Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 08.03.2011
Vorlagen-Nr.: 16/2011
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Verbesserung der Verkehrssicherheit in der
Tempo 30-Zone in Schlagstein
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 28.10.2010 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, durch
Aufkleben oder Aufmalen von 30 in einem weißen Kreis auf der Fahrbahn an die 30 km/hZonenregelung in Schlagstein zu erinnern. Außerdem soll das am Ortseingang von Schlagstein
stehende 30 km/h-Zonenschild vergrößert werden.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Das am Ortseingang stehende Schild mit einer Größe von 60 x 60 cm, das normalerweise in der
Tat nur bei Platzmangel aufgestellt wird, wurde inzwischen durch ein VZ 274.1/2 StVO
(Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30) in der nach der StVO größten
Dimension 84 x 84 cm ersetzt, so dass diesbezüglich dem Antrag entsprochen wurde und keine
Beschlussfassung mehr erfolgen muss.
Ich darf an dieser Stelle zunächst anmerken, dass die zuständigen Gremien der Gemeinde
Kreuzau im Jahre 1996 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten haben.
Seinerzeit wurde beantragt, ein zusätzliches o.a. Verkehrszeichen am Waldheim Schlagstein
sowie vor dem Bahnübergang in Richtung Ortsmitte ein Schild „Fahrt vorsichtig, denkt an unsere
Kinder“ aufzustellen. Ich darf hierzu auf meine Sitzungsvorlage vom 25.01.1996 (Vorlagen-Nr.
31/1996) verweisen. Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 18.03.1996 insgesamt
abgelehnt.
Da auch aus anderen 30 km/h-Zonen vereinzelt nachgefragt wird, ob die entsprechenden
Verkehrszeichen innerhalb der Zone wiederholt werden können und ich dieses für zukünftige Fälle
auch nicht ausschließe, nehme ich den vorliegenden Antrag nochmals zum Anlass, hierauf an
dieser Stelle etwas näher einzugehen.
Die
30
km/h-Zonenregelung
wurde
bereits
im
Jahre
1985
in
einer
„Zonengeschwindigkeitsverordnung“ erstmalig eingeführt und ab dem 01.01.1990 in die StVO
aufgenommen. Wie auch bei anderen Zonen (z.B. Zonenhaltverbot) ist der Hintergrund dieser
Zonen, dass das Verkehrszeichen „Beginn der Zone“ nur an den Einfahrten in die Zonen
aufgestellt werden muss und innerhalb aller Straßen in der Zone solange gilt, bis es beim
Verlassen der Zone durch das Zeichen „Ende der Zone“ aufgehoben wird. Dadurch ist
gewährleistet, dass innerhalb der Zone keine weiteren Verkehrszeichen mehr aufzustellen sind
und sie von daher auch nicht wiederholt werden müssen.
Heutzutage bilden diese 30er Zonen bis auf klassifizierte Straßen in nahezu jeder Stadt oder
Gemeinde die Regel, so auch im Gemeindegebiet Kreuzau. Es handelt sich demnach nicht mehr
um eine neu eingeführte Regelung mit zeitlichem Gewöhnungseffekt, sondern müsste jedem
Verkehrsteilnehmer bekannt sein.
Etwas anderes gilt mit Sicherheit auch nicht für Schlagstein, da die öffentlichen Straßen letztlich in
einer Sackgasse enden und nahezu, sieht man von Besuchern des Waldheimes ab,
ausschließlich von Anliegern befahren werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade die
Anlieger nicht wissen, dass sie täglich in einer 30 km/h-Zone fahren und teile insoweit nicht die in
dem vorliegenden Antrag geäußerte Auffassung, dass jedenfalls die Anwohner die
Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ausreichend wahrnehmen. Das sogenannte Zonenbewusstsein
dürfte durchaus vorhanden sein.
