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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Tempo 30-Zone in Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Tempo 30-Zone in Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Tempo 30-Zone in Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Tempo 30-Zone in Schlagstein)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 08.03.2011 Vorlagen-Nr.: 16/2011 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 30.03.2011 05.04.2011 11.05.2011 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Tempo 30-Zone in Schlagstein I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 28.10.2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, durch Aufkleben oder Aufmalen von 30 in einem weißen Kreis auf der Fahrbahn an die 30 km/hZonenregelung in Schlagstein zu erinnern. Außerdem soll das am Ortseingang von Schlagstein stehende 30 km/h-Zonenschild vergrößert werden. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Das am Ortseingang stehende Schild mit einer Größe von 60 x 60 cm, das normalerweise in der Tat nur bei Platzmangel aufgestellt wird, wurde inzwischen durch ein VZ 274.1/2 StVO (Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30) in der nach der StVO größten Dimension 84 x 84 cm ersetzt, so dass diesbezüglich dem Antrag entsprochen wurde und keine Beschlussfassung mehr erfolgen muss. Ich darf an dieser Stelle zunächst anmerken, dass die zuständigen Gremien der Gemeinde Kreuzau im Jahre 1996 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten haben. Seinerzeit wurde beantragt, ein zusätzliches o.a. Verkehrszeichen am Waldheim Schlagstein sowie vor dem Bahnübergang in Richtung Ortsmitte ein Schild „Fahrt vorsichtig, denkt an unsere Kinder“ aufzustellen. Ich darf hierzu auf meine Sitzungsvorlage vom 25.01.1996 (Vorlagen-Nr. 31/1996) verweisen. Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 18.03.1996 insgesamt abgelehnt. Da auch aus anderen 30 km/h-Zonen vereinzelt nachgefragt wird, ob die entsprechenden Verkehrszeichen innerhalb der Zone wiederholt werden können und ich dieses für zukünftige Fälle auch nicht ausschließe, nehme ich den vorliegenden Antrag nochmals zum Anlass, hierauf an dieser Stelle etwas näher einzugehen. Die 30 km/h-Zonenregelung wurde bereits im Jahre 1985 in einer „Zonengeschwindigkeitsverordnung“ erstmalig eingeführt und ab dem 01.01.1990 in die StVO aufgenommen. Wie auch bei anderen Zonen (z.B. Zonenhaltverbot) ist der Hintergrund dieser Zonen, dass das Verkehrszeichen „Beginn der Zone“ nur an den Einfahrten in die Zonen aufgestellt werden muss und innerhalb aller Straßen in der Zone solange gilt, bis es beim Verlassen der Zone durch das Zeichen „Ende der Zone“ aufgehoben wird. Dadurch ist gewährleistet, dass innerhalb der Zone keine weiteren Verkehrszeichen mehr aufzustellen sind und sie von daher auch nicht wiederholt werden müssen. Heutzutage bilden diese 30er Zonen bis auf klassifizierte Straßen in nahezu jeder Stadt oder Gemeinde die Regel, so auch im Gemeindegebiet Kreuzau. Es handelt sich demnach nicht mehr um eine neu eingeführte Regelung mit zeitlichem Gewöhnungseffekt, sondern müsste jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sein. Etwas anderes gilt mit Sicherheit auch nicht für Schlagstein, da die öffentlichen Straßen letztlich in einer Sackgasse enden und nahezu, sieht man von Besuchern des Waldheimes ab, ausschließlich von Anliegern befahren werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade die Anlieger nicht wissen, dass sie täglich in einer 30 km/h-Zone fahren und teile insoweit nicht die in dem vorliegenden Antrag geäußerte Auffassung, dass jedenfalls die Anwohner die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend wahrnehmen. Das sogenannte Zonenbewusstsein dürfte durchaus vorhanden sein. Zu der tatsächlichen Beachtung von Verkehrszeichen möchte ich