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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss 
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

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Bad Münstereifel, 19.10.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Strukturförderungsausschusses vom Donnerstag, den 18.10.2007 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1079 Z-1 Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Ausschussmitglied Cornelia Schorn-Hermann nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 72 „Arloff, Hammerwerk Süd“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 6, Flurstücke 206 und 202(Wegeparzelle), 182, 205 und 189 tlw. entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk Süd“ nebst Begründung mit Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. wird genehmigt. Beratungsergebnis: