Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
29.01.15, 15:03
Aktualisiert
29.01.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 21/2015
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 12.01.2015
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
23.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
11.02.2015
vorberatend
Sportausschuss
19.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
beschließend
Betrifft:
Anregung bzgl. Investitionshilfe zur Sanierung der Schützenhalle, St.Seb.
Bruderschaft Gymnich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
15.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
040 281 020
5317000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
Ja
x Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die St. Sebastianus Bruderschaft Gymnich 1139 e. V. feierte 2014 ihr 875-jähriges Bestehen.
Dieses seltene Jubiläum verdeutlicht, dass dieser Verein ein fest etablierter Bestandteil im
Stadtteil Gymnich und in Erftstadt ist. Das Bruderschaftshaus wird nicht nur für eine Vielzahl
vereinseigener Veranstaltungen genutzt, sondern ist für viele ortsansässige Institutionen
kultureller und gesellschaftlicher Treffpunkt.
Um für die Jubiläumsfeierlichkeiten des vergangenen Jahres gut aufgestellt zu sein, nahm die
Bruderschaft rechtzeitig die Renovierungsarbeiten an der Decke des Vereinsheim in Angriff. Da
man dabei auf Asbest gestoßen ist, hat der Verein unverzüglich alle Maßnahmen eingeleitet, die
für ein so vielfältig genutztes Haus erforderlich sind. Die dadurch entstandenen Kosten i. H. v.
27.263,22 € haben die ursprünglich solide Kalkulation der Bruderschaft hinfällig werden lassen, so
dass nunmehr um finanzielle Hilfestellung durch die Stadt Erftstadt gebeten wird.
Die Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt sehen die Bezuschussung von
Investitionen ab 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € mit bis zu 25 % vor. Dabei
gelten als Investitionen die Neuerstellung von Immobilien, die der kulturellen Betätigung mittelbar
oder unmittelbar dienen und der Erwerb langlebiger Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der
kulturellen
Betätigung
dienen.
Folgekosten
wie
Reparaturen,
Sanierungen
und
Ersatzbeschaffungen werden grundsätzlich nicht bezuschusst.
Gleichwohl halte ich im vorliegenden Fall aufgrund des unvorhersehbaren Asbestvorkommens und
der Bedeutung des Bruderschaftshauses für das Gymnicher Vereinsleben eine Bezuschussung
für geboten. Zudem ist der Einbau der neuen Decke m. E. so aufwendig, dass dies einem Neubau
gleichkommt. Ausgehend von Kosten i. H. v. 60.000,00 € ergäbe sich in Anlehnung an die
entsprechenden Richtlinien ein Zuschussbetrag von 15.000,00 €.
In Vertretung
(Lüngen)
-2-