Zu der tatsächlichen Beachtung von Verkehrszeichen möchte ich grundsätzlich, auch wenn ich
mich an dieser Stelle nach ähnlichen Sitzungsvorlagen wiederhole, aus Sicht der Verwaltung
allerdings nochmals feststellen, dass die Einhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten einen
subjektiven Charakter hat und sich die Geschwindigkeitseinhaltung „im Kopf abspielt“. Gerade die
wenigen Kraftfahrer, die partout nicht einsehen wollen, dass es unsinnig und gefährlich ist,
vorgeschriebene Geschwindigkeiten nicht einzuhalten und diese deutlich überschreiten, lassen
sich erfahrungsgemäß nach einer kurzen Eingewöhnungsphase auch nicht durch zusätzliche
Maßnahmen wie Wiederholungen von Zeichen auf der Fahrbahn davon abhalten.
Dieses dürfte auch in Schlagstein gelten, sofern ich einmal unterstelle, dass wenige Anwohner
wider besseren Wissens die angeordnete Geschwindigkeit erheblich überschreiten.
In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens der geringfügige Besucherverkehr in Schlagstein
zu vernachlässigen.
Zu den Straßenverhältnissen in Schlagstein mit teilweise fehlenden Bürgersteigen darf ich
anmerken, dass dieses in verschiedenen Straßen in anderen Zonen auch der Fall ist und man zur
Verkehrssicherheitserhöhung der Fußgänger konsequenterweise von der Fahrbahn baulich
abgetrennte Bürgersteige durchgehend in ausreichender Breite beitragspflichtig anlegen müsste.
Sofern ich eine fehlende Sicherheit durch fehlende Bürgersteige auch hier einmal unterstelle, kann
ich diese nicht durch zusätzliche Aufmalung auf die Fahrbahn kompensieren, da ich dadurch
keinesfalls gewährleisten kann, dass alsdann jeder verantwortungsbewusst in dem Bereich fährt.
Gerade die Fußgänger würden sich diesbezüglich in eine trügerische Sicherheit begeben.
Im Übrigen ist entlang der bebauten Seite des „unteren Holzweges“, der wegen seinem Gefälle im
Gegensatz zur schmalen Fahrbahn in der Ortslage eventuell beim Fahren bergabwärts zu einer
zügigeren Fahrweise verleiten könnte, durchgängig ein ausreichend breiter, durch Tiefbordsteine
abgesetzter Bürgersteig vorhanden, der entgegen den Ausführungen im Antrag nicht befahren
werden darf.
Angenommen, es würden auf der Fahrbahn zusätzliche Zeichen aufgebracht, so richtet sich die
Größe der Zeichen nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen und stände nicht im
Ermessen der Gemeinde. Um die Zahlen überhaupt erkennen zu können, müssten sie in
Fahrtrichtung gesehen überhöht dargestellt werden und eine Länge von 4,00 m aufweisen. Nach
der RMS sind zudem Wiedergaben von Verkehrszeichen gegebenenfalls nur auf Ausnahmefälle
zu beschränken. Selbst bei klassifizierten Straßen sind daher Wiederholungen von
Verkehrszeichen auf Straßen extrem selten, so dass der atypische Ausnahmefall in Schlagstein
mit Sicherheit nicht vorliegt.
Auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, das die Markierungen gegebenenfalls
anordnen müsste, sieht auf Vorabanfrage hin in Schlagstein wegen der reinen
Anliegerklassifizierung der Straßen keinen Ausnahmetatbestand und würde u.a. zur Vermeidung
eines Präzedenzfalles eine entsprechende Verfügung nicht erlassen.
Nach alledem sehe ich auch im Vergleich mit anderen 30 km/h-Zonen in Schlagstein keine
Ausnahmesituation, die eine Zusatzmarkierung über die der StVO entsprechende Beschilderung
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hinaus erforderlich macht. Eine Zusatzmarkierung hätte zudem erstmaligen Grundsatzcharakter,
der eine andere Entscheidung bei zu erwartenden Folgeanträgen wohl kaum zuließe.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Antrag abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, an 3 Stellen in der Ortslage Schlagstein
zusätzliche Zeichen auf der Fahrbahn aufzubringen, wird abgelehnt. Die den Vorschriften der
StVO entsprechende derzeitige ausreichende Beschilderung mit VZ 274.1/2 wird unverändert
beibehalten.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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