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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
57 kB
Erstellt
21.03.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung; 
hier: 
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung; 
hier: 
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2011 Vorlagen-Nr.: 76/2010 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 30.03.2011 05.04.2011 11.05.2011 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parz. Nr. 176/37, 1. Änderung; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet lediglich die Ergänzung der textlichen Festsetzungen wie folgt: a) Entlang der Maubacher Straße: Einzel- und Doppelhäuser zulässig, Höchstbreite eines Grundstückes bei Einzelhausbebauung 19 m, Höchstbreite eines Baugrundstückes bei Doppelhausbebauung 9,50 m. b) Entlang der Kelterstraße: Einzel- und Doppelhäuser zulässig mit maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“ Die entsprechende Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 30.12.2010 erfolgt. Die Offenlage ist in der Zeit vom 10.01.2011 bis 10.02.2011 erfolgt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass der vorliegende Planentwurf nunmehr ohne Änderungen als Satzung beschlossen werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes haben sich auf 176,12 € belaufen. Die Kosten werden vom Antragsteller erstattet. III. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. I 1, Ortsteil Winden, Grundstück Flur 19, Parzelle 176/37, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-