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Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des Radweges vom Kreisverkehr Drove bis zur "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
25.10.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des Radweges vom Kreisverkehr Drove bis zur "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des Radweges vom Kreisverkehr Drove bis zur "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des Radweges vom Kreisverkehr Drove bis zur "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 20.10.2010 Vorlagen-Nr.: 79/2010 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 04.11.2010 23.11.2010 07.12.2010 Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des Radweges vom Kreisverkehr Drove bis zur "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Tischvorlage vom 16.06.2009 habe ich Sie darüber informiert, dass sich die Situation bezüglich Fahrkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler aus Drove durch den Neubau des Kreisverkehres in Drove mit angeschlossenem durchgängigem Radweg bis Kreuzau verändert hat. Da das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit im Sinne von § 6 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) nach damaliger Auffassung, die auch von der Kreispolizeibehörde Düren bestätigt wurde, nicht mehr vorlag, hatte dieses zur Folge, dass ab dem Schuljahr 2009/2010 Fahrkosten nur noch für diejenigen Schülerinnen und Schüler aus Drove übernommen wurden, deren Schulweg länger als 3,5 km ist. Rund 100 Schülerinnen und Schülern wurde die Übernahme von Fahrkosten per Bescheid abgelehnt. Unabhängig davon wurde entlang der Drovestraße zwischen den Offiziershäusern und dem Kreisverkehr ein abgegrenzter Seitenstreifen angelegt, um diesen Bereich der Drovestraße insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr mit dem Bus nach Kreuzau und zurück fahren, zu entschärfen. Entlang des abgegrenzten Seitenstreifens wurde zudem bis einschließlich der Überquerungsstelle an der L 249 eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung vorgenommen. Mit Schreiben vom 28.06.2010 habe ich das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren um Überprüfung gebeten, ob verkehrsrechtlich eventuell noch Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Kreisverkehres in Betracht gezogen werden könnten, und zwar durch die Aufstellung der VZ 133-10 StVO (Fußgänger) auf der L 249 vor dem Kreisverkehr von Nideggen kommend, die Markierung einer Wartelinie im Bereich des Radweges je unmittelbar auftreffend an der Fahrbahn der L 249 sowie positive Vorfahrtsregelung für Radfahrer im Bereich des Kreisverkehres (Anfrage des Ausschussmitgliedes Iven in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.06.2010). In der ausführlich begründeten Verfügung dazu kommt das Straßenverkehrsamt im Einvernehmen mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb Straßenbau zu dem Ergebnis, dass zurzeit keine Maßnahmen zu sehen sind, die eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation erforderlich machen. Die Verfügung des SVA ist als Anlage beigefügt. Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der mündlichen Verhandlung (Ortsbesichtigung des gesamten Schulweges) in dem schriftlich vorliegenden Urteil im Interesse der Beteiligten zu verschiedenen örtlichen Bereichen Stellung genommen, obwohl es für das seinerzeitige Verfahren darauf nicht ankam. So bietet die Querungshilfe auf der L 249 aus Richtung Nideggen vor dem Kreisverkehr mit Blick auf die nunmehr vorhandene Straßenbeleuchtung eine hinreichende Sicherung für Fußgänger. Des Weiteren ist das Teilstück der Drovestraße im jetzigen Ausbauzustand mit einem befestigten und von der Fahrbahn abgetrennten Seitenstreifen sowie Straßenbeleuchtung nicht besonders gefährlich im Sinne des § 6 SchfkVO. Außerdem fehle es an einer besonderen Gefährlichkeit des Schulweges in dem Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ in Kreuzau. Nach meiner bis hierhin kurz dargelegten Sach- und Rechtslage ist die Situation im Bereich der Drovestraße inkl. Kreisverkehrsplatz sowie der Bereich ab der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ bis zum Schulzentrum hinsichtlich des Schulweges als nicht besonders gefährlich im Sinne des SchfkVO zu qualifizieren. Auch straßenverkehrsrechtlich sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Anders verhält es sich in dem Bereich zwischen Kreisverkehr und der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ entlang des neu angelegten Radweges. In Kürze dargestellt wird aus dem vorliegenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Aachen deutlich, dass es dort an einer ausreichenden Ausleuchtung des Radweges mangelt und eine Teilentfernung der Hecke im letzten Teilstück des Radweges Richtung Kreisverkehr nicht ausreichend ist. Somit wäre es, um diesem Teilstück des Schulweges die besondere Gefährlichkeit zu nehmen, erforderlich, auch den verbliebenen Teil der Hecke noch zu entfernen und den Radweg zu beleuchten. Zur Entfernung der Hecke und somit der Herstellung der vollen Einsehbarkeit des Radweges liegt inzwischen die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren vor, so dass diese Arbeiten im Zeitraum zwischen 01. Oktober und Ende Februar des nächsten Jahres durchgeführt werden könnten. Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung -erforderlich sind dazu 13 Leuchten- liegt inzwischen ein Angebot des RWE vor. Die Kosten für die Erweiterung belaufen sich laut Angebot auf insgesamt ca. 31.000,00 €. Es ist nach meiner Einschätzung davon auszugehen, dass die Komplettentfernung der Hecke und die durchgängige Beleuchtung dazu führen werden, den Schulweg insgesamt nicht mehr als besonders gefährlich einzustufen. Er dürfte diesbezüglich einer erneuten richterlichen Überprüfung, für den Fall, dass der Fahrkostenzuschuss ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr gewährt wird, standhalten. Derzeit wird aufgrund des vorliegenden Urteiles der Fahrkostenzuschuss wieder an berechtigte Antragsteller gezahlt. Daher ist nunmehr darüber zu entscheiden, einen insgesamt nicht besonders gefährlichen Schulweg durch die Erweiterung der Straßenbeleuchtung herbeizuführen mit dem Ergebnis, dass der Fahrkostenzuschuss ab dem Schuljahr 2011/12 nicht mehr gewährt werden muss. Hierzu wäre ein entsprechender Beschluss zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung einschließlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2011 erforderlich. Gegebenenfalls würde ich die verbleibende Hecke im Rahmen eines Geschäftes der laufenden Verwaltung innerhalb der erlaubten Frist entfernen lassen. Abschließend lasse ich nicht unerwähnt, dass die in Rede stehenden Maßnahmen unabhängig von einem Fahrkostenzuschuss selbstverständlich auch ansonsten der Sicherheit aller auf dem Radweg verkehrenden Fahrradfahrer und Fußgänger dienen sollen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2011 werden für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des neu angelegten Radweges entlang der L 249 Mittel in Höhe von 31.000,00 € bereitgestellt. III. Beschlussvorschlag: 1. Um den Radweg zwischen dem Kreisverkehr in Drove und der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ in Kreuzau zu entschärfen, damit er im Klagefalle nicht mehr als besonders gefährlich im -2- Sinne des § 6 Abs. 2 SchfkVO einzustufen ist, wird die Straßenbeleuchtung entlang des Radweges mit insgesamt 13 Leuchten nach bestehender DIN-Vorschrift erweitert. 2. Dafür werden im Haushaltsjahr 2011 Haushaltsmittel in Höhe von 31.000,00 € bereitgestellt. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-