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Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
02.11.11, 18:29
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar") Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar") Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 05.10.2011 Vorlagen-Nr.: 50/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 10.11.2011 15.11.2011 29.11.2011 14.12.2011 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar" I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 beschlossen, das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593, groß: 41.957 qm, an die Gärtnerei Schaar, Kall, zu veräußern. Die Familie Schaar ist verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages auf dem Grundstück einen Gartenbaubetrieb einschließlich Verkaufsfläche zu errichten. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages ist am 28. September 2011 erfolgt. Obwohl Herrn Schaar bereits ein positiver Bauvorbescheid zur Errichtung eines Gartenbaubetriebes zur Produktion, insbesondere Anzucht, Veredelung und Vermarktung gärtnerischer Produkte mit Verschulung von Bäumen und Sträuchern einschließlich Betriebsleiterwohnung und einer Präsentations- und Verkaufsfläche von 800 qm vorliegt, wurde nunmehr in abschließenden Gesprächen der Wunsch geäußert, auf der Grundlage des § 12 BauGB einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um somit auch dauerhaft Rechtssicherheit zu haben. Parallel dazu wird derzeit allerdings auch schon das Bauantragsverfahren vorbereitet. Mit den Bauarbeiten soll spätestens im 2. Halbjahr 2012 begonnen werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu erstellen. Im einzelnen ist § 12 BauGB durch drei vorhaben- und durchführungsbezogene Elemente gekennzeichnet. Es handelt sich um: - den Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors, der mit der Gemeinde abzustimmen ist, - den Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde, in dem vor allem die Durchführungsverpflichtungen und -fristen für das Vorhaben und die Erschließungsanlagen sowie die Kostentragung zu regeln sind und - den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem im Wesentlichen die Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt wird. Diese drei Elemente sind dergestalt miteinander verbunden, dass der Vorhaben- und Erschießungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird. Der Durchführungsvertrag mit seinen Verpflichtungen, Fristen- und Kostenregelungen wird dagegen nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, ist aber vor dem Beschluss des Gemeinderates über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) abzuschließen und der Begründung zur Satzung nachrichtlich beizugeben. Das Vorhaben der Familie Schaar beinhaltet: - Errichtung eines Gartenbaubetriebes zur Produktion insbesondere Anzucht, Veredelung und Vermarktung gärtnerischer Produkte mit Verschulung von Bäumen und Sträuchern, - Errichtung einer Präsentations- und Verkaufsfläche mit maximal 800 qm Verkaufsfläche, - Errichtung einer Betriebsleiterwohnung. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die entsprechenden Darstellungen der überbaubaren Flächen für den Präsentations- und Verkaufsraum, die geplante Betriebsleiterwohnung und die Produktionsflächen, teilweise mit Treibhäusern. Da das gesamte Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als gewerbliche Fläche dargestellt ist, wird das gesamte Grundstück im B-Plan auch als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen, wobei entgegen § 8 BauNVO nur die Nutzungen entsprechend dem Vorhabenplan zulässig sind. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zurzeit erstellt und liegt zum Sitzungstermin vor. Das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt wie im üblichen Bebauungsplanverfahren. Die Umgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der beigefügten Ablichtung aus der Flurkarte. Bestandteil des Bebauungsplanes sind lediglich die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593 (bisheriges Gemeindegrundstück) und ein Teilstück der Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 592. Der Bebauungsplan sollte folgende Bezeichnung erhalten: „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“. Der noch abzuschließende Durchführungsvertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Zustimmung vorgelegt, wobei unstrittig ist, dass Herr Schaar sämtliche Planungs- und Erschließungskosten in voller Höhe übernimmt. Zur Einleitung des Verfahrens sind nunmehr mehrere Beschlüsse zu fassen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den konkreten Beschlussvorschlag. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Planung und Erschießung des Grundstückes verbundenen Kosten werden in voller Höhe vom Vorhabenträger übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag des Gartenbaubetriebes Schaar auf Abschluss eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB wird stattgegeben. 2. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593 sowie den vorbei führenden Wirtschaftsweg Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 592. Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet. 3. Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. -2- 4 Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-