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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 76/2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
244 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
25.10.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 76/2010) Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 76/2010)

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Inhalt der Datei

FLur: 19 KREU ZAU 401 # 300 0.4 II ALLt3EMENE (4 BauNVO) GESCHOSSFLÄCHENZAHL ALS HOCHSTMASS GRUNDFLÄCHENZAHL ALS HQCHSTIIASS ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ALS HOCHSTI3RENZE 1 WA 1 N O0 h hüchs. 19m — DN min4: — /‘\ •1 ir ‚.-. — — BAUGRENZE NUR EINZELHÄUSER ZULÄSSIG b MhSt. i9u ••F11L0m /\: O4H WA — N3.00 271 —7 OFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE 1 — . • b höchst. 19m • b Anlage 2 zu V.-Nr. 7612010 -Schreiben Antragsteller- Rolf Ruland Kreuzau, 30.09.2010 Gemeindeverwaltung Kreuzau Bauamt Herr Schmühl, zur Vorlage im Bauausschuss Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau - Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes 1 9 im Ortsteil Winden Sehr geehrte Damen und Herren, Die Vermarktung meiner Grundstücke im Geltungsbereich des eingangs erwahnten Bebauungsplanes stellt sich aufgrund der textlichen Festsetzung „Nur Einzelhäuser zulässig“ bei einer Grundstücksgröße von ca. 900 m 2 je Parzelle sehr schwierig dar. Eine weitere Parzellierung ist aufgrund dieser Festsetzung und des Zuschnitts der Gesarntfläche nicht möglich. Bei verschiedenen Kontakten im Rahmen der Vermarktung habe ich allerdings feststellen können, dass offenbar ein größeres Interesse an der Errichtung von Doppelhäusern besteht. Deshalb beantrage ich, neben der Zulässigkeit von Einzelhäusern auch die Errichtung von Doppelhäusern zuzulassen. Dies würde eine weitere Teilparzellierung von derzeit 19 m grundstücksbreite auf ca. 9,50 m grundstücksbreite ermöglichen. Es ergäben sich dann zwei Doppelhaushälften von je 6,50 m Breite. Die daraus resultierende Gesamtbreite eines Doppelhauses von 13 m könnte neben den bereits bestehenden Festsetzung im Bebauungsplan als maximale Breite für Doppelhäuser festgelegt werden. Somit wäre der Missbrauch dieser Festsetzung ausgeschossen. Auch in Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung des Ortes ist die Errichtung von Doppelhäusern, die üblicherweise aus Einfamilien-Doppelhaushälften bestehen, sicher sinnvoller als die nach wie vor mögliche Maximallösung eines zweispännigen Sechsfamilienhauses. Ich bitte Sie, mich über die Beratungsergebnisse zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Rolf Ruland