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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 522/2014 Az.: -102- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 14.11.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 13.02.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 04.03.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 59.850 Folgekosten in €: jährlich rd. 60.000 Kostenträger: Sachkonto: 010111910 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Wiederbesetzung der Stelle eines Diplom-Ingenieurs / einer Diplom-Ingenieurin der Fachrichtung Tiefbau in der Abteilung „Straßenneubau“ wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet. Begründung: Seit Mai 2011 ist die Abteilung „Straßenneubau“ im Eigenbetrieb Straßen nur mit einem DiplomIngenieur besetzt. Im Stellenplan sind nach wie vor zwei Vollzeitstellen als Diplom-Ingenieur(in) für die Abteilung ausgewiesen. Angesichts der regelmäßigen Aufgaben und Notwendigkeiten, nicht zuletzt auch für Vertretungserfordernisse innerhalb der Abteilung (Urlaub, Krankheit etc.), wie auch ggf. abteilungsübergreifend zwischen den technischen Abteilungen „Straßenneubau“ und „Straßenunterhaltung“, wird eine dauerhafte Besetzungsstärke der Abteilung mit zwei DiplomIngenieuren/Ingenieurinnen sachlich und fachlich für unerlässlich gehalten. Zur Vermeidung von weiterhin noch längerfristigen Mehrbelastungen des diensttuenden Bauingenieurs, insbesondere aber auch für eine Gewährleistung des Dienstbetriebes in Zusammenhang mit anstehenden Neuerschließungen und zur Sicherung der planmäßigen Umsetzung des prestigeträchtigen Großprojekts „Bahnhof“, wo die Stadt Erftstadt in besonderer Verantwortung und Verpflichtung steht, wird jetzt eine schnellstmögliche Besetzung der vakanten Stelle für unabdingbar gehalten. Die seit Mai 2011 spürbar eingeschränkte Personalausstattung der Abteilung lässt sich spätestens seit Beginn des Umbaus und der Umgestaltung des Bahnhofs Erftstadt keinesfalls mehr anhaltend vertreten, da dieses Projekt schon für sich alleine besondere personelle Verfügbarkeiten bindet, die dann für die sonstigen regulären Zuständigkeiten und Aufgaben der Abteilung fehlen. Die Aufgabenstellungen der Abteilung generell – wie auch das Bahnhofsprojekt im Besonderen fordern bei Bedarf besondere Vertretungsressourcen, um den städtischen Aufgaben und Verpflichtungen in fachlicher und zeitlicher Sicht jederzeit vollumfänglich und zuverlässig nachkommen zu können. Zeitlich verbindliche Abläufe sind einzuhalten. Unabhängig vom Bahnhofsprojekt hat der Eigenbetrieb Straßen schon während der bisherigen Stellenvakanz bereits mehrfach auf Kapazitäts- und Belastungsgrenzen und hieraus resultierende Einschränkungen und zeitliche Verzögerungen bei Projekten hinweisen müssen. Längerfristige Vertretungsnotwendigkeiten bei anhängigen und bevorstehenden Neuerschließungsvorhaben könnte der Eigenbetrieb Straßen nicht mehr auffangen. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind dabei ebenso zu beachten, wie auch in Erftstadt mit einer spürbaren Steigerung des Straßenunterhaltungsaufwands zu rechnen sein wird. Schließlich erforderte schon die bislang überbrückte Stellenvakanz vermehrt kostenintensivere Auftragsvergaben für Ausführungsplanung und Bauleitung an Dritte. Mit einer Stellenwiederbesetzung könnten entsprechende Aufgaben zukünftig wieder vermehrt intern erbracht werden, wodurch sich eine Reduzierung der höheren Kosten für externe Vergaben erwarten ließe. Die dauerhafte Wiederbesetzung der Stelle ist in Anbetracht der laufenden und bevorstehenden Aufgaben für eine zuverlässige Gewährleistung des Dienstbetriebes dringend geboten. Daher ist sie unabhängig vom politisch anhängigen Antrag bezüglich einer möglichen Auflösung des Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 zu beurteilen. Eine Umstrukturierung in der Aufgabenerledigung hätte nämlich keine Auswirkung auf den grundsätzlichen Aufgabenbestand der Abteilung. (Erner) -2-