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Sitzungsvorlage (Verwendung der Spende der Sparkasse Düren aus dem Projekt "Kinder.Lachen.Lernen")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
27.02.14, 17:04
Aktualisiert
27.02.14, 17:04
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 21.02.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 84/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 06.03.2014 TOP Ergebnisse Verwendung der Spende der Sparkasse Düren aus dem Projekt "Kinder.Lachen.Lernen" Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Von der Spende der Sparkasse Düren aus dem Projekt „Kinder.Lachen.Lernen“ werden Mittel in Höhe von 124.320 € an Vereine und Institutionen weitergeleitet, Mittel in Höhe von 175.680 € werden für städtische Maßnahmen/Einrichtungen verwendet. Begründung: Die Stadt Jülich hat aus dem o.g. Projekt Ende 2013 eine Spende in Höhe von 300.000 € erhalten. Die Mittel sind zweckgebunden für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Der Verwaltungsentwurf des Nachtragshaushaltes 2014 sieht vor, in Anbetracht des Fehlbetrages von 15 Millionen € mit den Mitteln im Haushalt bereits veranschlagte Maßnahmen/Einrichtungen zu finanzieren. Die in Frage kommenden Maßnahmen/Einrichtungen wurden in einer Aufstellung erfasst, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Sitzung am 17.02.2014 vorgelegt wurde. Diese Vorgehensweise wird von der Kommunalaufsicht ausdrücklich begrüßt, kann aber –auch bei Kommunen im Haushaltssicherungskonzept- nicht zwingend vorgeschrieben werden. Die Mittel können nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht auch für zusätzliche Maßnahmen verwendet werden. Dann muss aber ausgeschlossen sein, dass dadurch zusätzliche Eigenanteile oder Folgekosten für die Stadt Jülich entstehen. Zur Verwendung der Mittel liegen zwei Anträge von Ratsfraktionen vor. Gemäß Antrag der CDU-Fraktion sollen die Mittel (in voller Höhe zusätzlich) auf der Grundlage eines Ideenwettbewerbes an Vereine, Institutionen und sonstige Träger verteilt werden. Die SPD-Fraktion beantragt, 150.000 € für im Haushalt bereits vorgesehene Maßnahmen/Einrichtungen zu verwenden, 10.000 € dem Jugendparlament zur Verfügung zu stellen und die verbleibenden 140.000 € -ebenfalls auf der Grundlage eines Ideenwettbewerbes- an Vereine, Institutionen oder Einzelpersonen zu zahlen. Die Entscheidung über die Mittelverwendung sollte mit dem Beschluss des Nachtragshaushaltes erfolgen. Gemäß den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 20.02.2014 wird der Nachtragshaushalt aber frühestens in der Ratssitzung am 10.04.2014 beschlossen werden. Die Sparkasse benötigt jedoch bis spätestens zum 31.03.2014 eine Spendenbescheinigung, da bis zu diesem Termin der Jahresabschluss 2013 erstellt wird. Diese Spendenquittung kann in korrekter Form nur erstellt werden, wenn mindestens bekannt ist, a) in welcher Höhe die Stadt selbst die Mittel verwendet (egal ob für zusätzliche oder im Haushalt bereits veranschlagte Einrichtungen/Maßnahmen) b) in welcher Höhe die Spende an Vereine o.ä. weitergeleitet wird (ebenfalls unabhängig davon , ob es sich um zusätzliche oder bereits veranschlagte Zuschüsse handelt). Daher ist in der Ratssitzung am 06.03.2014 zumindest eine Verteilung auf die beiden o.g. Kategorien festzulegen. Eine konkrete Benennung der Maßnahmen ist noch nicht erforderlich. Auf der Grundlage des Entwurfes des Nachtrags und der überarbeiteten Aufstellung der Verwaltung (siehe Anlage) würden die Mittel wie folgt verteilt: - an Vereine u.ä. weitergeleitet werden - auf eigene Aufwendungen entfallen dann die verbleibenden 124.320 €, 175.680 €. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 84/2014 Seite 2