Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 29.05.2007
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales
vom Donnerstag, den 24.05.2007
Zu Punkt 15.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 945
Schülerbeförderungskosten
hier: Untersuchung von Einsparpotenzialen
Beschluss:
In der Vergangenheit wurden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen durchgeführt, die zur
Reduzierung von Beförderungskosten führten:
Durchgeführte Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2005 und 2006:
1.
2.
3.
4.
5.
Die Verwaltung hatte – unter Anwendung der Vorschrift des § 5 der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) – eine Überprüfung der Notwendigkeit der
Schülerfahrkosten vorgenommen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass bei 13
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I die Vorasussetzungen zur Übernahme von
Beförderungskosten nicht vorlagen und diese aus dem Erstattungsverfahren ausgeschlossen
wurden.
Nachdem die Marienschule in Euskirchen ab dem Schuljahr 2003/2004 die Einführung eines
bilingualen Zweiges beschlossen hatte, hatte die Verwaltung nach Überprüfung bei den
Schülerinnen und Schülern des St. Michael-Gymnasiums bis zur Klasse 7 festgestellt, dass
bei weiteren 9 Schülerinnen und Schülern die Voraussetzungen zur kompletten Übernahme
von Fahrkosten bis nach Bad Münstereifel nicht mehr vorlagen. Dieser Schülerkreis erhält
seiher nur noch eine Erstattung der Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule in
Euskirchen.
Die Verwaltung hatte versucht, den Eltern der Kinder der Sekundarstufen I und II aus den
Ortsteilen Iversheim und Schönau nahe zu bringen, auf die Übernahme von
Beförderungskosten freiwillig zu verzichten und dafür eine „Fahrradpauschale“ in Höhe von
180,00 € pro Kind im Schuljahr zu erhalten. Leider hatte nur die geringe Anzahl von 4
Erziehungsberechtigten von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden städtischen Schulen (Sekundarstufen
I und II) aus der Ortschaft Eicherscheid liegen die Voraussetzungen zur Übernahme von
Fahrkosten nach den Vorschriften der SchfkVO – wegen der Entfernungsgrenzen – nicht vor.
Aus diesem Grunde hatte die Verwaltung die Abmessung der Entfernungsgrenzen auf die
Ortschaft Iversheim ausgedehnt. Die Überprüfung hieraus ergab, dass für 13 Schülerinnen
und Schüler aus der Ortschaft Iversheim die Voraussetzungen zur Übernahme der
Fahrkosten nicht vorlagen und diese aus dem Erstattungsverfahren ausgeschlossen wurden.
Durch eine strenge Auslegung der Vorschriften der SchfkVO wurden in einigen Einzelfällen
die Anträge von Erziehungsberechtigten zur Übernahme der Fahrkosten abschlägig
beschieden, die teilweise im Widerspruchsverfahren abgewickelt wurden.
Durch die Vorstehenden Bemühungen der Verwaltung konnte ein durchschnittliches jährliches
Einsparpotenzial von ca. 22.000 € erzielt werden.
Durchgeführte Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2006 und 2007
Kostenanteil für die Schulbusse aus Mechernich und Euskirchen-Kirchheim
Durch die drei weiterführenden städtischen Schulen in der Kernstadt sowie durch das St.-AngelaGymnasium besucht eine große Anzahl von Schülern täglich die Stadt Bad Münstereifel.
Ein Anteil dieser Schülerzahl stammt aus den Bereichen der Städte Euskirchen und Mechernich.
Wegen der nicht vorhandenen direkten öffentlichen Verkehrsanbindungen aus Richtung
Mechernich und aus Euskirchen-Kirchheim wurden seitens der Schulträger Busunternehmen für
Schülerfahrten aus diesen Ortschaften beauftragt.
Auf Grund der Absprache zwischen den Schulträgern Stadt und Erzbistum Köln haben die aus
diesen Bereichen stammenden Schülerinnen und Schüler aller Schulen die Möglichkeit zur
Mitfahrt in den eingesetzten Schulbussen. Im Rahmen dieser Beförderung erheben sowohl das
Erzbistum als auch die Stadt Bad Münstereifel von den Erziehungsberechtigten des betroffenen
Schülerkreises einen Kostenateil von monatlich 20,00 € für 10 Monate im Jahr.
Im Schuljahr 2006/2007 hat die Stadt Bad Münstereifel aus dem zu zahlenden Kostenanteil
zusätzliche Einnahmen von ca. 26.000,00 € erzielt.
Für das kommende Schuljahr 2007/2008 werden die Einnahmen in gleicher Höhe erwartet.
Fahrradpauschale statt SchülerjahresTicket
Im Jahr 2004 hat sich die Verwaltung um Einsparungen der ausgegebenen Schülerjahreskarten
durch die RVK Köln bemüht. Hierfür wurde den Erziehungsberechtigten aus den Ortsteilen
Iversheim und Schönau angeboten, auf das ihren Kinder ausgegebene eTicket zu verzichten und
stattdessen eine Fahrradpauschale von 180,00 € für das jeweilige Schuljahr zu erhalten.
Leider haben sich von den etwa 140 angeschriebenen Erziehungsberechtigten nur wenige zu
dieser Maßnahme entschieden.
Im April 2007 wurde diese Maßnahme erneut aufgegriffen und das Angebot der „Zahlung der
Fahrradpauschale statt SchülerjahresTicket“ den jetzt betroffenen Eltern unterbreitet.
Ähnlich wie bei der im Jahr 2004 durchgeführten Aktion sind bis heute lediglich vier weitere
Erziehungsberechtigte zu dieser Maßnahme bereit.
Rückerstattung von zuviel erhaltenen Fahrkosten
Bei wiederkehrenden Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen in der
Schülerfahrkostenerstattung wurde festgestellt, dass durch das Verschulden von Schülern und
Erziehungsberechtigten die Verwaltung in Unkenntnis Fahrkosten weiter erstattet hat.
Von den betroffenen Erziehungsberechtigten wurde der ungerechtfertigte Erstattungsbetrag
rückwirkend wieder eingefordert.
Entwicklung der Beförderungskosten
Die für die Schülerbeförderung aufzuwendenden Kosten betrugen für das Haushaltsjahr 2005
748.400 € und für das Haushaltsjahr 2006 etwa 847.000 €.
Infolge der Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren und des damit verbundenen
Nachmittagsunterrichts an den weiterführenden Schulen ergibt sich ab dem Schuljahr 2007/2008
für die Stadt die Verpflichtung, zusätzliche Busumläufe für die Schülerbeförderung einzurichten.
Dieser Umstand und die rasante Entwicklung der Energiekosten lassen den Schluss zu, dass sich
die Ansätze der kommenden Haushaltsjahre der 1 Mio. Euro-Grenze nähern bzw. sogar
übersteigen.
Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2007 beträgt 912.260 € und für das Planjahr 2008 ist der Betrag
von 997.000 € avisiert.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales vom 24.05.2007
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Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales vom 24.05.2007
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