Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2011
Vorlagen-Nr.: 85/2009 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.10.2010 dem vorgelegten
Bebauungsplanentwurf Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, einstimmig zugestimmt.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 in Verbindung mit §
13 Abs. 2 Nr. 2 die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die entsprechende
Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 30.12.2010 erfolgt. Die Offenlage
wurde in der Zeit vom 10.01.2011 bis 10.02.2011 durchgeführt.
Im Rahmen der Offenlage sind die nachstehend aufgeführten sieben Stellungnahmen
eingegangen, die nunmehr in den Abwägungsprozess gemäß § 1 Abs. 7 BauGB einbezogen
werden müssen:
1. Frau Netti Heinen und Frau Anneliese Heinen,
2. Herr Dr. Johannes Engels,
3. Herr Bernd Weyermann,
4. Eheleute Doris und Kurt Lenzen,
5. Eheleute Lieselotte und Heinrich Bonn,
6. Gemeinschaftseingabe von sechs Anliegern,
7. Herr Dietmar Falter.
Die eingegangenen Schriftsätze bzw. die gefertigten Vermerke sind als Anlage beigefügt.
In der ebenfalls beigefügten verkleinerten Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes sind die
jeweiligen Grundstücke entsprechend der Nummerierung gekennzeichnet.
Inhaltlich
sind
alle
Stellungnahmen
im
Wesentlichen
deckungsgleich.
Die
im
Bebauungsplanentwurf vorgesehene Parkplatzerweiterung auf den Parzellen 307, 552 und 553,
wird ebenso abgelehnt, wie die auf der Parzelle 285 vorgesehene öffentliche Zuwegung dieses
Parkplatzes zur Straße „Im Herkesgarten“.
Durch die vorgesehene Planung wird zum einen eine Beeinträchtigung des Eigentums, eine
Wertminderung der Grundstücke und zum anderen ein nicht zu vertretendes zusätzliches
Verkehrsaufkommen im Bereich der Straße „Im Herkesgarten“ gesehen.
Die vorgetragenen Stellungnahmen sind aus der jeweiligen Sicht der Einwender grundsätzlich
nachzuvollziehen.
Andererseits wurde dieser Bebauungsplanentwurf durch einstimmigen Beschluss so zur Offenlage
gebracht. Die Gründe hierfür lagen ausschließlich im öffentlichen Interesse. Ich erinnere hiermit an
die Hauptgründe, weshalb dieser Bebauungsplan überhaupt erstellt werden soll:
- Einflussnahme auf die künftige weitere Entwicklung durch Festlegung konkreter überbaubarer
Flächen und Geschossigkeit,
- Sicherung einer wünschenswerten städtebaulichen Entwicklung im Bereich leerstehender
abbruchreifer Bausubstanz Ecke Feldstraße/Hauptstraße,
- Sicherung der Parkplatzfläche auf dem heute nur angepachteten Parkplatz mit
Erweiterungsmöglichkeiten und Sicherung einer Zu- und Ausfahrt zur Straße „Im Herkegarten“.
Gegen die beiden erstgenannten Ziele (Aufstellungsgründe) bestehen keine Bedenken.
Es bestehen auch keine Bedenken, dass der bisher nur angepachtete Parkplatz dauerhaft
erhalten bleibt. Nicht gewollt ist die Parkplatzerweiterung mit Zu-/Ausfahrt zur Straße „Im
Herkesgarten“.
Sofern den Bedenken stattgegeben wird, wäre aus Sicht der Verwaltung ein wesentliches Ziel des
Bebauungsplanes nicht erreicht. Ich habe in den bisherigen Beratungen stets betont, dass die
Parkplatzerweiterung nicht heute und morgen realisiert wird. Andererseits halte ich es für
erforderlich, zentrumsnah zusätzliche Parkplätze in Zukunft anzubieten, damit weitere Geschäfte
angesiedelt werden können. Dies wiederum halte ich zur Attraktivitätssteigerung des Ortskerns
Kreuzau für zwingend erforderlich. Gerade das ortsnahe und kostenlose Parken im Zentrum wirkt
sich positiv für die Geschäfte aus. Jede Nutzungsänderung von Wohnen in Geschäftslokal
scheitert an fehlenden Parkplatzmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück. Die Zahlung eines
Ablösebetrages ist zwar finanziell von Vorteil, löst aber die Probleme nicht.
