Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.10.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7191/2008
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen
15.10.2008
Betreff:
Beschluss über eine Abweichung von den Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg bei der Vergabe
von KFZ-Versicherungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg
beschließt gemäß 4.2 der Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg folgende Abweichung von den
Vergaberichtlinien:
„Vom Erfordernis der Ausschreibung im VOL-Bereich kann für den Bereich der
Versicherungsdienstleistungen, Sparte Kraftfahrt-Versicherung, aus
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten abgewichen werden. Diesbezüglich wird die Verwaltung
ermächtigt, auch weiterhin den Kraftfahrt-Versicherungs-Bedarf beim bisherigen Versicherer zu
decken. Dies entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht, auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit
zu überprüfen und soweit es geboten ist, d. h. z. B. die Wirtschaftlichkeit nicht mehr bejaht werden
kann, eine Ausschreibung durchzuführen.“
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß Ziff. 4.1.1 der „Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Bedburg
(Vergaberichtlinien)“ in der aktuell gültigen Fassung vom 30.05.2006 sind im VOL-Bereich
(=Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die nicht dem Baubereich und nicht den
freiberuflichen Tätigkeiten zuzuordnen sind) Aufträge mit einem Netto-Auftragswert von über
50.000 € grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Hierbei ist bei unbefristeten Verträgen bei der
Bemessung der Auftragssumme der Zeitraum von vier Jahren zugrunde zu legen.
Gemäß Ziffer 4.2 der Vergaberichtlinien kann hiervon abgewichen werden, „wenn die Eigenart der
Lieferung, Leistung bzw. Bauleistung oder besondere Umstände dieses nach den
Verdingungsordnungen rechtfertigen“.
Den Beschluss über die Abweichung trifft hierbei gemäß Ziff. 4.2 der Vergaberichtlinien das für die
Vergabeentscheidung zuständige Gremium.
Das zuständige Gremium ist der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer
Einrichtungen (Ziff. 8.1 lit. b der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bedburg).
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bedburg hat in der Zeit vom 07.07.2008 bis 05.09.2008 mit
Unterbrechungen die Prüfung der städtischen Versicherungen durchgeführt.
Der Prüfbericht wurde noch nicht veröffentlicht, jedoch hat das Rechnungsprüfungsamt dem FB III
mündlich unter anderem mitgeteilt, dass der KFZ-Versicherungsbedarf aktuell sehr wirtschaftlich
abgedeckt wird. Gemessen am Auftragswert wäre aber gemäß den Vergaberichtlinien dennoch
eine öffentliche Ausschreibung bei der künftigen Abdeckung erforderlich.
In der Prüfungsbesprechung regt das Rechnungsprüfungsamt an, eine Abweichung von dem
Erfordernis der öffentlichen Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen durch den
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließen zu lassen.
Die Verwaltung würde den Beschluss einer entsprechenden Ausnahmeregelung aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit begrüßen.
Auftragsvergaben sind gemäß § 6 Absatz 2 lit. c) nichtöffentlich zu beraten. Detailinformationen zu
dieser Vorlage betreffen jedoch gegebenenfalls eine konkrete Auftragsvergabe sowie Details zum
aktuellen Vertragsvolumen. Daher werden diese Informationen im nichtöffentlichen Teil dargelegt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-191/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 06. Oktober 2008
----------------------------------Coenen
----------------------------------Baumann
Sachbearbeiter
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Kämmerer
Beschlussvorlage WP7-191/2008
Seite 3