Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
17.10.2011
Erstellt
12.09.11, 18:22
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.08.2011
Vorlagen-Nr.: 41/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
27.09.2011
06.10.2011
17.10.2011
Voranfrage der STAWAG Solar GmbH, Aachen, auf Errichtung von 3 Windenergieanlagen in
der Gemarkung Thum;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Die Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, hat mit Schreiben vom 15.08.2011 beim Kreis Düren
eine Voranfrage zur Errichtung von 3 Windenergieanlagen in Kreuzau-Thum eingereicht.
Windenergieanlagen unterliegen nicht mehr dem normalen Baugenehmigungsverfahren nach
BauONRW,
sondern
der
Genehmigungspflicht
nach
den
Bestimmungen
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes. Insofern handelt es sich formell um einen Antrag auf
Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG.
Die Gemeinde Kreuzau hat im Verfahren eine Stellungnahme gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
(Einvernehmenserteilung/Einvernehmensverweigerung) abzugeben.
Zum Antrag selbst folgende Angaben:
Die Lage der geplanten Windenergieanlagen wollen Sie bitte der beigefügten Übersichtskarte
entnehmen. Geplant ist die Errichtung von 3 Anlagen der 3 MW-Klasse, die beim aktuellen Stand
der Technik eine Nabenhöhe von ca. 130-150 m haben können.
Dieser Antrag ist aus meiner Sicht unstrittig Ergebnis des negativen Ratsbeschlusses vom
26.10.2010 bezüglich der Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücke im Ortsteil Thum.
Da alle 3 geplanten Anlagen außerhalb der im Rahmen der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes dargestellten Konzentrationszone liegen, sind die 3 Anlagen
planungsrechtlich unzulässig. Von daher ist die Gemeinde berechtigt, das Einvernehmen gemäß §
36 (1) BauGB zu versagen. Im vorliegenden Fall ist auch die Genehmigungsbehörde (Kreis
Düren) an die Versagung des Einvernehmens durch die Gemeinde gebunden.
Ich schlage Ihnen vor, das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau zu versagen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entfällt.
III. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird versagt, da die von
der Firma STAWAG Solar GmbH, Aachen, geplanten 3 Windenergieanlagen außerhalb der im
wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau (8. Änderung) dargestellten
Konzentrationszone liegen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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