Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
19.02.15, 15:05
Aktualisiert
19.02.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 522/2014
Az.: -102-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 14.11.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
13.02.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
04.03.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Straßen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
59.850
Folgekosten in €:
jährlich rd. 60.000
Kostenträger:
Sachkonto:
010111910
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2015
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Wiederbesetzung der Stelle eines Diplom-Ingenieurs / einer Diplom-Ingenieurin der
Fachrichtung Tiefbau in der Abteilung „Straßenneubau“ wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp
beschlossen.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet.
Begründung:
Seit Mai 2011 ist die Abteilung „Straßenneubau“ im Eigenbetrieb Straßen nur mit einem DiplomIngenieur besetzt. Im Stellenplan sind nach wie vor zwei Vollzeitstellen als Diplom-Ingenieur(in) für
die Abteilung ausgewiesen.
Angesichts der regelmäßigen Aufgaben und Notwendigkeiten, nicht zuletzt auch für
Vertretungserfordernisse innerhalb der Abteilung (Urlaub, Krankheit etc.), wie auch ggf.
abteilungsübergreifend zwischen den technischen Abteilungen „Straßenneubau“ und
„Straßenunterhaltung“, wird eine dauerhafte Besetzungsstärke der Abteilung mit zwei DiplomIngenieuren/Ingenieurinnen sachlich und fachlich für unerlässlich gehalten.
Zur Vermeidung von weiterhin noch längerfristigen Mehrbelastungen des diensttuenden
Bauingenieurs, insbesondere aber auch für eine Gewährleistung des Dienstbetriebes in
Zusammenhang mit anstehenden Neuerschließungen und zur Sicherung der planmäßigen
Umsetzung des prestigeträchtigen Großprojekts „Bahnhof“, wo die Stadt Erftstadt in besonderer
Verantwortung und Verpflichtung steht, wird jetzt eine schnellstmögliche Besetzung der vakanten
Stelle für unabdingbar gehalten.
Die seit Mai 2011 spürbar eingeschränkte Personalausstattung der Abteilung lässt sich spätestens
seit Beginn des Umbaus und der Umgestaltung des Bahnhofs Erftstadt keinesfalls mehr anhaltend
vertreten, da dieses Projekt schon für sich alleine besondere personelle Verfügbarkeiten bindet,
die dann für die sonstigen regulären Zuständigkeiten und Aufgaben der Abteilung fehlen. Die
Aufgabenstellungen der Abteilung generell – wie auch das Bahnhofsprojekt im Besonderen fordern bei Bedarf besondere Vertretungsressourcen, um den städtischen Aufgaben und
Verpflichtungen in fachlicher und zeitlicher Sicht jederzeit vollumfänglich und zuverlässig
nachkommen zu können. Zeitlich verbindliche Abläufe sind einzuhalten. Unabhängig vom
Bahnhofsprojekt hat der Eigenbetrieb Straßen schon während der bisherigen Stellenvakanz
bereits mehrfach auf Kapazitäts- und Belastungsgrenzen und hieraus resultierende
Einschränkungen und zeitliche Verzögerungen bei Projekten hinweisen müssen. Längerfristige
Vertretungsnotwendigkeiten bei anhängigen und bevorstehenden Neuerschließungsvorhaben
könnte der Eigenbetrieb Straßen nicht mehr auffangen. Gesetzliche Pflichtaufgaben sind dabei
ebenso zu beachten, wie auch in Erftstadt mit einer spürbaren Steigerung des
Straßenunterhaltungsaufwands zu rechnen sein wird. Schließlich erforderte schon die bislang
überbrückte Stellenvakanz vermehrt kostenintensivere Auftragsvergaben für Ausführungsplanung
und Bauleitung an Dritte. Mit einer Stellenwiederbesetzung könnten entsprechende Aufgaben
zukünftig wieder vermehrt intern erbracht werden, wodurch sich eine Reduzierung der höheren
Kosten für externe Vergaben erwarten ließe.
Die dauerhafte Wiederbesetzung der Stelle ist in Anbetracht der laufenden und bevorstehenden
Aufgaben für eine zuverlässige Gewährleistung des Dienstbetriebes dringend geboten. Daher ist
sie unabhängig vom politisch anhängigen Antrag bezüglich einer möglichen Auflösung des
Eigenbetriebes Straßen zum 31.12.2016 zu beurteilen. Eine Umstrukturierung in der
Aufgabenerledigung hätte nämlich keine Auswirkung auf den grundsätzlichen Aufgabenbestand
der Abteilung.
(Erner)
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