Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
60 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 18:26
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - BM Ramm
BE: BM Ramm
Kreuzau, 29.10.2010
Vorlagen-Nr.: 81/2010
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
23.11.2010
07.12.2010
Änderung des Gesellschaftervertrages der GWS
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau ist Gesellschafter bei der „Gesellschaft für Wirtschafts- und
Strukturförderung im Kreis Düren mbH (GWS)“ und hält dort einen Anteil am Stammkapital i.H.v.
2,5 %. Hierzu gilt der Gesellschaftervertrag vom 07. Juli 1997 in der Neufassung vom 05.
November 2008. Das Stammkapital beträgt 1.540.000,00 €; der Anteil der Gemeinde Kreuzau
daran beläuft sich auf 38.500,00 €, für den der Kreis Düren bisher jedoch in Vorleistung getreten
ist.
Die Gesellschaft versteht sich als Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen für die
Gesellschafter. Sie wirtschaftet nach den Grundsätzen des § 109 GO; die Erreichung des
öffentlichen Zwecks hat grundsätzlich Vorrang vor der Gewinnerzielung.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 7 Mitgliedern besteht (2 für den Kreis Düren, je 1
für die Städte Düren und Jülich sowie für die Sparkasse Düren und 2 für die übrigen
Gesellschafter – 13 Kommunen –).
Zum Thema „Neustrukturierung der Wirtschaftsförderung im Kreis Düren“ hat die
Gesellschafterversammlung zuletzt am 13. September 2010 getagt. Hierzu hat die
Gesellschafterversammlung vorbehaltlich der Zustimmung der Räte in den Städten und
Gemeinden u.a. einstimmig beschlossen,
1.
sämtliche Wirtschaftsförderungsaktivitäten mit Wirkung vom 31.12.2010/01.01.2011
einzustellen (diese sollen wieder vom Kreis Düren wahrgenommen werden),
2.
den Gesellschaftszweck entsprechend anzupassen
3.
und die Satzung demgemäß zu ändern (Anlage 1),
4.
den Verkauf aller Immobilien schnellstmöglich zu tätigen,
5.
die Gesellschaft danach aufzulösen
6.
sowie mit Blick auf den Jahresfehlbetrag des Jahres 2009 von den Gesellschaftern eine
Verlustübernahme i.H.v. 150.000,00 € aufgeteilt nach Kapitalanteilen bis zum 31.12.2010
(Gemeinde Kreuzau: 3.750,00 €) einzufordern.
Zur Erläuterung des Sachverhalts verweise ich auf die beigefügte Sitzungsvorlage des Kreises
Düren für den Kreistag (Anlage 2); der Kreistag hat am 26.10.2010 bereits einen entsprechenden
einstimmigen Beschluss gefasst. Ebenfalls beigefügt ist zur weiteren Erläuterung die
gleichlautende Pressemitteilung der DZ und der DN vom 28.10.2010 (Anlage 3).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In 2010 wird auf Grund der satzungsgemäßen Übernahme von Verlusten eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 3.750,00 € entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in der Gesellschafterversammlung der
GWS wird beauftragt, wie folgt zu beschließen:
7.
Der mit der Bilanzsumme von 52.720.495,98 € und dem Jahresfehlbetrag von
3.293.049,85 € abschließende Jahresabschluss 2009 wird festgestellt und genehmigt.
8.
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der GWS werden für das Geschäftsjahr 2009
Entlastung erteilt.
9.
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 3.293.049,85 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
10.
Gemäß § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages der GWS wird auf Grund des
Jahresfehlbetrages von den Gesellschaftern eine Verlustübernahme i.H.v. insgesamt
150.000,00 € aufgeteilt nach Kapitalanteilen (für die Gemeinde Kreuzau: 3.750,00 €)
eingefordert.
11.
Der Neufassung des Gesellschaftervertrages der GWS wird wie in der Anlage 1 dargelegt
zugestimmt. Der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Kreuzau in der
Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen im
Zusammenhang mit der Neufassung durchzuführen.
Der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 3.750,00 € an die GWS als Verlustübernahme
für das Jahr 2009 wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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