Daten
Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
06.03.2014
Erstellt
30.01.14, 09:29
Aktualisiert
21.02.14, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 10/11 Az.: Amt 10/11 Orga
Jülich, 27.01.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 47/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
06.02.2014
Haupt- und Finanzausschuss
20.02.2014
Stadtrat
06.03.2014
TOP
Ergebnisse
Künftige organisatorische Zuordnung der Musikschule
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) Es wird Einvernehmen bzgl. der Verlagerung der Musikschule vom Dezernat IV zum Dezernat V bei gleichzeitiger Schaffung der dargestellten personellen Kapazitäten hergestellt.
b) Es wird für die Dauer von zunächst 2 Jahren eine zusätzliche 0,5 Stelle (Stellenwertigkeit
voraussichtlich Entgeltgruppe 10, Stufe 2) zur Erarbeitung der Reorganisation der Musikschule eingerichtet.
Begründung:
Seitens der politischen Gremien wurde die Forderung erhoben, künftig die Musikschule mit den
Jülicher Schulen konzeptionell zu verzahnen. Des Weiteren wurde auf Seite 43 des Programms
2020 aufgenommen, „dass die musikalische Bildung ein wesentlicher Bestandteil von Bildung und
Erziehung ist. Die Beschäftigung mit Musik fördert Kinder ganzheitlich und ergänzt sinnvoll und
nachhaltig den Unterricht der allgemeinbildenden Schulen. Die Jülicher Musikschule hat eine breite
Palette verschiedener Fächer und Kurse in der Instrumental-, Vokal- und Theorieausbildung im Angebot“. Um dem gerecht zu werden, ist eine Reorganisation der Musikschule vonnöten. Bevor ein
solcher Prozess angestoßen werden kann, sind die Frage der künftigen organisatorischen Zuordnung
sowie die Schaffung der erforderlichen personellen Kapazitäten zu klären.
Zurzeit ist die Musikschule dem Dezernat IV zugeordnet. Aufgrund der Kursstruktur, die mit der
Struktur der VHS Jülicher Land vergleichbar ist und aufgrund des Einsatzes der gleichen Fachanwendung wurde in 2007 der Verbund „Volkshochschule/Musikschule“ gegründet. Die Leitung des
Verbundes wird von Herrn Dezernent Günter Vogel wahrgenommen. Der personelle Aufwand für
Dezernats- und Leitungsfunktion – die Musikschule betreffend – wird von Herrn Vogel aktuell mit
rd. 5 % seiner Vollzeitstelle beziffert. Für eine Reorganisation ist jedoch ein höherer Aufwand anzusetzen (s.u.). Auf Sachbearbeitungsebene erfolgt zurzeit eine Unterstützung zur Erledigung administrativer Aufgaben mit 5 Wochenarbeitsstunden. Diese Stelle, die diese Aufgaben wahrnimmt, ist
nach Entgeltgruppe 5 bewertet und verursacht – bezogen auf diese 5 Stunden – jährliche Personalkosten in Höhe von rd. 5.000,00 Euro.
Bei einer Verlagerung der Musikschule ins Dezernat V würde aufgrund der Verzahnung mit den
Jülicher Schulen und des damit einhergehenden engen Sachzusammenhangs zur Schulverwaltung
eine organisatorische Zuordnung zum Schulverwaltungs- und Sportamt erfolgen. Nach Verifizierung mit der Dezernatsleitung und Rückkopplung mit dem Fachbereich sind sowohl fachbereichsals auch dezernatsbezogen hierfür keine freien Personalkapazitäten vorhanden. Auf Dezernats-, Leitungs- und Sachbearbeitungsebene müssten nach Rückkopplung mit dem Fachbereich und fußend
auf Erfahrungswerte des Dezernates IV entsprechende Ressourcen geschaffen werden.
Folgende Personalmaßnahmen sind demnach erforderlich:
a) Aufstockung der 0,5 Stelle „Sozialplanung“ um 5 Wochenarbeitsstunden, um eine Verlagerung von Aufgaben der Dezernatsleitung auf die nachgeordnete Ebene in Dezernat V, respektive Amt 56, zu realisieren und im Ergebnis Kapazitäten für Steuerungsaufgaben der Dezernentin betreffend Musikschule und Reorganisation der Musikschule zu schaffen. Die
Stelle ist mit S 17 bewertet (derzeit befristet bis zum 31.05.2014). Die Personalkosten für
die Stundenaufstockung betragen rd. 7.500,00 Euro.
b) Eine Kompensation auf der Leitungsstelle beim Schulverwaltungs- und Sportamt soll durch
entsprechende Aufgabenverlagerung auf eine neu einzurichtende Stelle „Reorganisationsprozess Musikschule“ (weitere Erläuterungen s.u.) erfolgen. Vorbehaltlich einer endgültigen
Bewertung durch die Bewertungskommission wird sich das Entgelt voraussichtlich/maximal
auf dem Level EG 10 Stufe 2 bewegen. Die Personalkosten lägen bei rd. 26.000,00 Euro (für
20 Wochenstunden).
c) Eine Unterstützung auf Sachbearbeitungsebene soll durch 5 Wochenarbeitsstunden (Stellenwertigkeit EG 5) erfolgen. Die Personalkosten hierfür betragen bei einem Entgelt nach
Entgeltgruppe 5 Stufe 2 rd. 5.000,00 Euro jährlich.
Die Stundenaufstockung der Sachbearbeitung bei Dezernat IV entfiele bei einer Verlagerung der Musikschule
Unabhängig von der organisatorischen Zuordnung der Musikschule ist eine Reorganisation erforderlich. Nur durch eine solche kann eine Verzahnung der Musikschule mit den Jülicher Schulen sinnvoll vorbereitet und umgesetzt werden. Die Reorganisation ist zeitaufwendig und mit den vorhandenen Personalressourcen nicht zu leisten. Deshalb ist geplant, eine Stelle mit einem Beschäftigungsumfang von rd. 20 Wochenarbeitsstunden (Entgeltgruppe EG 10) für zunächst 2 Jahre einzurichten. Das Stellenprofil soll im Wesentlichen alle mit einem Reorganisationsprozess verbundenen
Aufgaben umfassen (exemplarisch: Analyse, konzeptionelle Entwicklung des organisatorischen
Gestaltungsprozesses, Erhebung des Ist-Zustands, Generierung und Bewertung organisatorischer
Alternativen mit anschließender Festlegung der künftigen Organisationsform, Einführung von Neuerungen und Umsetzungsbegleitung, Konsolidierung und Evaluation). Des Weiteren soll diese Stelle dazu dienen, die Leitungsstelle des Schulverwaltungs- und Sportamtes zu entlasten um die erforderlichen Kapazitäten für die Musikschulleitung zu schaffen.
Sitzungsvorlage 47/2014
Seite 2
Da eine Reorganisation in jedem Fall gefordert ist, bedarf es losgelöst von der organisatorischen
Zuordnung der Musikschule der Einrichtung dieser 0,5-Stelle.
Die Beteiligungsrechte sind noch zu wahren und die Genehmigung der Kommunalaufsicht noch
einzuholen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
siehe Beschlussbegründung
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
X
Mitbestimmung
X
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
Sitzungsvorlage 47/2014
X
Die Beteiligungsrechte sind noch zu
wahren und die Genehmigung der
Kommunalaufsicht noch einzuholen.
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