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Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
04.02.2015
Erstellt
08.01.15, 18:46
Aktualisiert
08.01.15, 18:46
Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage (Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/2016)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 560/2014 Az.: 51 JHP Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 19.12.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 08.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 21.01.2015 vorberatend Jugendhilfeausschuss 04.02.2015 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2015/2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 30.203 810 Kostenträger: 060 365 010 121.158 060 361 010 73.917 Folgekosten in €: 544.024 Sachkonto: Personalkosten / Landesmittel / Elternbeiträge Zuschüsse / Landesmittel / Elternbeiträge Jahr der Mittelbereitstellung: 2016 ff. Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2015 beginnende Kindergartenjahr 2015/16 die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenformen und die jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt beschlossen. Begründung: Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr. Die Ausführungen basieren auf die durch die KiBiz-Gesetzgebung ausgelösten veränderten Betreuungsformen und -zeiten. Hierzu wird auf die Planungsvorlagen V 352/2008 – Planung der Kinderbetreuung der 0- bis 6-Jährigen – sowie V 88/2009 – Stufenausbauplanung der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 – verwiesen. Die besondere Problematik des sogenannten `hineinwachsenden Jahrgangs´ wurde in der V 140/2013 dargestellt. Vertieft wurde das Thema, einschließlich der durch die Inklusion ausgelösten Überlegungen, letztmalig in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.11.2014 (V 487/2014). Die vorliegenden neuen veränderten Gruppenformen und Betreuungszeiten sind unter Beibehaltung des Status Quo dargestellt. Unberücksichtigt bleiben unterjährig aufzunehmende Kinder sowie neue inklusive Gruppenformen. Der Bedarf der unter 3Jährigen wird nach wie vor mit 35 Prozent kalkuliert. Berücksichtigt werden aber Elternwünsche, die vermehrt Buchungen von 45-Stundenbetreuungen ermöglichen. Im Rahmen einer Planungskonferenz mit den Leiter/innen und Trägervertreter/innen der Kindertageseinrichtungen wurden am 08.12.2014 die zum 01.08.2015 geplanten Gruppenformen und Betreuungszeiten besprochen. Eine Abfrage der Kita-Leitungen zu den Elternwünschen war dem Treffen voraus gegangen. Das Ergebnis des Treffens ist in der Anlage 1 zusammengefasst. Zum Vergleich sind die Buchungen des laufenden KitaJahres in Anlage 2 beigefügt. Die Anlage 3 enthält alle Änderungen, die sich gegenüber dem laufenden Kita-Jahr 2014/15 ergeben. Das KiBiz begrenzt die jährliche Steigerung der 45-Stundenbuchungen auf 4 Prozent. Zurzeit werden 114 Kinder in der Gruppenform Ic , 392 in der Gruppenform IIIc und 92 Kinder in inklusiven Gruppen mit max. 45 Stunden betreut (598 von 1.192 = 50,2 %). Im neuen Kita-Jahr werden es 135 in der Gruppenform Ic, 427 in der Gruppenform IIIc sowie 92 in inklusiven Gruppen (654 von 1.182 = 55,3 %). Die Steigerung zum Vorjahr liegt somit 1,1 Prozent über der 4-Prozent-Grenze. Die Waldkindergartengruppen sind in der Planung (vgl. Anlage 1) enthalten, da eine Inbetriebnahme im Kita-Jahr 2015/16 vorgesehen ist. Unberücksichtigt bleibt aber die inklusive Versorgung (vgl. V 190/2011, V 321/2011 und V 8/2012). Im Rahmen der KitaBedarfs-planung erfolgen Lösungsvorschläge für den dort beschriebenen Handlungsbedarf in Dirmerzheim, Gymnich und Kierdorf. Die Festlegung der geplanten Gruppenformen mit den jeweiligen Betreuungszeiten hat für den städtischen Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2015/16 gegenüber dem laufenden Kita-Jahr die in der Anlage 4 genannten Veränderungen zur Folge. Die Kostenfolgen aller Maßnahmen sind im Budget des Jugendamtes für das HH-Jahr 2015 berücksichtigt. -2- Der Mehraufwand berücksichtigt ebenfalls eine Steigerung der Kita-Pauschale in Höhe von 1,5 Prozent. In Vertretung (Lüngen) -3-