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Allgemeine Vorlage (Bestellung von Vertretern für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
05.12.11, 11:37
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bestellung von Vertretern für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen) Allgemeine Vorlage (Bestellung von Vertretern für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 29.11.2011 Vorlagen-Nr.: 64/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 14.12.2011 Bestellung von Vertretern für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen I. Sach- und Rechtslage: Unter TOP 6.11, Vorlagen-Nr. 61/2011, steht die Beschlussfassung über eine Satzung zur Gründung eines Schulverbandes für die geplante Sekundarschule an. Nach konstruktiven Gesprächen mit der Nachbarkommune Nideggen müssen nunmehr die formellen Schritte zur Besetzung der Vertreter in der Schulverbandsversammlung erfolgen. Mit der Stadt Nideggen wurde abgestimmt, dass eine paritätische Besetzung des Gremiums erfolgen sollte, d.h. jede Kommune kann 6 Vertreter in die Schulverbandsversammlung entsenden. Ich verweise diesbezüglich auch auf die soeben beschlossene Vorlage über die Satzung des Sekundarschulverbandes. § 113 Abs. 2 GO NRW enthält die Ermächtigung des Rates, zu entscheiden, wer die Gemeinde in den Organen von gemeindlichen Beteiligungen vertritt. Im Rahmen der hier vorliegenden unmittelbaren Beteiligung kann der Rat nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er als Vertreter entsendet. Einschränkungen kann es geben, wenn spezialgesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen, da sie den allgemeinen Regelungen der Gemeindeordnung vorgehen. Im vorliegenden Fall findet § 15 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) Anwendung. Demnach werden die Vertreter der Verbandsversammlung durch den Rat für deren Wahlzeit oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt. Ist mehr als ein Vertreter zu bestellen, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO der Bürgermeister selbst oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den vom Rat entsandten Vertretern gehören. Dies hat zur Folge, dass nur noch 5 Vertreter aus den gemeindlichen Fraktionen benannt werden können. Nach dem GO-Reformgesetz 2007 wurde das Zählverfahren nach „Hare-Niemeyer eingeführt (§ 50 Abs. 3 Satz 3 GO), sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt. Dieses Verfahren ist regelmäßig anzuwenden, wenn durch den Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Der Bürgermeister hat in diesem Fall Stimmrecht. Unter Zugrundelegung des Kommunalwahlergebnisses 2009 ergibt sich folgende Entsendung von Vertretern: BM bzw. vorgeschlagener Bediensteter: 1 Vertreter (gesetzliches Mitglied) CDU: 3 Vertreter SPD: 1 Vertreter Bündnis90/Die Grünen: 1 Vertreter FDP: kein Vertreter Damit alle in den Räten befindlichen Parteien in der Schulverbandsversammlung vertreten sein können, besteht die Möglichkeit, dass dort, wo kein ordentlicher Vertreter entsandt werden kann, ein beratendes Mitglied aus dieser Partei ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Schulverbandsversammlung teilnimmt. Von dieser Möglichkeit wurde in Absprache mit der Stadt Nideggen Gebrauch gemacht und es wurde die Satzung um einen entsprechenden Passus ergänzt. In der konstituierenden Sitzung des Schulverbandes soll absprachegemäß der Kreuzauer Bürgermeister zum Verbandsvorsteher gewählt werden. Das bedeutet, dass ich den Platz in der Verbandsversammlung nicht selbst einnehmen kann. Insofern schlage ich hierfür meinen allgemeinen Vertreter Walter Stolz vor, als seinen persönlichen Stellvertreter GOAR Guido Steg. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Sekundarschulverbandes KreuzauNideggen zunächst von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren genehmigt und veröffentlicht werden muss, damit sie Rechtskraft erlangt. Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung und Veröffentlichung Anfang des neuen Jahres erfolgen wird. Damit das Gremium Schulverbandsversammlung danach sofort handlungsfähig ist, sollte bereits jetzt eine Benennung der Vertreter erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Nach den Bestimmungen der Verbandssatzung erhalten die Mitglieder der Schulverbandsversammlung einen pauschalierten Auslagenersatz für sachkundige Bürger analog der Entschädigungsverordnung (EntschVO). III. Beschlussvorschlag: In die Verbandsversammlung des Sekundarschulverbandes Kreuzau-Nideggen werden die folgenden 6 Mitglieder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsandt. Diese Mitglieder werden durch persönliche Vertreter vertreten. Mitglieder: persönliche Vertreter: GVD Walter Stolz GOAR Guido Steg Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-