Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
244 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
25.10.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
FLur: 19
KREU ZAU
401
# 300
0.4
II
ALLt3EMENE
(4 BauNVO)
GESCHOSSFLÄCHENZAHL ALS
HOCHSTMASS
GRUNDFLÄCHENZAHL ALS
HQCHSTIIASS
ZAHL DER VOLLGESCHOSSE ALS
HOCHSTI3RENZE
1 WA 1
N O0
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BAUGRENZE
NUR EINZELHÄUSER ZULÄSSIG
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••F11L0m
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N3.00
271
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OFFENTLICHE VERKEHRSFLÄCHE
1
—
.
•
b höchst. 19m
•
b
Anlage
2
zu V.-Nr. 7612010
-Schreiben Antragsteller-
Rolf Ruland
Kreuzau, 30.09.2010
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Bauamt
Herr Schmühl, zur Vorlage im Bauausschuss
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
-
Antrag auf Änderung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes 1 9
im Ortsteil Winden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Vermarktung meiner Grundstücke im Geltungsbereich des eingangs erwahnten
Bebauungsplanes stellt sich aufgrund der textlichen Festsetzung „Nur Einzelhäuser zulässig“
bei einer Grundstücksgröße von ca. 900 m
2 je Parzelle sehr schwierig dar. Eine weitere
Parzellierung ist aufgrund dieser Festsetzung und des Zuschnitts der Gesarntfläche nicht
möglich.
Bei verschiedenen Kontakten im Rahmen der Vermarktung habe ich allerdings feststellen
können, dass offenbar ein größeres Interesse an der Errichtung von Doppelhäusern besteht.
Deshalb beantrage ich, neben der Zulässigkeit von Einzelhäusern auch die Errichtung von
Doppelhäusern zuzulassen. Dies würde eine weitere Teilparzellierung von derzeit 19 m
grundstücksbreite auf ca. 9,50 m grundstücksbreite ermöglichen. Es ergäben sich dann zwei
Doppelhaushälften von je 6,50 m Breite. Die daraus resultierende Gesamtbreite eines
Doppelhauses von 13 m könnte neben den bereits bestehenden Festsetzung im
Bebauungsplan als maximale Breite für Doppelhäuser festgelegt werden. Somit wäre der
Missbrauch dieser Festsetzung ausgeschossen.
Auch in Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung des Ortes ist die Errichtung von
Doppelhäusern, die üblicherweise aus Einfamilien-Doppelhaushälften bestehen, sicher
sinnvoller als die nach wie vor mögliche Maximallösung eines zweispännigen
Sechsfamilienhauses.
Ich bitte Sie, mich über die Beratungsergebnisse zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Ruland