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Beschlussvorlage (Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
Beschlussvorlage (Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern) Beschlussvorlage (Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern) Beschlussvorlage (Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern) Beschlussvorlage (Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 23/2015 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 13.01.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 21.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 03.02.2015 Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Mitteilungen bzgl. der aktuellen Situation der Asylbewerber in der Stadt Erftstadt hinsichtlich der Betreuung und Unterbringung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.11.2014 wurden Beschlüsse über die Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber gefasst und im Zusammenhang damit über die Situation der Asylbewerber in Erftstadt berichtet (V 396/2014). Diese stellt sich, nicht zuletzt geprägt von einem Brand im Übergangswohnheim an der Radmacher Straße im auslaufenden Jahr 2014, aktuell wie folgt dar: Auf Grund eines offensichtlich technischen Defektes ist am Abend des 27.12.2014 das sog. „Hausmeisterhaus“ im Übergangswohnheim an der Radmacher Str. 50 in Blessem total ausgebrannt. Das Haus diente als Aufenthaltsraum für die diensthabenden städtischen Hausmeister, als Lagerstätte für diverse Gerätschaften, Mobiliar etc. und die Verteilanlage mit Sicherungskästen für die elektrische Beheizung aller Wohnhäuser im Übergangsheim. In Folge des Brandes war eine weitere Stromversorgung und damit auch Beheizung der einzelnen Häuser der Wohnanlage nicht mehr möglich. Mit einem großen Feuerwehraufgebot konnte der Brand gelöscht werden. Bewohner der Anlage sind glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen. Allerdings mussten noch am selben Abend alle Bewohner des Übergangsheimes evakuiert und vorübergehend in Räumlichkeiten der Realschule Liblar untergebracht und versorgt werden. Bis zur –zunächst provisorischen- Wiederherstellung der Stromversorgung aller Häuser der Wohnanlage haben die beteiligten Hilfsorganisationen und deren ehrenamtliche Helfer mit viel Engagement und Einfühlungsvermögen für das Wohlergehen der Asylbewerber in der Notunterkunft gesorgt. Die Rückkehr in die Radmacher Straße war nach zwei Tagen möglich. Die Bezirksregierung wurde über den Versorgungsengpass im Zusammenhang mit dem Brand informiert und um eine vorübergehende Aussetzung der Zuweisung weiterer Flüchtlinge nach Erftstadt gebeten. Gemäß daraufhin erteilter Zusage wurden bis zum 25.01.2015 keine Personen nach Erftstadt zugewiesen. Allerdings werden jetzt Asylbewerber in verstärktem Maße aufzunehmen sein, da das bis zur 5. Kalenderwoche für Erftstadt aufgelaufene Kontingent nunmehr zusätzlich und sukzessive zugewiesen wird. Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Konzeption der Errichtung zusätzlicher Wohneinheiten wird aktuell umgesetzt. Die Notwendigkeit hierfür resultiert nicht zuletzt aus der Ankündigung der Bezirksregierung vom 10.12.2014, wonach in diesem Jahr mit „nochmal mehr Asylantragstellern“ als in 2014 zu rechnen sei. Ergänzend wird darauf hingewiesen, „rechtzeitig weitere Maßnahmen zur Unterbringung zu ergreifen und ausreichende Vorsorge zu treffen“. Nach 73 zugewiesenen Asylantragstellern in 2013 (Erst- und Folgeanträge) ist für das zurückliegende Jahr 2014 mit insgesamt 145 Personen eine Steigerung von nahezu 100% zu konstatieren. Hierbei unberücksichtigt sind darüber hinaus zugewiesene Spätaussiedler, die, sofern eine Wohnraumversorgung auf dem freien Wohnungsmarkt nicht direkt möglich ist, zumindest temporär ebenfalls in Übergangswohnheimen unterzubringen sind. Der Wiederaufbau des abgebrannten und völlig zerstörten Hauses in der Radmacher Straße ist geplant. Die Finanzierung erfolgt über die zu erbringende Versicherungsleistung. Die neue Versorgungseinrichtung und Stromverteilung wird im bisherigen Betreuungshaus untergebracht werden müssen. Hierin werden sich auch die jeweils diensthabenden Hausmeister aufhalten können. Beabsichtigt ist nunmehr, eine Wohneinheit der neu zu errichtenden Erweiterung in der Radmacher Straße künftig als Betreuerhaus zu nutzen (analog der Planung für den Neubau der Wohnanlage in Lechenich) und insoweit von der bisherigen Konzeption