Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7151/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
-Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße
hier: Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 4/ BedburgRath
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 25.09.2001 für den
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath aufzuheben.
Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Bedburg die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 und 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl.I S.3316), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren).
Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der Ausweisung
allgemeines Wohngebiet in einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung.
Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Zur weiteren Nutzung des städtischen Hausgrundstückes Gommershovener Weg 20 und auf
Grund des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung an Baugrundstücken wurde bereits ein
Plankonzept für die weitere Bebauung dieses Bereiches entwickelt. Diesem wurde in der Sitzung
am 25.03.2003 des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg weitestgehend
zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren für die Aufstellung des
Bebauungsplanes erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet einzuleiten.
Die Verhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb der Grundstücke ergaben sich jedoch als
recht schwierig und langwiegrig. Zum jetzigen Zeitpunkt stellen sich die Grundbesitzverhältnisse
wie folgt dar: drei der fünf zu bebauenden Parzellen sowie die Parzellen zur Erschließung der
Baugrundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Bedburg, sodass nunmehr die Planung
entsprechend des beiliegenden Planes eingeleitet werden kann
Der modifizierte Planentwurf sieht vor das Gebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen,
hierzu bleibt jedoch das bereits beauftragte Lärmgutachten abzuwarten. Des weiteren wird eine
höchstweise zweigeschossige Bebauung, wobei das zweite Geschoss nur als Dachgeschoss
ausgeführt werden darf, mit einer maximalen Firsthöhe von 9.50 m, entsprechend der Firsthöhe
der bereits vorhandenen Bebauung, festgelegt. Die Dachneigung soll zwischen 35° und 45°
betragen und die Grundflächenzahlt wird mit 0,4 festgelegt.
Zur nunmehr zügigen Umsetzung der Planung schlägt die Verwaltung vor, dem beigefügten
Plankonzept zuzustimmen und auf dieser Grundlage den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a des
Baugesetzbuches) erneut zu fassen.
Die Mittel für die Umsetzung der Planung sind im Budget des Fachbereiches 1 enthalten.
Anlage: Übersichtsplan, Planentwurf
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 15.09.2009
zur Kenntnis:
----------------------------------Jung
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-151/2008 1. Ergänzung
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