grundsätzlich, auch wenn ich mich an dieser Stelle nach ähnlichen Sitzungsvorlagen wiederhole, aus Sicht der Verwaltung allerdings nochmals feststellen, dass die Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten einen subjektiven Charakter hat und sich die Geschwindigkeitseinhaltung „im Kopf abspielt“. Gerade die wenigen Kraftfahrer, die partout nicht einsehen wollen, dass es unsinnig und gefährlich ist, vorgeschriebene Geschwindigkeiten nicht einzuhalten und diese deutlich überschreiten, lassen sich erfahrungsgemäß nach einer kurzen Eingewöhnungsphase auch nicht durch zusätzliche Maßnahmen wie Wiederholungen von Zeichen auf der Fahrbahn davon abhalten. Dieses dürfte auch in Schlagstein gelten, sofern ich einmal unterstelle, dass wenige Anwohner wider besseren Wissens die angeordnete Geschwindigkeit erheblich überschreiten. In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens der geringfügige Besucherverkehr in Schlagstein zu vernachlässigen. Zu den Straßenverhältnissen in Schlagstein mit teilweise fehlenden Bürgersteigen darf ich anmerken, dass dieses in verschiedenen Straßen in anderen Zonen auch der Fall ist und man zur Verkehrssicherheitserhöhung der Fußgänger konsequenterweise von der Fahrbahn baulich abgetrennte Bürgersteige durchgehend in ausreichender Breite beitragspflichtig anlegen müsste. Sofern ich eine fehlende Sicherheit durch fehlende Bürgersteige auch hier einmal unterstelle, kann ich diese nicht durch zusätzliche Aufmalung auf die Fahrbahn kompensieren, da ich dadurch keinesfalls gewährleisten kann, dass alsdann jeder verantwortungsbewusst in dem Bereich fährt. Gerade die Fußgänger würden sich diesbezüglich in eine trügerische Sicherheit begeben. Im Übrigen ist entlang der bebauten Seite des „unteren Holzweges“, der wegen seinem Gefälle im Gegensatz zur schmalen Fahrbahn in der Ortslage eventuell beim Fahren bergabwärts zu einer zügigeren Fahrweise verleiten könnte, durchgängig ein ausreichend breiter, durch Tiefbordsteine abgesetzter Bürgersteig vorhanden, der entgegen den Ausführungen im Antrag nicht befahren werden darf. Angenommen, es würden auf der Fahrbahn zusätzliche Zeichen aufgebracht, so richtet sich die Größe der Zeichen nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen und stände nicht im Ermessen der Gemeinde. Um die Zahlen überhaupt erkennen zu können, müssten sie in Fahrtrichtung gesehen überhöht dargestellt werden und eine Länge von 4,00 m aufweisen. Nach der RMS sind zudem Wiedergaben von Verkehrszeichen gegebenenfalls nur auf Ausnahmefälle zu beschränken. Selbst bei klassifizierten Straßen sind daher Wiederholungen von Verkehrszeichen auf Straßen extrem selten, so dass der atypische Ausnahmefall in Schlagstein mit Sicherheit nicht vorliegt. Auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, das die Markierungen gegebenenfalls anordnen müsste, sieht auf Vorabanfrage hin in Schlagstein wegen der reinen Anliegerklassifizierung der Straßen keinen Ausnahmetatbestand und würde u.a. zur Vermeidung eines Präzedenzfalles eine entsprechende Verfügung nicht erlassen. Nach alledem sehe ich auch im Vergleich mit anderen 30 km/h-Zonen in Schlagstein keine Ausnahmesituation, die eine Zusatzmarkierung über die der StVO entsprechende Beschilderung -2- hinaus erforderlich macht. Eine Zusatzmarkierung hätte zudem erstmaligen Grundsatzcharakter, der eine andere Entscheidung bei zu erwartenden Folgeanträgen wohl kaum zuließe. Ich schlage Ihnen daher vor, den Antrag abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, keine. III. Beschlussvorschlag: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, an 3 Stellen in der Ortslage Schlagstein zusätzliche Zeichen auf der Fahrbahn aufzubringen, wird abgelehnt. Die den Vorschriften der StVO entsprechende derzeitige ausreichende Beschilderung mit VZ 274.1/2 wird unverändert beibehalten. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-