abzuweichen. Neben Büroräumen für die Sozialarbeiter soll ein großer Raum multifunktional genutzt werden können, z.B. für die Betreuung der Kinder, auch zum Spielen, als Schulungsraum (Sprachförderung), Besprechungsraum für Hausversammlungen etc. Die zunächst vorgesehene Unterbringung von 12 Personen wird kompensiert werden können durch die Inanspruchnahme des bisherigen Hauses der Sozialarbeiter sowie dem wieder aufzubauenden Haus (jeweils für 6 Personen, insgesamt also auch Kapazität für 12 Personen). -2- Nach wie vor ist die Herausforderung für die Stadtverwaltung groß, alle zugewiesenen Asylbewerber angemessen und menschenwürdig mit Wohnraum zu versorgen. Dies gilt insbesondere bis zur Fertigstellung der neuen Wohneinheiten in Lechenich und in der Radmacher Straße. Bis dahin gilt ein besonderes Augenmerk der Anmietung von Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt bzw. im Sozialwohnungsbau, um eine adäquate Unterbringung zu gewährleisten. In einer Pressemitteilung der Stadt Erftstadt vom 09.12.14 wurde die Bevölkerung für die Flüchtlingsproblematik sensibilisiert und um Unterstützung gebeten. Dankenswerterweise haben sich bereits viele ehrenamtliche Helfer/-innen gemeldet, die in den verschiedenen Bereichen Hilfestellung anbieten. So werden von Bildungsbetreuung und Spenden bis hin zur Bereitstellung von Wohnraum für die Erftstädter Asylbewerber vielfältige Angebote unterbreitet. Darüber hinaus steht die Stadt mit den ortsansässigen Kirchen im Dialog, auf deren Hilfsangebote dankend zurückgegriffen werden kann. Neben finanziellen Hilfen wird auch vorhandener, derzeit nicht genutzter Wohnraum, zur Verfügung gestellt. Zur Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe, bürgerschaftlichem Engagement und den von Seiten der Stadtverwaltung zu erbringenden Betreuungsleistungen wird die evangelische Kirchengemeinde in Lechenich für zwei Jahre eine halbe Stelle einrichten und finanzieren. Das Aufgabenportfolio dieser Stelle wurde zwischen Verwaltung und Kirche abgestimmt. Diese Ehrenamtskoordination wird eine wertvolle Ergänzung und insbesondere eine Entlastung der Arbeit des städtischen Fachbereiches Migration & Integration darstellen. Die stetig zunehmende Zahl aufzunehmender Flüchtlinge erfordert neben der Versorgung mit Wohnraum insbesondere auch im Hinblick auf eine angemessene sozialarbeiterische Betreuung erhöhte Anstrengungen. Dies ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht aufzufangen. Mit Blick auf den Beschluss des Rates wird mit Wohlfahrtsverbänden über die Übernahme der Betreuung der Asylbewerber im neu zu errichtenden Übergangsheim in Lechenich verhandelt. Erste vorbereitende Gespräche haben bereits stattgefunden, weitere Gespräche sind terminiert. Darüber hinaus erfolgt eine temporäre Aufstockung einer halben Sozialarbeiterstelle im Fachbereich Migration & Integration (zunächst bis zum 31.12.2016) zu Lasten der aktuell rückläufigen Betreuungsnotwendigkeit im Bereich der Obdachlosen. Die Erforderlichkeit resultiert aus der stetig anwachsenden Zahl der Flüchtlinge und der Aufgabenstellung, eine den Bedürfnissen gerecht werdende individuelle Betreuung und Beratung der Asylbewerber auch weiterhin adäquat sicherstellen zu können. Auf Grund der bundesweit in 2014 stark angestiegenen Zahl von Asylantragstellern (insgesamt ca. 200.000), wovon insbesondere auch Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von mehr als 20% betroffen ist, hat die Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen eine Aufstockung der Landeszuweisungen beschlossen. Die Neufassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW sieht ab 01.01.2015 eine pauschalierte Landeszuweisung in Höhe von 183,046 Millionen Euro vor. Daneben wurde die pauschalierte Sonderzahlung auf 32,030 Millionen Euro aufgestockt. Hieraus wird sich der auf Erftstadt entfallende Anteil errechnen. Der Bescheid der Bezirksregierung über die genaue Höhe der Zahlung für 2015 steht noch aus. Auch hinsichtlich der Krankheitskosten sieht die neue Gesetzesfassung eine finanzielle Verbesserung vor. So werden in außergewöhnlichen Fällen mit besonders hohen Krankheitskosten im Einzelfall die Kosten für Behandlungen erstattet, die je Flüchtling im Kalenderjahr einen Betrag von 70.000 € überschreiten. Trotz dieser Veränderungen verbleibt der ganz überwiegende Teil der Kosten für die Betreuung der Asylbewerber jedoch bei der Stadt Erftstadt. -3- In Vertretung (Lüngen) -4-