Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
13.11.14, 15:06
Aktualisiert
16.12.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 492/2014
Az.: 270
Amt: - 270 BeschlAusf.: - 270 Datum: 03.11.2014
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
11.11.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
26.11.2014
vorberatend
16.12.2014
beschließend
14. Änderung der Abfallgebührensatzung in der Stadt Erftstadt (AGS) zum 01.01.2015;
V505/2013, V 437/2012
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
3.551.835
3.551.700
Folgekosten in €:
Kostenträger: 110 537 010
Sachkonto:
Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die 14. Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Erftstadt (AGS) wird beschlossen.
Begründung:
Um dem Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts gerecht zu werden,
wurden bereits in 2013 die Gebühren für die Elektrogroßgeräteabfuhr, Strauchwerkabfuhr und die
Bioabfallbehälter gesenkt. Daher bleiben diese Gebührensätze auch in 2015 unverändert.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt eine Getrennthaltung und getrennte Sammlung im
Hinblick auf Bioabfälle ab dem 1.1.2015. Um die getrennte Erfassung von Bioabfall weiterhin zu
fördern wird die Sondergebühr „Wiederanmeldung Biobehälter innerhalb von 12 Monaten“
ersatzlos gestrichen.
Kommunen sind nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, Kostenüberdeckungen
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Der Jahresabschluss 2012 wies lediglich einen
Überschuss i.H.v. 31.973 EUR aus, so dass die Einnahme durch die Rücklagenentnahme geringer
ausfällt. Zum Vergleich: in der letzten Kalkulation (2014) wurden insgesamt 372.361 EUR als
Rücklagenentnahme veranschlagt. Hierfür wurden 134.414 EUR als Pflichtentnahme und darüber
hinaus zusätzlich 237.947 EUR beschlossen um die Restabfallgebühren in 2014 zu halten.
In der Gebührenkalkulation 2015 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 31.973 EUR geplant.
Die verbleibende Unterdeckung in Höhe von 273.464 EUR erhöht die Gebührensätze für
Restabfallbehälter in 2015 um 12,77 %.
Die geänderten Gebührensätze sind als Gegenüberstellung zu den bisherigen Gebühren in einer
Tabelle dargestellt.
In Vertretung
(Knips)
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