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Beschlusstext (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad) Beschlusstext (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad)

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Bad Münstereifel, 29.05.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 10. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales vom Donnerstag, den 24.05.2007 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 946 Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad Beschluss: Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache Nr. 946 Zum Betrieb des Wohnmobilparks am eifelbad, Dr.-Greve-Straße, wird folgende Stellplatzordnung beschlossen: Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr.-Greve-Straße 1.Nutzung, Aufenthaltsdauer Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. Der Park steht für Wohnmobile (Sonder-Kfz. Wohnmobil) zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie das Aufbauen von Zelten ist auf diesem Gelände nicht zugelassen. Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte. 2. Standgeld, Ver- und Entsorgungseinrichtungen Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Es ist beim erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten. Dort sind auch die Wertmarken erhältlich zur Benutzung der Frischwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage. Es wird ein Parkschein ausgestellt. Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Das Standgeld beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung, bzw. jederzeitiges Funktionieren der Anlagen besteht. 3. Ordnung Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00-6.00 Uhr. Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht. Das Abstellen der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen. Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen. Verschmutzungen durch Hundekot sind sofort zu beseitigen. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales vom 24.05.2007 Seite 2