Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12. 2014 (Prognoserechnung) gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Beschlussvorlage (4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12. 2014 (Prognoserechnung) gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW))

öffnen download melden Dateigröße: 92 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 95/2015 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.02.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 13.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 04.03.2015 Bemerkungen zur Kenntnis 4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12. 2014 (Prognoserechnung) gemäß § 20 Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 4. Zwischenbericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 (Prognoserechnung) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO NRW hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans zu unterrichten. In Vertretung (Hallstein)