Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Wahl Seniorenbeirat)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
186 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
22.01.14, 17:04
Aktualisiert
22.01.14, 17:04
Sitzungsvorlage (Wahl Seniorenbeirat) Sitzungsvorlage (Wahl Seniorenbeirat) Sitzungsvorlage (Wahl Seniorenbeirat) Sitzungsvorlage (Wahl Seniorenbeirat)

öffnen download melden Dateigröße: 186 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Fas Jülich, 20.01.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 23/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Termin 30.01.2014 TOP Ergebnisse Wahl Seniorenbeirat Anlg.:4 V 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Am 24. Februar stehen turnusmäßig die Neuwahlen des Seniorenbeirates an. Der Seniorenbeirat besteht seit dem Jahr 2005. Das seinerzeit favorisierte Delegationsmodell hat sich grundsätzlich bewährt und soll auch künftig beibehalten werden. Allerdings wurde 2013 deutlich, dass aufgrund von sich auflösenden bzw. sich neugründenden Institutionen, Einrichtungen und Initiativen im Bereich der Seniorenarbeit die Satzung des Seniorenbeirates nicht mehr zeitgemäß war. Um für die Wahl im Februar 2014 mehr Flexibilität in der Besetzung der stimmberechtigten Plätze zu erhalten, wurde nach vorhergehender Beratung im Seniorenbeirat in der Stadtratssitzung vom 05.12.2013 den empfohlenen Änderungen der Satzung zugestimmt: „§ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats (1) Der Seniorenbeirat der Stadt Jülich besteht aus - neun stimmberechtigten Vertretern/Vertreterinnen von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren. - Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt werden können, so können die fehlenden (somit freibleibenden) Sitze durch nicht-organisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden. - je einem beratenden Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind namentlich zu benennen. (2) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats müssen das 60ste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Jülich haben. (3) Neben den Mitgliedern können dem Seniorenbeirat Vertreter/Vertreterinnen - des Caritas Verbands Düren-Jülich e.V. des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Jülich e.V. der Arbeiterwohlfahrt Jülich e.V. des Sozialdienst kath. Frauen e.V. Jülich als Beisitzer angehören. Sie sind nicht stimmberechtigt. (4) Für die Mitglieder des Seniorenbeirats werden stellvertretende Mitglieder benannt. Alle Regelungen für die Mitglieder gelten auch für die stellvertretenden Mitglieder. § 5: Wahl des Seniorenbeirats (1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren Stellvertretungen werden von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen und von diesem benannt. Nicht-organisierte Senioren können sich zur Wahl stellen, wenn sie ein Mandat von 20 Unterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren entsendeten Mitglieder wählen im Anschluss an ihre Benennung durch den Rat die nicht-organisierten Seniorinnen/Senioren und schlagen sie dem Rat zur Benennung vor. (2) Die beratenden Mitglieder der dem Rat angehörenden Fraktionen werden benannt. (3) Zur konstituierenden Sitzung lädt der Bürgermeister ein und leitet die Sitzung bis zur Wahl der/des Vorsitzenden.“ Der vollständige Text ist der Vorlage beigefügt. Inzwischen wurden die in Frage kommenden Initiativen angeschrieben mit der Bitte um Benennung der Mitglieder. Die Rückmeldung erfolgt bis zum 24.01.2014. Zu den Ergebnissen wird mündlich in der Sitzung vorgetragen. Sollten nach der Benennung der Mitglieder aus den Initiativen und Verbänden noch Plätze für stimmberechtigte Mitglieder frei bleiben, können sich nicht-organisierte Senioren und Seniorinnen darauf bewerben. Die Bewerber müssen mindestens 60 Jahre alt sein und in Jülich leben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie nicht als Einzelperson, sondern für eine Personengruppe zur Wahl antreten. Um zu zeigen, dass sie in der Lage sind, andere Senioren anzusprechen und deren Anliegen zu vertreten, müssen sie ein Mandat von 20 Unterschriften vorlegen, um zur Wahl zugelassen und anschließend von den delegierten Mitgliedern des Seniorenbeirats gewählt zu werden. Dieses Verfahren hat sich laut Landeseniorenvertretung NRW bereits in anderen Städten vergleichbarer Größenordnung bewährt und trägt dazu bei, die lokalen Seniorenbeiräte zu stärken. Sitzungsvorlage 23/2014 Seite 2 Interessenten können sich ab dem 01.02.2014 beim Amt für Familie, Generationen und Integration melden. Dort erhalten sie ein Unterschriftenformular und ein Informationsblatt zum Ablauf der Bewerbung (siehe Anlage). Die vollständige Unterschriftenliste muss bis zum 14.03.2014 eingereicht werden. Nach der Benennung der delegierten Mitglieder und der Vertreter der Ratsfraktionen durch den Stadtrat in der Sitzung vom 06.03.2014 stellen sich die nicht-organisierten Kandidaten den Delegierten des Seniorenbeirates vor. Sie werden von diesen anschließend gewählt und dem Stadtrat zur Benennung in seiner Sitzung am 10.04.2014 vorgeschlagen. Sitzungsvorlage 23/2014 Seite 3 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 23/2014 x nein nein Seite 4