Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
25.10.10, 13:01
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 20.10.2010
Vorlagen-Nr.: 79/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
04.11.2010
23.11.2010
07.12.2010
Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des Radweges vom Kreisverkehr Drove bis
zur "Kurt-Hoesch-Kampfbahn" in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Tischvorlage vom 16.06.2009 habe ich Sie darüber informiert, dass sich die Situation
bezüglich Fahrkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler aus Drove durch den Neubau des
Kreisverkehres in Drove mit angeschlossenem durchgängigem Radweg bis Kreuzau verändert
hat. Da das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit im Sinne von § 6
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) nach damaliger Auffassung, die auch von der
Kreispolizeibehörde Düren bestätigt wurde, nicht mehr vorlag, hatte dieses zur Folge, dass ab
dem Schuljahr 2009/2010 Fahrkosten nur noch für diejenigen Schülerinnen und Schüler aus
Drove übernommen wurden, deren Schulweg länger als 3,5 km ist. Rund 100 Schülerinnen und
Schülern wurde die Übernahme von Fahrkosten per Bescheid abgelehnt.
Unabhängig davon wurde entlang der Drovestraße zwischen den Offiziershäusern und dem
Kreisverkehr ein abgegrenzter Seitenstreifen angelegt, um diesen Bereich der Drovestraße
insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr mit dem Bus nach Kreuzau und zurück
fahren, zu entschärfen. Entlang des abgegrenzten Seitenstreifens wurde zudem bis einschließlich
der Überquerungsstelle an der L 249 eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung vorgenommen.
Mit Schreiben vom 28.06.2010 habe ich das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren um
Überprüfung gebeten, ob verkehrsrechtlich eventuell noch Verbesserungsmöglichkeiten im
Bereich des Kreisverkehres in Betracht gezogen werden könnten, und zwar durch die Aufstellung
der VZ 133-10 StVO (Fußgänger) auf der L 249 vor dem Kreisverkehr von Nideggen kommend,
die Markierung einer Wartelinie im Bereich des Radweges je unmittelbar auftreffend an der
Fahrbahn der L 249 sowie positive Vorfahrtsregelung für Radfahrer im Bereich des Kreisverkehres
(Anfrage des Ausschussmitgliedes Iven in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.06.2010).
In der ausführlich begründeten Verfügung dazu kommt das Straßenverkehrsamt im Einvernehmen
mit der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb Straßenbau zu dem Ergebnis, dass zurzeit
keine Maßnahmen zu sehen sind, die eine Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation
erforderlich machen. Die Verfügung des SVA ist als Anlage beigefügt.
Auch das Verwaltungsgericht Aachen hat aufgrund der mündlichen Verhandlung
(Ortsbesichtigung des gesamten Schulweges) in dem schriftlich vorliegenden Urteil im Interesse
der Beteiligten zu verschiedenen örtlichen Bereichen Stellung genommen, obwohl es für das
seinerzeitige Verfahren darauf nicht ankam. So bietet die Querungshilfe auf der L 249 aus
Richtung Nideggen vor dem Kreisverkehr mit Blick auf die nunmehr vorhandene
Straßenbeleuchtung eine hinreichende Sicherung für Fußgänger. Des Weiteren ist das Teilstück
der Drovestraße im jetzigen Ausbauzustand mit einem befestigten und von der Fahrbahn
abgetrennten Seitenstreifen sowie Straßenbeleuchtung nicht besonders gefährlich im Sinne des §
6 SchfkVO. Außerdem fehle es an einer besonderen Gefährlichkeit des Schulweges in dem
Bereich der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ in Kreuzau.
Nach meiner bis hierhin kurz dargelegten Sach- und Rechtslage ist die Situation im Bereich der
Drovestraße inkl. Kreisverkehrsplatz sowie der Bereich ab der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ bis zum
Schulzentrum hinsichtlich des Schulweges als nicht besonders gefährlich im Sinne des SchfkVO
zu qualifizieren. Auch straßenverkehrsrechtlich sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
Anders verhält es sich in dem Bereich zwischen Kreisverkehr und der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“
entlang des neu angelegten Radweges. In Kürze dargestellt wird aus dem vorliegenden Urteil des
Verwaltungsgerichtes Aachen deutlich, dass es dort an einer ausreichenden Ausleuchtung des
Radweges mangelt und eine Teilentfernung der Hecke im letzten Teilstück des Radweges
Richtung Kreisverkehr nicht ausreichend ist. Somit wäre es, um diesem Teilstück des Schulweges
die besondere Gefährlichkeit zu nehmen, erforderlich, auch den verbliebenen Teil der Hecke noch
zu entfernen und den Radweg zu beleuchten.
Zur Entfernung der Hecke und somit der Herstellung der vollen Einsehbarkeit des Radweges liegt
inzwischen die Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren vor, so dass
diese Arbeiten im Zeitraum zwischen 01. Oktober und Ende Februar des nächsten Jahres
durchgeführt werden könnten.
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung -erforderlich sind dazu 13 Leuchten- liegt inzwischen
ein Angebot des RWE vor. Die Kosten für die Erweiterung belaufen sich laut Angebot auf
insgesamt ca. 31.000,00 €.
Es ist nach meiner Einschätzung davon auszugehen, dass die Komplettentfernung der Hecke und
die durchgängige Beleuchtung dazu führen werden, den Schulweg insgesamt nicht mehr als
besonders gefährlich einzustufen. Er dürfte diesbezüglich einer erneuten richterlichen
Überprüfung, für den Fall, dass der Fahrkostenzuschuss ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr
gewährt wird, standhalten.
Derzeit wird aufgrund des vorliegenden Urteiles der Fahrkostenzuschuss wieder an berechtigte
Antragsteller gezahlt.
Daher ist nunmehr darüber zu entscheiden, einen insgesamt nicht besonders gefährlichen
Schulweg durch die Erweiterung der Straßenbeleuchtung herbeizuführen mit dem Ergebnis, dass
der Fahrkostenzuschuss ab dem Schuljahr 2011/12 nicht mehr gewährt werden muss. Hierzu
wäre ein entsprechender Beschluss zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung einschließlich der
Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2011 erforderlich.
Gegebenenfalls würde ich die verbleibende Hecke im Rahmen eines Geschäftes der laufenden
Verwaltung innerhalb der erlaubten Frist entfernen lassen.
Abschließend lasse ich nicht unerwähnt, dass die in Rede stehenden Maßnahmen unabhängig
von einem Fahrkostenzuschuss selbstverständlich auch ansonsten der Sicherheit aller auf dem
Radweg verkehrenden Fahrradfahrer und Fußgänger dienen sollen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2011 werden für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung entlang des neu
angelegten Radweges entlang der L 249 Mittel in Höhe von 31.000,00 € bereitgestellt.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Um den Radweg zwischen dem Kreisverkehr in Drove und der „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“
in Kreuzau zu entschärfen, damit er im Klagefalle nicht mehr als besonders gefährlich im
-2-
Sinne des § 6 Abs. 2 SchfkVO einzustufen ist, wird die Straßenbeleuchtung entlang des
Radweges mit insgesamt 13 Leuchten nach bestehender DIN-Vorschrift erweitert.
2.
Dafür werden im Haushaltsjahr 2011 Haushaltsmittel in Höhe von 31.000,00 €
bereitgestellt.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-