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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Investitionshilfe zur Sanierung der Schützenhalle, St.Seb. Bruderschaft Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
29.01.15, 15:03
Aktualisiert
29.01.15, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 21/2015 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 12.01.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 23.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 11.02.2015 vorberatend Sportausschuss 19.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 beschließend Betrifft: Anregung bzgl. Investitionshilfe zur Sanierung der Schützenhalle, St.Seb. Bruderschaft Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 15.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 040 281 020 5317000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja x Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die St. Sebastianus Bruderschaft Gymnich 1139 e. V. feierte 2014 ihr 875-jähriges Bestehen. Dieses seltene Jubiläum verdeutlicht, dass dieser Verein ein fest etablierter Bestandteil im Stadtteil Gymnich und in Erftstadt ist. Das Bruderschaftshaus wird nicht nur für eine Vielzahl vereinseigener Veranstaltungen genutzt, sondern ist für viele ortsansässige Institutionen kultureller und gesellschaftlicher Treffpunkt. Um für die Jubiläumsfeierlichkeiten des vergangenen Jahres gut aufgestellt zu sein, nahm die Bruderschaft rechtzeitig die Renovierungsarbeiten an der Decke des Vereinsheim in Angriff. Da man dabei auf Asbest gestoßen ist, hat der Verein unverzüglich alle Maßnahmen eingeleitet, die für ein so vielfältig genutztes Haus erforderlich sind. Die dadurch entstandenen Kosten i. H. v. 27.263,22 € haben die ursprünglich solide Kalkulation der Bruderschaft hinfällig werden lassen, so dass nunmehr um finanzielle Hilfestellung durch die Stadt Erftstadt gebeten wird. Die Zuschussrichtlinien für Kultur- und Heimatvereine in Erftstadt sehen die Bezuschussung von Investitionen ab 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe von 120.000,00 € mit bis zu 25 % vor. Dabei gelten als Investitionen die Neuerstellung von Immobilien, die der kulturellen Betätigung mittelbar oder unmittelbar dienen und der Erwerb langlebiger Wirtschaftsgüter, die unmittelbar der kulturellen Betätigung dienen. Folgekosten wie Reparaturen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen werden grundsätzlich nicht bezuschusst. Gleichwohl halte ich im vorliegenden Fall aufgrund des unvorhersehbaren Asbestvorkommens und der Bedeutung des Bruderschaftshauses für das Gymnicher Vereinsleben eine Bezuschussung für geboten. Zudem ist der Einbau der neuen Decke m. E. so aufwendig, dass dies einem Neubau gleichkommt. Ausgehend von Kosten i. H. v. 60.000,00 € ergäbe sich in Anlehnung an die entsprechenden Richtlinien ein Zuschussbetrag von 15.000,00 €. In Vertretung (Lüngen) -2-