Es stellt sich die Frage, ob es Alternativen gibt. Zentrumsnah sind keine Möglichkeiten mehr
vorhanden. Zusätzlicher Parkraum könnte natürlich auf dem vorhandenen Parkplatz geschaffen
werden, indem man hier ein Parkhaus baut. Wer soll das jedoch bezahlen und betreiben und dann
auch noch gebührenfrei?
Wenn auf die Parkplatzerweiterungsfläche verzichtet wird, brauchen weitere Überlegungen
eventuell zur Einrichtung einer Fußgängerzone in Teilbereichen der Hauptstraße erst gar nicht
angestellt zu werden, da hierdurch vorhandener Parkraum verloren gehen würde und ein Ersatz
nicht möglich wäre.
Andererseits will ich auch nicht verschweigen, dass es nicht absehbar ist, ob sich Investoren
finden, die zusätzliche Geschäftslokale errichten. Durch eine Planung ist es aber überhaupt erst
möglich, Anreize für Investoren zu schaffen.
In der Diskussion um die Aufstellung der Bebauungspläne Ortskern I und II bestand einhellige
Meinung darüber, dass im Ortskern Kreuzau in Zukunft etwas geschehen muss, um die
Attraktivität nicht nur zu erhalten, sondern zu steigern.
Ob und inwieweit die im Planentwurf vorgesehene Zu-/Ausfahrt zur Parkplatzerweiterung zu
unzumutbaren Verkehrsbelastungen in der Straße „Im Herkesgarten“ führen würde, sollte
gegebenenfalls gutachterlich untersucht werden. Sollte dieses Gutachten tatsächlich zu den von
den Anliegern befürchteten Ergebnissen führen, müssten sicherlich hieraus die notwendigen
Konsequenzen gezogen werden. Eine derartige gutachterliche Untersuchung sollte aber erst zu
dem Zeitpunkt erfolgen, wenn tatsächlich der konkrete Bedarf zur Erweiterung des
Parkplatzangebotes in Zukunft gegeben ist.
Ich möchte aus Sicht der Verwaltung den Bebauungsplanentwurf nicht kippen und keine
Zukunftsperspektiven verspielen. Für mich ist es aber auch selbstverständlich, dass
gegebenenfalls keine Enteignungsverfahren durchgeführt werden.
Der von mir erwartete klassische Fall der Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zwischen den
privaten und öffentlichen Belangen ist eingetreten. Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die
öffentlichen Belange. Ich schlage Ihnen aus diesem Grunde auch vor, dem Bebauungsplan Nr. E
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25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung
mit der dazugehörigen Begründung zu beschließen und die im Rahmen der Offenlage
eingegangenen Stellungnahmen mit der Begründung zurückzuweisen, dass die öffentlichen
Belange gegenüber den privaten Belangen Vorrang haben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Bebauungsplanentwurfes haben sich bisher auf 755,65 € belaufen. Sofern Sie
meinem Beschlussvorschlag folgen, entstehen keine weiteren Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen privaten Stellungnahmen (lfd. Nr. 1-7) werden
zurückgewiesen, da das öffentliche Interesse an der Ausweisung zusätzlicher öffentlicher
Parkplatzflächen im Ortskern Kreuzau und die erforderliche Anbindung dieser Parkplätze an die
Straße „Im Herkesgarten“ gegenüber den privaten Belangen Vorrang hat.
Der Bebauungsplan Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
mit der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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