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Allgemeine Vorlage (Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
12.09.11, 18:22
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.08.2011 Vorlagen-Nr.: 41/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 27.09.2011 06.10.2011 17.10.2011 Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Thum; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Die Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, hat mit Schreiben vom 15.08.2011 beim Kreis Düren eine Voranfrage zur Errichtung von 3 Windenergieanlagen in Kreuzau-Thum eingereicht. Windenergieanlagen unterliegen nicht mehr dem normalen Baugenehmigungsverfahren nach BauONRW, sondern der Genehmigungspflicht nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Insofern handelt es sich formell um einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG. Die Gemeinde Kreuzau hat im Verfahren eine Stellungnahme gemäß § 36 Abs. 1 BauGB (Einvernehmenserteilung/Einvernehmensverweigerung) abzugeben. Zum Antrag selbst folgende Angaben: Die Lage der geplanten Windenergieanlagen wollen Sie bitte der beigefügten Übersichtskarte entnehmen. Geplant ist die Errichtung von 3 Anlagen der 3 MW-Klasse, die beim aktuellen Stand der Technik eine Nabenhöhe von ca. 130-150 m haben können. Dieser Antrag ist aus meiner Sicht unstrittig Ergebnis des negativen Ratsbeschlusses vom 26.10.2010 bezüglich der Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücke im Ortsteil Thum. Da alle 3 geplanten Anlagen außerhalb der im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Konzentrationszone liegen, sind die 3 Anlagen planungsrechtlich unzulässig. Von daher ist die Gemeinde berechtigt, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB zu versagen. Im vorliegenden Fall ist auch die Genehmigungsbehörde (Kreis Düren) an die Versagung des Einvernehmens durch die Gemeinde gebunden. Ich schlage Ihnen vor, das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau zu versagen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt. III. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten Konzentrationszone liegen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-