Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
15.01.15, 15:06
Aktualisiert
15.01.15, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 556/2014
Az.: - 63 -3391/017 / DL-NR. 369
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 12.12.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
17.12.2014
BM
Datum Freigabe -100-
Termin
27.01.2015
Bemerkungen
beschließend
Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 unter der lfd. DL-Nr. 369
in die städtische Denkmalliste der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, gemäß hier
vorliegendem Antrag der Eigentümer Claudia und Karl Kuhn vom 20.03.2014, eingegangen am
21.03.2014, die Eintragung des 2-geschossigen Wohnhauses Zehntstraße 17 in der Gemarkung
Lechenich, Flur 43, Flurstück 231 in Erftstadt unter der lfd. DL-Nr. 369.
Begründung:
Die zuständige Denkmälerkommission des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland ist der
Auffassung, dass das zuvor genannte Objekt die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für
ein Denkmal gemäß § 2 DSchG NW erfüllt.
Im Gutachten vom 07.08.2014, eingegangen am 12.08.2014, beantragt auch das LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland die Eintragung in die bei der Stadt Erftstadt geführte Denkmalliste
gemäß § 3 DSchG NW. Damit ist das Benehmen mit dem Landeskonservator hergestellt.
Das 2-geschossiges Wohnhaus Zehntstraße 17 in Erftstadt-Lechenich ist bedeutend für die
Geschichte des Menschen, weil es mit seiner bauzeitlichen Substanz in anschaulicher Weise die
Lebens-, Arbeits- und Wohnformen im ländlichen Bereich dokumentiert und deren Entwicklung
und Wandel zur Wohnstadt veranschaulicht. Zudem ist das Gebäude aufgrund seiner Lage und
Kubatur in städtebaulicher Hinsicht von orts- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung. Demnach
stellt es mit seinen originalen Proportionen eine maßstabsbildende Größe in der Baubauung
Lechenichs dar und markiert den ursprünglichen Straßenraum.
Die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes ist von wissenschaftlichem Interesse. Für die
volkskundliche, architektur- sowie sozialgeschichtliche Forschung und Lehre ist die historische
Substanz wertvoll und unverzichtbar.
In Vertretung
(Hallstein)
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