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Beschlussvorlage (Beschluss über eine Abweichung von den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg bei der Vergabe von KFZ-Versicherungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beschluss über eine Abweichung von den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg bei der Vergabe von KFZ-Versicherungen) Beschlussvorlage (Beschluss über eine Abweichung von den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg bei der Vergabe von KFZ-Versicherungen) Beschlussvorlage (Beschluss über eine Abweichung von den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg bei der Vergabe von KFZ-Versicherungen)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7191/2008 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 15.10.2008 Betreff: Beschluss über eine Abweichung von den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg bei der Vergabe von KFZ-Versicherungen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg beschließt gemäß 4.2 der Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg folgende Abweichung von den Vergaberichtlinien: „Vom Erfordernis der Ausschreibung im VOL-Bereich kann für den Bereich der Versicherungsdienstleistungen, Sparte Kraftfahrt-Versicherung, aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten abgewichen werden. Diesbezüglich wird die Verwaltung ermächtigt, auch weiterhin den Kraftfahrt-Versicherungs-Bedarf beim bisherigen Versicherer zu decken. Dies entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht, auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und soweit es geboten ist, d. h. z. B. die Wirtschaftlichkeit nicht mehr bejaht werden kann, eine Ausschreibung durchzuführen.“ Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß Ziff. 4.1.1 der „Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bedburg (Vergaberichtlinien)“ in der aktuell gültigen Fassung vom 30.05.2006 sind im VOL-Bereich (=Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die nicht dem Baubereich und nicht den freiberuflichen Tätigkeiten zuzuordnen sind) Aufträge mit einem Netto-Auftragswert von über 50.000 € grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Hierbei ist bei unbefristeten Verträgen bei der Bemessung der Auftragssumme der Zeitraum von vier Jahren zugrunde zu legen. Gemäß Ziffer 4.2 der Vergaberichtlinien kann hiervon abgewichen werden, „wenn die Eigenart der Lieferung, Leistung bzw. Bauleistung oder besondere Umstände dieses nach den Verdingungsordnungen rechtfertigen“. Den Beschluss über die Abweichung trifft hierbei gemäß Ziff. 4.2 der Vergaberichtlinien das für die Vergabeentscheidung zuständige Gremium. Das zuständige Gremium ist der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen (Ziff. 8.1 lit. b der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bedburg hat in der Zeit vom 07.07.2008 bis 05.09.2008 mit Unterbrechungen die Prüfung der städtischen Versicherungen durchgeführt. Der Prüfbericht wurde noch nicht veröffentlicht, jedoch hat das Rechnungsprüfungsamt dem FB III mündlich unter anderem mitgeteilt, dass der KFZ-Versicherungsbedarf aktuell sehr wirtschaftlich abgedeckt wird. Gemessen am Auftragswert wäre aber gemäß den Vergaberichtlinien dennoch eine öffentliche Ausschreibung bei der künftigen Abdeckung erforderlich. In der Prüfungsbesprechung regt das Rechnungsprüfungsamt an, eine Abweichung von dem Erfordernis der öffentlichen Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen durch den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließen zu lassen. Die Verwaltung würde den Beschluss einer entsprechenden Ausnahmeregelung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit begrüßen. Auftragsvergaben sind gemäß § 6 Absatz 2 lit. c) nichtöffentlich zu beraten. Detailinformationen zu dieser Vorlage betreffen jedoch gegebenenfalls eine konkrete Auftragsvergabe sowie Details zum aktuellen Vertragsvolumen. Daher werden diese Informationen im nichtöffentlichen Teil dargelegt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-191/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 06. Oktober 2008 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Baumann Sachbearbeiter stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Kämmerer Beschlussvorlage WP7-191/2008 Seite 3