Daten
Kommune
Jülich
Größe
113 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
03.12.13, 17:06
Aktualisiert
03.12.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN
Presseerklärung
StGB NRW-Numm. 57/2013
Düsseldorf, 28. November 2013
Kommunale Spitzenverbände zum Flüchtlingsaufnahmegesetz
Gesetzesänderung ist unzureichend - Kommunen tragen
weiter Hauptlast bei Flüchtlingsversorgung
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen kritisieren deutlich die
gestern von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verabschiedete Novelle des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Die Kommunen stehen zu ihrer Aufgabe, Flüchtlinge
und Asylbewerber aufzunehmen. Die seit Monaten steigenden Flüchtlings- und
Asylbewerberzahlen, die notwendige und gewollte Unterbringung und Versorgung
dieser Menschen und der damit verbundene starke Kostenanstieg hätten aber
dringend zu höheren Landeszuweisungen an die Kommunen führen müssen, erklärten
der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der
Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein und der
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen
Schneider.
"Mit der jetzt beschlossenen Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird das Land
seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht und bleibt es bei der einseitigen
hohen finanziellen Belastung der Kommunen. Das ist nicht nachvollziehbar, denn
immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber sollen und müssen untergebracht und
versorgt werden. Einzelne Städte, Kreise und Gemeinden bringt das an die Grenze
ihrer Leistungsfähigkeit. Die Flüchtlingspauschale des Landes bleibt nach der gestrigen
Entscheidung auf dem gleichen niedrigen Niveau, wie zu ihrer Einführung im Jahr
2004. Auch die Berechnung der Landeszuweisung beruht weiterhin auf den deutlich
niedrigeren Flüchtlingszahlen des Vorjahres und wird nicht – wie zwingend notwendig
– den realen Erfordernissen angepasst", so Articus, Klein und Schneider.
Städtetag NRW
Gereonstr. 18 - 32
50670 Köln
Tel. 0221.3771.0
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Landkreistag NRW
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Tel. 0211.300941.0
www.lkt-nrw.de
Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Str. 199/201
40474 Düsseldorf
Tel. 0211.4587.1
www.kommunen-in-nrw.de
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Viele Kommunen benötigen angesichts ihrer knappen Haushalte dringend
eine angemessene Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und
Versorgung von Flüchtlingen. Die Pauschale des Landes deckt hier teilweise
nur 10 bis 20 Prozent der tatsächlich anfallenden Ausgaben. Zahlreiche
Kommunen suchen aktuell händeringend nach geeigneten Unterkünften. In
Frage kommende Unterbringungsmöglichkeiten können oft nur mit viel Zeit
und Geld auf den erforderlichen Standard gebracht werden. Weitere Kosten
ergeben sich aus der mitunter kostspieligen medizinischen Hilfe, die für die
teilweise traumatisierten oder verletzten Menschen nötig ist. Einem im
Landtag gestellten Änderungsantrag, wonach die Kommunen ähnlich wie in
Hessen alle Flüchtlings-Krankheitskosten über 10.000 Euro erstattet
bekommen, folgte die Regierungskoalition leider nicht. Die kommunalen
Spitzenverbände bedauern das. Menschen, deren Asylantrag unanfechtbar
abgelehnt wurde, die aber aus verschiedenen Gründen geduldet werden
und die deshalb weiterhin in der Kommune bleiben und Leistungen
bekommen, werden vom Land außerdem auch weiterhin nicht mitgezählt
und es fließen für diese wachsende Personengruppe auch keine Pauschalen,
kritisierten Articus, Klein und Schneider.
"Die Kommunen brauchen eine Erstattung der Kosten anhand der aktuellen
Flüchtlingszahlen. Außerdem dürfen die Kosten für den wachsenden Kreis
geduldeter Flüchtlinge nicht länger alleine den Kommunen aufgebürdet
bleiben. Die Kommunen brauchen außerdem Hilfen, um die Unterbringung
der Flüchtlinge und Asylbewerber zu sichern und neue
Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Aufgaben und mit ihnen
einhergehende Probleme sind zu groß, als dass Städte, Kreise und
Gemeinden sie allein bewältigen können", erklärten die
Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
Kontakt:
Städtetag NRW: Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270
Landkreistag NRW: Pressesprecherin Dr. Andrea Garrelmann, Tel. 0211/300491-120
Städte- und Gemeindebund NRW: Pressesprecher Martin Lehrer M.A., Tel. 0211/4587-230