Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
48 kB
Datum
28.02.2011
Erstellt
18.02.11, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 02.02.2011
Vorlagen-Nr.: 95/2010 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
28.02.2011
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit meiner Vorlage 70/2010 vom 7.10.2010 habe ich Sie darüber informiert, dass die bisherige
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau, Herr Ludwig Schnitzler, mir gegenüber erklärt
hat, dass er nach 15 Jahren für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung steht.
Nach intensiver Suche hat sich Herr Rolf Krudwig aus Kreuzau-Untermaubach mit Schreiben vom
1.2.2011 bereit erklärt, das Amt zu übernehmen. Ich verweise auf das als Anlage beigefügte
Schreiben des Herrn Krudwig.
Da der Vorgenannte die Eignungsvoraussetzungen als Schiedsperson nach § 2
Schiedsamtsgesetz (SchAG) erfüllt, schlage ich Ihnen daher vor, Herrn Rolf Krudwig, wh. in 52372
Kreuzau, Hoeschstr. 1, zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau für die Dauer von 5
Jahren zu wählen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau wird Herr Rolf Krudwig, Hoeschstr. 1,
52372 Kreuzau für die Dauer von 5 Jahren gewählt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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