Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 17 / 2014
Anhang: Pflanzliste
Die Empfehlung der nachfolgenden Gehölzlisten richtet sich neben der heimischen Verbreitung nach den Standortansprüchen, insbesondere des Bodentyps.
Empfohlene Gehölzarten für die Bepflanzung der Wohngrundstücke:
Bäume
Acer pseudoplatanus
Carpinus betulus
Corylus avellana
Fagus sylvatica
Frangula alnus
Quercus robur
Prunus avium
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
Bergahorn
Hainbuche
Gemeine Hasel
Rotbuche
Faulbaum
Stieleiche
Vogelkirsche
Vogelbeere
Winterlinde
giftverdächtig
Sträucher
Berberis vulgaris
Carpinus betulus
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Crataegus laevigata
Euonimus europaeus
Ilex aquifolium
Ligustrum vulgare
Lonicera periclymenum
Lonicera xylosteum
Prunus spinosa
Rosa canina
Sarothamnus scoparius
Viburnum lantana
Berberitze*
Hainbuche*
Roter Hartriegel
Gemeine Hasel
Weißdorn*
Rordorn*
Pfaffenhütchen
Stechpalme
Liguster*
Wald-Geißblatt
Rote Heckenkirsche
Schlehe
Hundsrose*
Besenginster
Wolliger Schneeball
Samen giftig
giftverdächtig
giftverdächtig
Früchte mäßig giftig
Früchte giftverdächtig
giftverdächtig
Obstgehölze
Alternativ zu den Laubgehölzen können auch bevorzugt regionaltypische Obstsorten des
Jülicher Raumes (Apfel, Birne, Pflaume) gepflanzt werden. Darüber hinaus wird auch die
Verwendung der Sorten Holzapfel, Mispel, Quitte, Walnuß oder Wildbirne empfohlen.
Pflanzhinweise
Schnitthecken:
Die mit „*“ markierten Straucharten sind für die Anlage von Schnitthecken besonders geeignet. Für Hecken sind pro laufenden Meter mindestens 4 Pflanzen zu setzen.
Für alle Anpflanzungen gilt:
−
Dort, wo das Platzangebot begrenzt ist, sollten schmalwüchsige Sorten der angegebenen Arten verwendet werden (z.B. Sorbus aucuparia „Fastigiata“).
−
Die gesetzlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten (Nachbarrechtsgesetz NachbG NRW).
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−
Alle Bäume sind mit mindestens zwei Baumpfählen und geeignetem Bindematerial
(Kokosstrick o.ä.) zu sichern.
−
Die gepflanzten Gehölze sind bei Trockenheit ausreichend zu wässern.
−
Pflanzausfälle sind jährlich zu ersetzen.
−
Bei Obstbäumen ist einmal jährlich ein Erziehungsschnitt in den ersten 10 Jahren
durchzuführen. In den folgenden Jahren muß ein regelmäßiger Pflegeschnitt erfolgen.
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