Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
02.11.11, 18:29
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 05.10.2011
Vorlagen-Nr.: 50/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
10.11.2011
15.11.2011
29.11.2011
14.12.2011
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
"Gartenbaubetrieb Schaar"
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 beschlossen, das
gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593, groß: 41.957 qm, an
die Gärtnerei Schaar, Kall, zu veräußern. Die Familie Schaar ist verpflichtet, innerhalb von 3
Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages auf dem Grundstück einen Gartenbaubetrieb
einschließlich Verkaufsfläche zu errichten. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages ist am
28. September 2011 erfolgt.
Obwohl Herrn Schaar bereits ein positiver Bauvorbescheid zur Errichtung eines
Gartenbaubetriebes zur Produktion, insbesondere Anzucht, Veredelung und Vermarktung
gärtnerischer Produkte mit Verschulung von Bäumen und Sträuchern einschließlich
Betriebsleiterwohnung und einer Präsentations- und Verkaufsfläche von 800 qm vorliegt, wurde
nunmehr in abschließenden Gesprächen der Wunsch geäußert, auf der Grundlage des § 12
BauGB einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, um somit auch dauerhaft
Rechtssicherheit zu haben. Parallel dazu wird derzeit allerdings auch schon das
Bauantragsverfahren vorbereitet. Mit den Bauarbeiten soll spätestens im 2. Halbjahr 2012
begonnen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu
erstellen. Im einzelnen ist § 12 BauGB durch drei vorhaben- und durchführungsbezogene
Elemente gekennzeichnet. Es handelt sich um:
- den Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors, der mit der Gemeinde abzustimmen ist,
- den Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde, in dem vor allem die
Durchführungsverpflichtungen und -fristen für das Vorhaben und die Erschließungsanlagen
sowie die Kostentragung zu regeln sind und
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem im Wesentlichen die Zulässigkeit des
Vorhabens bestimmt wird.
Diese drei Elemente sind dergestalt miteinander verbunden, dass der Vorhaben- und
Erschießungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird. Der
Durchführungsvertrag mit seinen Verpflichtungen, Fristen- und Kostenregelungen wird dagegen
nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, ist aber vor dem Beschluss des
Gemeinderates über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) abzuschließen und der
Begründung zur Satzung nachrichtlich beizugeben.
Das Vorhaben der Familie Schaar beinhaltet:
- Errichtung eines Gartenbaubetriebes zur Produktion insbesondere Anzucht, Veredelung und
Vermarktung gärtnerischer Produkte mit Verschulung von Bäumen und Sträuchern,
- Errichtung einer Präsentations- und Verkaufsfläche mit maximal 800 qm Verkaufsfläche,
- Errichtung einer Betriebsleiterwohnung.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die entsprechenden Darstellungen der
überbaubaren Flächen für den Präsentations- und Verkaufsraum, die geplante
Betriebsleiterwohnung und die Produktionsflächen, teilweise mit Treibhäusern.
Da das gesamte Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als gewerbliche
Fläche dargestellt ist, wird das gesamte Grundstück im B-Plan auch als Gewerbegebiet (GE)
ausgewiesen, wobei entgegen § 8 BauNVO nur die Nutzungen entsprechend dem Vorhabenplan
zulässig sind.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zurzeit erstellt und liegt zum
Sitzungstermin vor.
Das Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt wie im üblichen
Bebauungsplanverfahren.
Die Umgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus der beigefügten Ablichtung aus der Flurkarte.
Bestandteil des Bebauungsplanes sind lediglich die Grundstücke Gemarkung Stockheim, Flur 14,
Parzelle 593 (bisheriges Gemeindegrundstück) und ein Teilstück der Wirtschaftswegeparzelle
Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 592.
Der Bebauungsplan sollte folgende Bezeichnung erhalten:
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“.
Der noch abzuschließende Durchführungsvertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt zur
Zustimmung vorgelegt, wobei unstrittig ist, dass Herr Schaar sämtliche Planungs- und
Erschließungskosten in voller Höhe übernimmt.
Zur Einleitung des Verfahrens sind nunmehr mehrere Beschlüsse zu fassen. Zur Vermeidung von
Wiederholungen verweise ich auf den konkreten Beschlussvorschlag.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche mit der Planung und Erschießung des Grundstückes verbundenen Kosten werden in
voller Höhe vom Vorhabenträger übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag des Gartenbaubetriebes Schaar auf Abschluss eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB wird stattgegeben.
2.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593
sowie den vorbei führenden Wirtschaftsweg Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 592.
Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet.
3.
Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt.
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4
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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