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Sitzungsvorlage (Satzungsänderung Stadtrat 05_12_13)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
30.01.2014
Erstellt
22.01.14, 17:04
Aktualisiert
22.01.14, 17:04
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister AUSZUG aus der öffentlichen Sitzung: vom: 6 Stadtrat 05.12.2013 Seniorsnbeirat der Stadt Jülich Hier: Satzungsänderung (Vorlagen-Nr. 46912013) Beschluss: Abstimmungsergebnis 1. : Ja-Stimmen: 3 3, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 2 Der Stadtrat stimmt der nachfolgenden Anderung der Satzung des Seniorenbeirates zu: (Anderungen sind kursiv und fett hervorgehoben): $ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats (1)DerSeniorenbeiratderStadtJü1ichbestehtausi: neun stimmberechtigten Vertretem/Vertreterinnen von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren. Neu: Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt werden können, so können diefehlenden (somitfreibleibenden) Sitze darch nichtorganisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden. je einem beratenden Mitglied derfiinf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind namentlich zu benennen. (...) (3) Neben den14 Mitgliedern ...... (...) $ 5: Wahl des Seniorenbeirats (1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren Stellverlretungen werden von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen und von diesem benannt. Neu: Nicht-orgunisierte Senioren können sich zur lYahl stellen,,aenn sie ein Mandat von 20 [Jnterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren entsendeten Mitglieder wdhlen im Anschluss un ihre Benennung durch den Rat die nichtorganisierten Seniorinnen/Senioren und schlagen sie dem Rat zur Benennung vor. (...) -2- 2. Die Zuständigkeitsordmrng des Rates der Stadt Jülich wird entsprechend wie folgt angepasst: (Anderungen sind kursiv und fett hervorgehoben): S 17 (4) Zusammensetzung DerBeirathfrt14Wbestehtaus9stimmberechtigtenMitgliedernundje . einem Vertreter der im Rat der Stadt Jülich vertretenen Fraktionen als beratende Mitglieder; jedes Mitglied hat eine persönlich nsmentlich zu benennende Vertretung. (...) Die weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen werden auf Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände, die sich mit Seniorenbelangen beschäftigen, vom Rat bestellt. Neu: Sollten Plützefrei bleiben, so können sich nicht-organisierte Seniorinnen und Senioren zur Wuhl aufstellen lassen, sofern sie ein Mandat von 20 Stimmen "vorlegen können. Die Mitglieder aus den Jülicher Initiutiven und Verbäntlen wdhlen nach ihrer Benennung durch den Studtrat die nicht-orgunisierten Mitglieder. Diese werden ebenfalls vom Rat benannt. (... ) Bestätigung für die Richtigkeit des Auszuges: Jülich, 08.01.2014 Im Auftrag: JnI, Verteiler: Auszug mit der Bitte um - weitere Bearbeitun g an Dezematl Amt: 56 -ma&' - Kenntnisnahme an DezematlAmt: V