Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
03.02.2015
Erstellt
22.01.15, 15:05
Aktualisiert
22.01.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 23/2015
Az.: -50-
Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 13.01.2015
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
21.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
03.02.2015
Aktuelle Situation bzgl. der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Mitteilungen bzgl. der aktuellen Situation der Asylbewerber in der Stadt Erftstadt hinsichtlich
der Betreuung und Unterbringung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 13.11.2014 wurden
Beschlüsse über die Errichtung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber
gefasst und im Zusammenhang damit über die Situation der Asylbewerber in Erftstadt berichtet (V
396/2014). Diese stellt sich, nicht zuletzt geprägt von einem Brand im Übergangswohnheim an der
Radmacher Straße im auslaufenden Jahr 2014, aktuell wie folgt dar:
Auf Grund eines offensichtlich technischen Defektes ist am Abend des 27.12.2014 das sog.
„Hausmeisterhaus“ im Übergangswohnheim an der Radmacher Str. 50 in Blessem total
ausgebrannt. Das Haus diente als Aufenthaltsraum für die diensthabenden städtischen
Hausmeister, als Lagerstätte für diverse Gerätschaften, Mobiliar etc. und die Verteilanlage mit
Sicherungskästen für die elektrische Beheizung aller Wohnhäuser im Übergangsheim. In Folge
des Brandes war eine weitere Stromversorgung und damit auch Beheizung der einzelnen Häuser
der Wohnanlage nicht mehr möglich. Mit einem großen Feuerwehraufgebot konnte der Brand
gelöscht werden. Bewohner der Anlage sind glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen.
Allerdings mussten noch am selben Abend alle Bewohner des Übergangsheimes evakuiert und
vorübergehend in Räumlichkeiten der Realschule Liblar untergebracht und versorgt werden. Bis
zur –zunächst provisorischen- Wiederherstellung der Stromversorgung aller Häuser der
Wohnanlage haben die beteiligten Hilfsorganisationen und deren ehrenamtliche Helfer mit viel
Engagement und Einfühlungsvermögen für das Wohlergehen der Asylbewerber in der
Notunterkunft gesorgt. Die Rückkehr in die Radmacher Straße war nach zwei Tagen möglich.
Die Bezirksregierung wurde über den Versorgungsengpass im Zusammenhang mit dem Brand
informiert und um eine vorübergehende Aussetzung der Zuweisung weiterer Flüchtlinge nach
Erftstadt gebeten. Gemäß daraufhin erteilter Zusage wurden bis zum 25.01.2015 keine Personen
nach Erftstadt zugewiesen. Allerdings werden jetzt Asylbewerber in verstärktem Maße
aufzunehmen sein, da das bis zur 5. Kalenderwoche für Erftstadt aufgelaufene Kontingent
nunmehr zusätzlich und sukzessive zugewiesen wird.
Die vom Rat am 16.12.2014 beschlossene Konzeption der Errichtung zusätzlicher Wohneinheiten
wird aktuell umgesetzt. Die Notwendigkeit hierfür resultiert nicht zuletzt aus der Ankündigung der
Bezirksregierung vom 10.12.2014, wonach in diesem Jahr mit „nochmal mehr Asylantragstellern“
als in 2014 zu rechnen sei. Ergänzend wird darauf hingewiesen, „rechtzeitig weitere Maßnahmen
zur Unterbringung zu ergreifen und ausreichende Vorsorge zu treffen“.
Nach 73 zugewiesenen Asylantragstellern in 2013 (Erst- und Folgeanträge) ist für das
zurückliegende Jahr 2014 mit insgesamt 145 Personen eine Steigerung von nahezu 100% zu
konstatieren. Hierbei unberücksichtigt sind darüber hinaus zugewiesene Spätaussiedler, die,
sofern eine Wohnraumversorgung auf dem freien Wohnungsmarkt nicht direkt möglich ist,
zumindest temporär ebenfalls in Übergangswohnheimen unterzubringen sind.
Der Wiederaufbau des abgebrannten und völlig zerstörten Hauses in der Radmacher Straße ist
geplant. Die Finanzierung erfolgt über die zu erbringende Versicherungsleistung. Die neue
Versorgungseinrichtung und Stromverteilung wird im bisherigen Betreuungshaus untergebracht
werden müssen. Hierin werden sich auch die jeweils diensthabenden Hausmeister aufhalten
können. Beabsichtigt ist nunmehr, eine Wohneinheit der neu zu errichtenden Erweiterung in der
Radmacher Straße künftig als Betreuerhaus zu nutzen (analog der Planung für den Neubau der
Wohnanlage in Lechenich) und insoweit von der bisherigen Konzeption abzuweichen. Neben
Büroräumen für die Sozialarbeiter soll ein großer Raum multifunktional genutzt werden können,
z.B. für die Betreuung der Kinder, auch zum Spielen, als Schulungsraum (Sprachförderung),
Besprechungsraum für Hausversammlungen etc. Die zunächst vorgesehene Unterbringung von
12 Personen wird kompensiert werden können durch die Inanspruchnahme des bisherigen
Hauses der Sozialarbeiter sowie dem wieder aufzubauenden Haus (jeweils für 6 Personen,
insgesamt also auch Kapazität für 12 Personen).
