Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 556/2014 Az.: - 63 -3391/017 / DL-NR. 369 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 12.12.2014 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister 17.12.2014 BM Datum Freigabe -100- Termin 27.01.2015 Bemerkungen beschließend Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369 in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, gemäß hier vorliegendem Antrag der Eigentümer Claudia und Karl Kuhn vom 20.03.2014, eingegangen am 21.03.2014, die Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 in der Gemarkung Lechenich, Flur 43, Flurstück 231 in Erftstadt unter der lfd. DL-Nr. 369. Begründung: Die zuständige Denkmälerkommission des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist der Auffassung, dass das zuvor genannte Objekt die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW erfüllt. Im Gutachten vom 07.08.2014, eingegangen am 12.08.2014, beantragt auch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland die Eintragung in die bei der Stadt Erftstadt geführte Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NW. Damit ist das Benehmen mit dem Landeskonservator hergestellt. Das 2-geschossiges Wohnhaus Zehntstraße 17 in Erftstadt-Lechenich ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil es mit seiner bauzeitlichen Substanz in anschaulicher Weise die Lebens-, Arbeits- und Wohnformen im ländlichen Bereich dokumentiert und deren Entwicklung und Wandel zur Wohnstadt veranschaulicht. Zudem ist das Gebäude aufgrund seiner Lage und Kubatur in städtebaulicher Hinsicht von orts- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung. Demnach stellt es mit seinen originalen Proportionen eine maßstabsbildende Größe in der Baubauung Lechenichs dar und markiert den ursprünglichen Straßenraum. Die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes ist von wissenschaftlichem Interesse. Für die volkskundliche, architektur- sowie sozialgeschichtliche Forschung und Lehre ist die historische Substanz wertvoll und unverzichtbar. In Vertretung (Hallstein) -2-