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Allgemeine Vorlage (Gründung eines Schulverbandes "Sekundarschule Kreuzau-Nideggen")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.11.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gründung eines Schulverbandes "Sekundarschule Kreuzau-Nideggen")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 15.11.2011 Vorlagen-Nr.: 61/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 29.11.2011 14.12.2011 Gründung eines Schulverbandes "Sekundarschule Kreuzau-Nideggen" I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Nideggen beabsichtigen, ab Schuljahr 2012/2013 gemeinsame eine Sekundarschule mit Standorten in Kreuzau und Nideggen zu betreiben. Um für diese neue Schule eine verlässliche Basis bieten zu können, soll ein Schulverband „Sekundarschule Kreuzau/Nideggen“ gegründet werden, der dann auch Schulträger sein wird. Im Bereich der Gereonschule blicken die Gemeinde Kreuzau und die Stadt Nideggen auf eine fast 40jährige vertrauensvolle Zusammenarbeit zurück. Auch dort besteht ein Schulverband, der allerdings nicht um die neu zu gründende Sekundarschule erweitert werden kann, da auch noch weitere Kommunen beteiligt sind. Als Anlage ist die von beiden Verwaltungen vorbereitete Satzung beigefügt. In dieser Satzung wird geregelt, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden soll. Ein wesentlicher Punkt ist, dass beide Kommunen, anders als bei der Gereonschule, ihre Schulgebäude auf eigene Kosten weiter betreiben werden, da diese auch an beiden Standorten erhalten bleiben sollen. Auch das Schulvermögen verbleibt bei den jeweiligen Kommunen. Die Gebäude und das Inventar werden kostenlos bereitgestellt. Um die Sekundarschule in Zukunft auch betreiben zu können ist es erforderlich, den Schulverband zu gründen um Schulträgeraufgaben wahrnehmen zu können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Gründung des Schulverbandes entstehen keine unmittelbaren Kosten. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Gründung eines Schulverbandes „Sekundarschule Kreuzau-Nideggen“ und der damit verbundenen Satzung, die als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses ist, zu. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________