Daten
Kommune
Jülich
Größe
186 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
22.01.14, 17:04
Aktualisiert
22.01.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Fas
Jülich, 20.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 23/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Integration
und Soziales
Termin
30.01.2014
TOP
Ergebnisse
Wahl Seniorenbeirat
Anlg.:4
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Am 24. Februar stehen turnusmäßig die Neuwahlen des Seniorenbeirates an.
Der Seniorenbeirat besteht seit dem Jahr 2005. Das seinerzeit favorisierte Delegationsmodell hat
sich grundsätzlich bewährt und soll auch künftig beibehalten werden.
Allerdings wurde 2013 deutlich, dass aufgrund von sich auflösenden bzw. sich neugründenden Institutionen, Einrichtungen und Initiativen im Bereich der Seniorenarbeit die Satzung des Seniorenbeirates nicht mehr zeitgemäß war.
Um für die Wahl im Februar 2014 mehr Flexibilität in der Besetzung der stimmberechtigten Plätze
zu erhalten, wurde nach vorhergehender Beratung im Seniorenbeirat in der Stadtratssitzung vom
05.12.2013 den empfohlenen Änderungen der Satzung zugestimmt:
„§ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats
(1) Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus
- neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren.
- Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt werden können, so
können die fehlenden (somit freibleibenden) Sitze durch nicht-organisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden.
- je einem beratenden Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind namentlich
zu benennen.
(2) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats müssen das 60ste Lebensjahr vollendet
und ihren Wohnsitz in Jülich haben.
(3) Neben den Mitgliedern können dem Seniorenbeirat Vertreter/Vertreterinnen
-
des Caritas Verbands Düren-Jülich e.V.
des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Jülich e.V.
der Arbeiterwohlfahrt Jülich e.V.
des Sozialdienst kath. Frauen e.V. Jülich
als Beisitzer angehören. Sie sind nicht stimmberechtigt.
(4) Für die Mitglieder des Seniorenbeirats werden stellvertretende Mitglieder benannt. Alle Regelungen für die Mitglieder gelten auch für die stellvertretenden Mitglieder.
§ 5: Wahl des Seniorenbeirats
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren Stellvertretungen werden von
Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich
engagieren dem Rat vorgeschlagen und von diesem benannt.
Nicht-organisierte Senioren können sich zur Wahl stellen, wenn sie ein Mandat von 20 Unterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren entsendeten Mitglieder wählen im Anschluss an ihre
Benennung durch den Rat die nicht-organisierten Seniorinnen/Senioren und schlagen sie dem Rat
zur Benennung vor.
(2) Die beratenden Mitglieder der dem Rat angehörenden Fraktionen werden benannt.
(3) Zur konstituierenden Sitzung lädt der Bürgermeister ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl
der/des Vorsitzenden.“
Der vollständige Text ist der Vorlage beigefügt.
Inzwischen wurden die in Frage kommenden Initiativen angeschrieben mit der Bitte um Benennung
der Mitglieder. Die Rückmeldung erfolgt bis zum 24.01.2014. Zu den Ergebnissen wird mündlich in
der Sitzung vorgetragen.
Sollten nach der Benennung der Mitglieder aus den Initiativen und Verbänden noch Plätze für
stimmberechtigte Mitglieder frei bleiben, können sich nicht-organisierte Senioren und Seniorinnen
darauf bewerben. Die Bewerber müssen mindestens 60 Jahre alt sein und in Jülich leben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht als Einzelperson, sondern für eine Personengruppe zur Wahl
antreten. Um zu zeigen, dass sie in der Lage sind, andere Senioren anzusprechen und deren Anliegen zu vertreten, müssen sie ein Mandat von 20 Unterschriften vorlegen, um zur Wahl zugelassen
und anschließend von den delegierten Mitgliedern des Seniorenbeirats gewählt zu werden.
Dieses Verfahren hat sich laut Landeseniorenvertretung NRW bereits in anderen Städten vergleichbarer Größenordnung bewährt und trägt dazu bei, die lokalen Seniorenbeiräte zu stärken.
Sitzungsvorlage 23/2014
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Interessenten können sich ab dem 01.02.2014 beim Amt für Familie, Generationen und Integration
melden. Dort erhalten sie ein Unterschriftenformular und ein Informationsblatt zum Ablauf der Bewerbung (siehe Anlage). Die vollständige Unterschriftenliste muss bis zum 14.03.2014 eingereicht
werden.
Nach der Benennung der delegierten Mitglieder und der Vertreter der Ratsfraktionen durch den
Stadtrat in der Sitzung vom 06.03.2014 stellen sich die nicht-organisierten Kandidaten den Delegierten des Seniorenbeirates vor. Sie werden von diesen anschließend gewählt und dem Stadtrat zur
Benennung in seiner Sitzung am 10.04.2014 vorgeschlagen.
Sitzungsvorlage 23/2014
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 23/2014
x
nein
nein
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