Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2011
Vorlagen-Nr.: 76/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
30.03.2011
05.04.2011
11.05.2011
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr.
176/37, 1. Änderung;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 folgenden einstimmigen
Beschluss gefasst:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden,
Flur 19, Parzelle Nr. 176/37, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung
beinhaltet lediglich die Ergänzung der textlichen Festsetzungen wie folgt:
a)
Entlang der Maubacher Straße:
Einzel- und Doppelhäuser zulässig,
Höchstbreite eines Grundstückes bei Einzelhausbebauung 19 m,
Höchstbreite eines Baugrundstückes bei Doppelhausbebauung 9,50 m.
b)
Entlang der Kelterstraße:
Einzel- und Doppelhäuser zulässig mit maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 30.12.2010
erfolgt. Die Offenlage ist in der Zeit vom 10.01.2011 bis 10.02.2011 erfolgt. Im Rahmen der
Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass der vorliegende Planentwurf nunmehr
ohne Änderungen als Satzung beschlossen werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes haben sich auf 176,12 € belaufen. Die Kosten
werden vom Antragsteller erstattet.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parzelle 176/37, 1. Änderung,
wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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