Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
03.12.13, 17:06
Aktualisiert
03.12.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 29.11.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 495/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2013 für die Hilfen an Asylbewerber
Anlg.: ./.
IV
50
Vo.
02.12.
Vg.
02.12.
20/22
Kn.
29.11.
SD.Net
Mu.
03.12.
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2013 werden beim Sachkonto 31 313 001 01 5331000 „Hilfe zum Lebensunterhalt
Asylbewerber“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 70.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus
nicht in Anspruch genommenen Mittel beim Sachkonto 61 612 001 01 5517100 „Zinsen für Kassenkredite“.
Begründung:
Aufgrund von Flüchtlingsströmen (z.B. Syrien und Eritrea) ist die Aufnahmezahl der Asylbewerber
in Deutschland in 2013 deutlich angestiegen. In der Stadt Jülich wurden in 2013 bisher 57 neue
Flüchtlinge aufgenommen (zum Vergleich: im gesamten Jahr 2012 waren es 24). Die sich dadurch
ergebenden Probleme bei der Unterbringung wurden bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales am 07.11.2013 thematisiert.
Die höhere Zahl der Neuaufnahmen führt aber natürlich auch zu höheren Aufwendungen im Bereich
der Hilfen zum Lebensunterhalt. Im Rahmen des Finanzcontrolling war die Kämmerei davon ausgegangen, dass die Mehrausgaben durch Mehreinnahmen aus Landeszuweisungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gedeckt seien. In diesem Fall können gemäß den Deckungsvermerken im
Haushalt diese Mehreinnahmen zur Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden, ohne dass
eine überplanmäßige Ausgabe zu beantragen wäre.
Bei genauerer Prüfung hat sich jedoch herausgestellt, dass die Mehreinnahmen aufgrund einer Fehlbuchung (falsche Umbuchung von Einnahmen) ausgewiesen wurden. Nach Korrektur dieser Fehlbuchung sind nun bei den Landeszuweisungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz keine Mehreinnahmen vorhanden.
Die im Haushalt 2013 veranschlagten Ausgabeansätze sind in voller Höhe ausgeschöpft. An den
Kreis Düren sind aber noch die Abschläge für die Hilfeleistungen für die Monate November und
Dezember 2013 in Höhe von 70.000 € zu erstatten (die Auszahlung der Hilfen an die Asylbewerber
erfolgt durch den Kreis Düren, die Ausgaben werden von den Kommunen zweimonatlich erstattet).
Daher sind in 2013 noch Mittel in Höhe von 70.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die
Deckung der Mehrausgaben kann aus eingesparten Aufwendungen bei den Zinsen für die Kassenkredite erfolgen. Wegen der anhaltend niedrigen Zinsen (unter einem Prozent) ergeben sich hier erhebliche Einsparungen gegenüber dem Haushaltsansatz.
Eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss in der letzten Woche war nicht möglich, da die
o.a. Fehlbuchung erst nach der Sitzung aufgefallen ist.
Als Anlage ist eine aktuelle Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes zur Problematik der
Finanzierung der Flüchtlingsversorgung beigefügt.
Der Kostenträger „Leistungen an Asylbewerber“ schließt im Haushaltsplan für 2013 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 534.660 € ab. Der gleiche Zuschussbedarf war auch 2014 und die Folgejahre angesetzt. Durch die jetzt zusätzlich benötigten Mittel erhöht sich der Zuschussbedarf in 2013
auf 604.660 €. Für das Jahr 2014 rechnet das Fachamt aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 829.660 €. Dabei stehen den um 310.000 € höheren Aufwendungen höhere Landeszuweisungen in Höhe von lediglich 15.000 € gegenüber.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 495/2013
Seite 2