-2-
Nach wie vor ist die Herausforderung für die Stadtverwaltung groß, alle zugewiesenen
Asylbewerber angemessen und menschenwürdig mit Wohnraum zu versorgen. Dies gilt
insbesondere bis zur Fertigstellung der neuen Wohneinheiten in Lechenich und in der Radmacher
Straße. Bis dahin gilt ein besonderes Augenmerk der Anmietung von Wohnungen auf dem freien
Wohnungsmarkt bzw. im Sozialwohnungsbau, um eine adäquate Unterbringung zu gewährleisten.
In einer Pressemitteilung der Stadt Erftstadt vom 09.12.14 wurde die Bevölkerung für die
Flüchtlingsproblematik sensibilisiert und um Unterstützung gebeten. Dankenswerterweise haben
sich bereits viele ehrenamtliche Helfer/-innen gemeldet, die in den verschiedenen Bereichen
Hilfestellung anbieten. So werden von Bildungsbetreuung und Spenden bis hin zur Bereitstellung
von Wohnraum für die Erftstädter Asylbewerber vielfältige Angebote unterbreitet.
Darüber hinaus steht die Stadt mit den ortsansässigen Kirchen im Dialog, auf deren Hilfsangebote
dankend zurückgegriffen werden kann. Neben finanziellen Hilfen wird auch vorhandener, derzeit
nicht genutzter Wohnraum, zur Verfügung gestellt.
Zur Koordination ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe, bürgerschaftlichem Engagement und den von
Seiten der Stadtverwaltung zu erbringenden Betreuungsleistungen wird die evangelische
Kirchengemeinde in Lechenich für zwei Jahre eine halbe Stelle einrichten und finanzieren. Das
Aufgabenportfolio dieser Stelle wurde zwischen Verwaltung und Kirche abgestimmt. Diese
Ehrenamtskoordination wird eine wertvolle Ergänzung und insbesondere eine Entlastung der
Arbeit des städtischen Fachbereiches Migration & Integration darstellen.
Die stetig zunehmende Zahl aufzunehmender Flüchtlinge erfordert neben der Versorgung mit
Wohnraum insbesondere auch im Hinblick auf eine angemessene sozialarbeiterische Betreuung
erhöhte Anstrengungen. Dies ist mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht aufzufangen.
Mit Blick auf den Beschluss des Rates wird mit Wohlfahrtsverbänden über die Übernahme der
Betreuung der Asylbewerber im neu zu errichtenden Übergangsheim in Lechenich verhandelt.
Erste vorbereitende Gespräche haben bereits stattgefunden, weitere Gespräche sind terminiert.
Darüber hinaus erfolgt eine temporäre Aufstockung einer halben Sozialarbeiterstelle im
Fachbereich Migration & Integration (zunächst bis zum 31.12.2016) zu Lasten der aktuell
rückläufigen Betreuungsnotwendigkeit im Bereich der Obdachlosen. Die Erforderlichkeit resultiert
aus der stetig anwachsenden Zahl der Flüchtlinge und der Aufgabenstellung, eine den
Bedürfnissen gerecht werdende individuelle Betreuung und Beratung der Asylbewerber auch
weiterhin adäquat sicherstellen zu können.
Auf Grund der bundesweit in 2014 stark angestiegenen Zahl von Asylantragstellern (insgesamt ca.
200.000), wovon insbesondere auch Nordrhein-Westfalen mit einem Anteil von mehr als 20%
betroffen ist, hat die Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen eine Aufstockung der
Landeszuweisungen beschlossen. Die Neufassung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW sieht
ab 01.01.2015 eine pauschalierte Landeszuweisung in Höhe von 183,046 Millionen Euro vor.
Daneben wurde die pauschalierte Sonderzahlung auf 32,030 Millionen Euro aufgestockt. Hieraus
wird sich der auf Erftstadt entfallende Anteil errechnen. Der Bescheid der Bezirksregierung über
die genaue Höhe der Zahlung für 2015 steht noch aus.
Auch hinsichtlich der Krankheitskosten sieht die neue Gesetzesfassung eine finanzielle
Verbesserung vor. So werden in außergewöhnlichen Fällen mit besonders hohen
Krankheitskosten im Einzelfall die Kosten für Behandlungen erstattet, die je Flüchtling im
Kalenderjahr einen Betrag von 70.000 € überschreiten.
Trotz dieser Veränderungen verbleibt der ganz überwiegende Teil der Kosten für die Betreuung
der Asylbewerber jedoch bei der Stadt Erftstadt.
-3-
In Vertretung
(Lüngen)
-4-