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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße;
Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 513/2014 Az.: 61. 21-20 / 15C Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.11.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 15.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Termin 16.12.2014 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 27.01.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 15D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße; Aufstellungsbeschluss gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuh (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 15 D, E. – Liblar, Musikschule Heidebroichstraße. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan-Vorentwuf auf der Grundlage des vorliegenden Nutzungsund Bebauungskonzepts zu erarbeiten und in einer Öffentlichkeitsversammlung vorzustellen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 15 D, E. - Liblar, Musikschule Heidebroichstraße, soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Nutzungs- und Bebauungskonzeptes der DIVA GmbH aus Köln auf dem Grundstück der ehemaligen Musikschule an der Heidebroichstraße in E.-Liblar geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird auf die V 509/2014 (Verkauf eines städtischen Objektes in Erftstadt-Liblar; Verkauf der alten Musikschule; Betriebsausschuss Immobilien am 04.12.2014, Rat am 16.12.2014) verwiesen. Die DIVA GmbH beabsichtigt, die alte Musikschule zu barrierefreien Wohnungen umzubauen. Im geplanten Neubau in dreigeschossiger Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss sollen ebenfalls barrierefreie Wohnungen, die insbesondere für Senioren geeignet sind, errichtet werden. Ein Lageplan sowie Ansichten des Gebäudes sind als Anlagen beigefügt. Der Investor möchte die Wohnungen im Bestand halten und vermieten. Geplant sind drei Wohnungstypen zwischen 60 und 90 qm Größe, überwiegend als Zwei-Zimmer-Wohnungen. Das vom Investor geplante Vorhaben fügt sich hinsichtlich der Nutzungs- und Bebauungsstruktur in die umliegende Bebauung ein und wird städtebaulich befürwortet. Da die geplante Wohnbebauung jedoch nicht der Zielsetzung des für diesen Bereich geltenden Bebauungsplanes Nr. 15B, E. – Liblar, Jugendkulturhalle (Gemeinbedarfsfläche) entspricht, ist planungsrechtlich eine Änderung bzw. Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Um das Planverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, sollte das Verfahren nach § 13a BauGB, in dem u.a. auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung (gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB), die Umweltprüfung und die zusammenfassende Erklärung verzichtet werden kann, durchgeführt werden. Die erforderlichen Kriterien (Bebauungsplan der Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung, weniger als 20.000 qm Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) für ein beschleunigtes Verfahren gem. §13 (a) BauGB werden erfüllt. Obwohl bei diesem Planverfahren keine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) erforderlich ist, wird vorgeschlagen, zur Information der Anlieger eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Versammlung) durchzuführen. Im Anschluss daran ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.15D zu erarbeiten und mit dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung dem Fachausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung der Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vorzulegen. In Vertretung (Hallstein) -2-