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Sitzungsvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,5 MB
Datum
13.02.2014
Erstellt
06.02.14, 17:05
Aktualisiert
06.02.14, 17:05
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlagen-Nr.: 17 / 2014 Anhang: Pflanzliste Die Empfehlung der nachfolgenden Gehölzlisten richtet sich neben der heimischen Verbreitung nach den Standortansprüchen, insbesondere des Bodentyps. Empfohlene Gehölzarten für die Bepflanzung der Wohngrundstücke: Bäume Acer pseudoplatanus Carpinus betulus Corylus avellana Fagus sylvatica Frangula alnus Quercus robur Prunus avium Sorbus aucuparia Tilia cordata Bergahorn Hainbuche Gemeine Hasel Rotbuche Faulbaum Stieleiche Vogelkirsche Vogelbeere Winterlinde giftverdächtig Sträucher Berberis vulgaris Carpinus betulus Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Crataegus laevigata Euonimus europaeus Ilex aquifolium Ligustrum vulgare Lonicera periclymenum Lonicera xylosteum Prunus spinosa Rosa canina Sarothamnus scoparius Viburnum lantana Berberitze* Hainbuche* Roter Hartriegel Gemeine Hasel Weißdorn* Rordorn* Pfaffenhütchen Stechpalme Liguster* Wald-Geißblatt Rote Heckenkirsche Schlehe Hundsrose* Besenginster Wolliger Schneeball Samen giftig giftverdächtig giftverdächtig Früchte mäßig giftig Früchte giftverdächtig giftverdächtig Obstgehölze Alternativ zu den Laubgehölzen können auch bevorzugt regionaltypische Obstsorten des Jülicher Raumes (Apfel, Birne, Pflaume) gepflanzt werden. Darüber hinaus wird auch die Verwendung der Sorten Holzapfel, Mispel, Quitte, Walnuß oder Wildbirne empfohlen. Pflanzhinweise Schnitthecken: Die mit „*“ markierten Straucharten sind für die Anlage von Schnitthecken besonders geeignet. Für Hecken sind pro laufenden Meter mindestens 4 Pflanzen zu setzen. Für alle Anpflanzungen gilt: − Dort, wo das Platzangebot begrenzt ist, sollten schmalwüchsige Sorten der angegebenen Arten verwendet werden (z.B. Sorbus aucuparia „Fastigiata“). − Die gesetzlichen Abstände zu den Nachbargrundstücken sind einzuhalten (Nachbarrechtsgesetz NachbG NRW). 2 − Alle Bäume sind mit mindestens zwei Baumpfählen und geeignetem Bindematerial (Kokosstrick o.ä.) zu sichern. − Die gepflanzten Gehölze sind bei Trockenheit ausreichend zu wässern. − Pflanzausfälle sind jährlich zu ersetzen. − Bei Obstbäumen ist einmal jährlich ein Erziehungsschnitt in den ersten 10 Jahren durchzuführen. In den folgenden Jahren muß ein regelmäßiger Pflegeschnitt erfolgen. 3