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Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000, hier: 2. Änderung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Datum
26.10.2010
Erstellt
22.09.10, 20:40
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000,
hier:  2. Änderung) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000,
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - BE:Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 06.09.2010 Vorlagen-Nr.: 66/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 28.09.2010 26.10.2010 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau vom 09.03.2000, hier: 2. Änderung I. Sach- und Rechtslage: Die Städte Heimbach und Nideggen, sowie die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß haben mit der Stadt Düren eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) abgeschlossen. Gem. § 3 Abs. 1 dieser Vereinbarung verpflichten sich die Vertragspartner, Satzungen zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren nach § 41 Abs. 4 Satz 1 FSHG zu erlassen und die Gebühren im eigenen Namen bei den Eigentümern der brandschaupflichtigen Objekte per Bescheid geltend zu machen. Gem. § 3 Abs. 2 zahlen die Vertragspartner der Stadt Düren für jede angefangene halbe Stunde, in denen der Brandschutztechniker der Stadt Düren für den jeweiligen Vertragspartner tätig wird, eine Gebühr in Höhe von zur Zeit 24,87 €. Dieser Halbstundensatz wurde zwischen den Vertragspartnern einvernehmlich festgelegt und seit dem 01.01.2002 nicht verändert. Mit Schreiben vom 23.08.2010 bittet die Stadt Düren, ab Dezember 2010 den Halbstundensatz um 2,74 € zu erhöhen da die Beamtenbesoldung in den Jahren 2003 bis 2010 um linear 11,02 % angestiegen ist. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Angaben richtig sind. Insofern wird vorgeschlagen, dem Antrag der Stadt Düren zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Beim Sachkonto 542903 Kosten der Brandschau sowie beim Sachkonto 432103 Gebühren für die Durchführung der Brandschau stehen noch ausreichend Haushaltsmittel für 2010 zur Verfügung. Bei Erhöhung der Ausgaben erfolgt in gleichem Umfang eine Erhöhung der Einnahmen, da die Kosten für die Durchführung der Brandschau von den Betrieben, wo die Brandschau durchgeführt wird, in vollem Umfang zuzüglich eines 10 % Gemeinkostenzuschlages erstattet werden III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag der Stadt Düren auf Erhöhung des Stundensatzes für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau wird stattgegeben. Die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-