antrag der Stadt Düren zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Beim Sachkonto 542903 Kosten der Brandschau sowie beim Sachkonto 432103 Gebühren für die
Durchführung der Brandschau stehen noch ausreichend Haushaltsmittel für 2010 zur Verfügung.
Bei Erhöhung der Ausgaben erfolgt in gleichem Umfang eine Erhöhung der Einnahmen, da die
Kosten für die Durchführung der Brandschau von den Betrieben, wo die Brandschau durchgeführt
wird, in vollem Umfang zuzüglich eines 10 % Gemeinkostenzuschlages erstattet werden
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der Stadt Düren auf Erhöhung des Stundensatzes für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kreuzau wird stattgegeben.
Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandschau in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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