Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
06.07.2011
Erstellt
22.06.11, 18:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 21.06.2011
Vorlagen-Nr.: 4/2011 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Rat
29.06.2011
06.07.2011
Weiterentwicklung des schulischen Angebotes in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 11.01.2011 hat der Rat den einstimmigen Beschluss gefasst, dass
grundsätzlich das Interesse bekundet werden solle, am „Schulversuch Gemeinschaftsschule“ zum
Schuljahr 2012/2013 teilzunehmen. Eine endgültige Entscheidung sollte aber erst getroffen
werden, wenn der kreisweite Schulentwicklungsplan vorliegt.
Dieser Schulentwicklungsplan (SEP) wurde am 16.06.2011 öffentlich vorgestellt. Er umfasst
immerhin mehr als 400 Seiten und ist in drei Teile unterteilt:
Schulentwicklungsplan Kreis Düren, Teil I - Datenband –
Schulentwicklungsplan Kreis Düren, Teil II - Zusammenfassung und Empfehlungen –
Elternbefragung im Kreis Düren
Als Anlage habe ich Ihnen die zusammenfassende Bewertung aus Teil II des SEP beigefügt.
Hieraus können Sie die wesentlichen Inhalte des Gesamtwerkes entnehmen. Eine vollständige
Fassung finden Sie auf der Homepage des Kreises Düren unter http://www.kreisdueren.de/aktuelles/presse/presse_kat.php . Bei Bedarf kann Ihnen auch eine Papierversion zur
Verfügung gestellt werden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass dies aufgrund des hohen
Papiervolumens nur auf Anfrage geschehen soll.
Dieser vom Büro biregio Bonn erstellte „Schulentwicklungsplan Kreis Düren (SEP)“ enthält einige
für den Südkreis Düren wichtige Kernaussagen:
1) Die Hauptschule hat keine Zukunft mehr.
2) Mit ihr stirbt langfristig voraussichtlich auch die Realschule.
3) Keine der im Südkreis vorhandenen Sekundarstufe I-Schulen hat alleine eine eigenständige
Existenzsicherung für die Zukunft.
4) Nur Kooperationen zwischen den Kommunen können dauerhaft ein gutes Schulangebot
sichern.
5) Nach dem Elternwillen ist die Gemeinschaftsschule die eindeutig gewünschte Schulform.
6) Nicht alle Schulstandorte können im Südkreis erhalten bleiben.
Darauf basierend werden unter Punkt 32.7 ff. Vorschläge für die Weiterentwicklung des
schulischen Angebotes gemacht.
Bei allen Überlegungen ist aber davon ausgegangen worden, dass die Gründung einer
Gemeinschaftsschule, ggf. zusammen mit Nachbarkommunen, möglich wäre. Aktuell ist dies aber
aufgrund des Urteiles des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Gründung einer
Gemeinschaftsschule in Finnentrop nicht mehr der Fall. In diesem Urteil wurde die Einrichtung
versagt mit der Begründung, dass der vom Land NRW vorgegebene Schulversuch nicht
rechtmäßig sei. Vielmehr lägen schon ausreichende Erfahrungen, auch aus anderen
Bundesländern, vor, auf die zurückgegriffen werden könne. In Nettersheim wurde die Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule mangels ausreichender Schülerzahlen versagt.
Somit können auch keine weiteren Anträge gestellt werden, bis eine gesetzliche Regelung
vorliegt. Seitens der Bezirksregierung Köln geht man davon aus, dass dies in der zweiten
Jahreshälfte der Fall sein wird, und dass dann bis Mitte November entsprechende Anträge für
2012/2013 auf die gesetzlich neu verankerte Schulform gestellt werden können. Eine verlässliche
Aussage hierzu gibt es aber zurzeit nicht.
Ein weiterer Punkt im Beschluss vom 11.01.2011 war, dass mögliche Kooperationen mit den
Nachbarkommunen berücksichtigt werden sollen. Hierzu wurden, wie bereits berichtet, in der
Zwischenzeit mehrere Gespräche mit den BürgermeisterIn der Südkreiskommunen geführt mit
dem Ergebnis, dass alle auf die Veröffentlichung des SEP warten wollen, bevor weitere Schritte in
die Wege geleitet werden. Da nunmehr nicht klar ist, mit welchem Ziel diese Gespräche geführt
werden sollen (eine gesetzliche Regelung steht noch aus), werden sich die BürgermeisterIn zwar
auch weiterhin austauschen, jedoch ist mit einer endgültigen Lösung erst zu rechnen, wenn der
Gesetzgeber gehandelt hat. Unabhängig von der Schulform werden die Kooperationsgespräche
selbstverständlich weiter betrieben werden.
Herr Krämer-Mandeau vom Büro biregio Bonn hat in verschiedenen Gesprächen darauf
hingewiesen, dass seiner Meinung nach der Wegfall einer Hauptschule auch zu einem
Qualitätsverlust bei einer benachbarten Realschule führen werde. Dies hat er damit begründet,
dass erfahrungsgemäß mehr Schülerinnen und Schüler mit eingeschränkter Realschulempfehlung
oder nur mit Hauptschulempfehlung an Realschulen aufgenommen würden, wodurch diese in der
Bevölkerung an Wertigkeit verlieren. Inwieweit dies auch auf Kreuzau zutreffen würde, kann nicht
gesagt werden.
Unter diesen Voraussetzungen bietet sich in Kreuzau an, anstelle der Haupt- und der Realschule
eine Gemeinschule oder eine ähnliche Schule im Sinne der beabsichtigten neuen
Schulgesetzgebung in Kooperation mit mindestens 1 Nachbarkommune einzurichten, wobei durch
weitere Kooperationen an zwei Standorten eine Dreizügigkeit sicher zustellen wäre.
Die in Frage kommenden Gesprächspartner sind Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen und
Vettweiß. Aber auch die Absichten der Stadt Düren sind wesentlich und somit zu berücksichtigen.
Unter den Ziffern 32.15 ff. wird im SEP ausgeführt, dass bei einem „freien Spiel der Kräfte“
insbesondere der Standort Kreuzau dem Druck nicht standhalten könne. Daher wird es wichtig
sein, die bereits begonnenen Gespräche fortzusetzen und mit den Nachbarkommunen eine
allgemeinverträgliche Lösung zu finden. Eine eigenständige Lösung für Kreuzau wird aufgrund der
prognostizierten Anmeldezahlen keinen dauerhaft gesicherten Bestand haben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau strebt an, zusammen mit den Nachbarkommunen im Südkreis eine
zukunftsfähige und von allen getragene Schullandschaft aufzubauen, bei der eine
Gemeinschaftsschule oder eine ähnliche Sekundarstufe I-Schule und das vorhandene
Gymnasium am Standort Kreuzau langfristig gesichert werden können.
Grundlage für eine tragfähige Lösung soll der Schulentwicklungsplan für den Kreis Düren sein.
Einzelheiten bezüglich der Organisation und der Konzeption werden erst festgelegt, wenn
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die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die Landesregierung geschaffen worden sind
und eine Einigung über die Kooperation zwischen den Südkreiskommunen besteht.
Das Gymnasium soll nachhaltig gestärkt und als Kooperationspartner der einzurichtenden
Sekundarstufe I-Schulen eingebracht werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern des
Südkreises entsprechende Gespräche zu führen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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-Enthaltungen: ________
Anlage
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