Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
30.01.2014
Erstellt
22.01.14, 17:04
Aktualisiert
22.01.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
AUSZUG
aus der öffentlichen
Sitzung:
vom:
6
Stadtrat
05.12.2013
Seniorsnbeirat der Stadt Jülich
Hier: Satzungsänderung
(Vorlagen-Nr. 46912013)
Beschluss:
Abstimmungsergebnis
1.
: Ja-Stimmen:
3
3, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 2
Der Stadtrat stimmt der nachfolgenden Anderung der Satzung des Seniorenbeirates
zu:
(Anderungen sind kursiv und fett hervorgehoben):
$ 4: Zusammensetzung des Seniorenbeirats
(1)DerSeniorenbeiratderStadtJü1ichbestehtausi:
neun stimmberechtigten Vertretem/Vertreterinnen von Organisationen,
Einrichtungen und Initiativen, die sich in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich
engagieren.
Neu: Sollten nicht ausreichend stimmberechtigte Delegierte benannt werden
können, so können diefehlenden (somitfreibleibenden) Sitze darch nichtorganisierte Seniorinnen/Senioren besetzt werden.
je einem beratenden Mitglied derfiinf im Rat vertretenen Fraktionen. Sie sind
namentlich zu benennen.
(...)
(3) Neben den14 Mitgliedern ......
(...)
$ 5: Wahl des Seniorenbeirats
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Seniorenbeirats sowie deren
Stellverlretungen werden von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, die sich
in der Seniorenarbeit in der Stadt Jülich engagieren dem Rat vorgeschlagen und von
diesem benannt.
Neu: Nicht-orgunisierte Senioren können sich zur lYahl stellen,,aenn sie ein
Mandat von 20 [Jnterschriften vorlegen. Die im Delegationsverfahren entsendeten
Mitglieder wdhlen im Anschluss un ihre Benennung durch den Rat die nichtorganisierten Seniorinnen/Senioren und schlagen sie dem Rat zur Benennung vor.
(...)
-2-
2.
Die Zuständigkeitsordmrng des Rates der Stadt Jülich wird entsprechend wie folgt
angepasst:
(Anderungen sind kursiv und fett hervorgehoben):
S 17 (4) Zusammensetzung
DerBeirathfrt14Wbestehtaus9stimmberechtigtenMitgliedernundje
.
einem Vertreter der im Rat der Stadt Jülich vertretenen Fraktionen als beratende
Mitglieder; jedes Mitglied hat eine persönlich nsmentlich zu benennende
Vertretung.
(...)
Die weiteren Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen werden auf
Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände, die sich mit Seniorenbelangen
beschäftigen, vom Rat bestellt.
Neu: Sollten Plützefrei bleiben, so können sich nicht-organisierte Seniorinnen
und Senioren zur Wuhl aufstellen lassen, sofern sie ein Mandat von 20 Stimmen
"vorlegen können. Die Mitglieder aus den Jülicher Initiutiven und Verbäntlen
wdhlen nach ihrer Benennung durch den Studtrat die nicht-orgunisierten
Mitglieder. Diese werden ebenfalls vom Rat benannt.
(...
)
Bestätigung für die Richtigkeit des Auszuges:
Jülich, 08.01.2014
Im Auftrag:
JnI,
Verteiler:
Auszug mit der Bitte um
- weitere Bearbeitun g an Dezematl Amt:
56
-ma&'
- Kenntnisnahme an DezematlAmt:
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