Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
05.12.11, 11:37
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 29.11.2011
Vorlagen-Nr.: 64/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
14.12.2011
Bestellung von Vertretern für den Sekundarschulverband Kreuzau-Nideggen
I. Sach- und Rechtslage:
Unter TOP 6.11, Vorlagen-Nr. 61/2011, steht die Beschlussfassung über eine Satzung zur
Gründung eines Schulverbandes für die geplante Sekundarschule an.
Nach konstruktiven Gesprächen mit der Nachbarkommune Nideggen müssen nunmehr die
formellen Schritte zur Besetzung der Vertreter in der Schulverbandsversammlung erfolgen.
Mit der Stadt Nideggen wurde abgestimmt, dass eine paritätische Besetzung des Gremiums
erfolgen sollte, d.h. jede Kommune kann 6 Vertreter in die Schulverbandsversammlung
entsenden. Ich verweise diesbezüglich auch auf die soeben beschlossene Vorlage über die
Satzung des Sekundarschulverbandes.
§ 113 Abs. 2 GO NRW enthält die Ermächtigung des Rates, zu entscheiden, wer die Gemeinde in
den Organen von gemeindlichen Beteiligungen vertritt. Im Rahmen der hier vorliegenden
unmittelbaren Beteiligung kann der Rat nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er als Vertreter
entsendet.
Einschränkungen kann es geben, wenn spezialgesetzliche Regelungen etwas anderes
bestimmen, da sie den allgemeinen Regelungen der Gemeindeordnung vorgehen.
Im vorliegenden Fall findet § 15 Abs. 2 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)
Anwendung. Demnach werden die Vertreter der Verbandsversammlung durch den Rat für deren
Wahlzeit oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt. Ist mehr als ein Vertreter zu
bestellen, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO der Bürgermeister selbst oder ein von ihm
vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den vom Rat entsandten Vertretern gehören.
Dies hat zur Folge, dass nur noch 5 Vertreter aus den gemeindlichen Fraktionen benannt werden
können. Nach dem GO-Reformgesetz 2007 wurde das Zählverfahren nach „Hare-Niemeyer
eingeführt (§ 50 Abs. 3 Satz 3 GO), sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt.
Dieses Verfahren ist regelmäßig anzuwenden, wenn durch den Rat zwei oder mehr Vertreter im
Sinne der §§ 63 Abs. 2 und 113 GO zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Der Bürgermeister hat
in diesem Fall Stimmrecht.
Unter Zugrundelegung des Kommunalwahlergebnisses 2009 ergibt sich folgende Entsendung von
Vertretern:
BM bzw. vorgeschlagener Bediensteter:
1 Vertreter (gesetzliches Mitglied)
CDU:
3 Vertreter
SPD:
1 Vertreter
Bündnis90/Die Grünen:
1 Vertreter
FDP:
kein Vertreter
Damit alle in den Räten befindlichen Parteien in der Schulverbandsversammlung vertreten sein
können, besteht die Möglichkeit, dass dort, wo kein ordentlicher Vertreter entsandt werden kann,
ein beratendes Mitglied aus dieser Partei ohne Stimmrecht an den Sitzungen der
Schulverbandsversammlung teilnimmt. Von dieser Möglichkeit wurde in Absprache mit der Stadt
Nideggen Gebrauch gemacht und es wurde die Satzung um einen entsprechenden Passus
ergänzt.
In der konstituierenden Sitzung des Schulverbandes soll absprachegemäß der Kreuzauer
Bürgermeister zum Verbandsvorsteher gewählt werden. Das bedeutet, dass ich den Platz in der
Verbandsversammlung nicht selbst einnehmen kann. Insofern schlage ich hierfür meinen
allgemeinen Vertreter Walter Stolz vor, als seinen persönlichen Stellvertreter GOAR Guido Steg.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Sekundarschulverbandes KreuzauNideggen zunächst von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren genehmigt und veröffentlicht
werden muss, damit sie Rechtskraft erlangt.
Ich gehe davon aus, dass die Genehmigung und Veröffentlichung Anfang des neuen Jahres
erfolgen wird.
Damit das Gremium Schulverbandsversammlung danach sofort handlungsfähig ist, sollte bereits
jetzt eine Benennung der Vertreter erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Nach
den
Bestimmungen
der
Verbandssatzung
erhalten
die
Mitglieder
der
Schulverbandsversammlung einen pauschalierten Auslagenersatz für sachkundige Bürger analog
der Entschädigungsverordnung (EntschVO).
III. Beschlussvorschlag:
In die Verbandsversammlung des Sekundarschulverbandes Kreuzau-Nideggen werden die
folgenden 6 Mitglieder nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsandt. Diese Mitglieder
werden durch persönliche Vertreter vertreten.
Mitglieder:
persönliche Vertreter:
GVD Walter Stolz
GOAR Guido Steg
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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