Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
04.02.2015
Erstellt
08.01.15, 18:46
Aktualisiert
08.01.15, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 560/2014
Az.: 51 JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 19.12.2014
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
08.01.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
21.01.2015
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
04.02.2015
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr
2015/2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
30.203
810
Kostenträger:
060 365 010
121.158
060 361 010
73.917
Folgekosten in €:
544.024
Sachkonto:
Personalkosten / Landesmittel /
Elternbeiträge
Zuschüsse / Landesmittel /
Elternbeiträge
Jahr der Mittelbereitstellung:
2016 ff.
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden für das neue am 01.08.2015 beginnende
Kindergartenjahr 2015/16 die in der Anlage 1 aufgeführten Gruppenformen und die
jeweiligen Betreuungszeiten für die Kindertageseinrichtungen in Erftstadt beschlossen.
Begründung:
Nach § 19 (3) Kinderbildungsgesetz NW entscheidet die Jugendhilfeplanung, welche
Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen
angeboten werden. Aus der Entscheidung ergeben sich bis zum 15.03. eines Jahres
Höhe und Anzahl der Kindpauschalen für das folgende Kindergartenjahr.
Die Ausführungen basieren auf die durch die KiBiz-Gesetzgebung ausgelösten
veränderten Betreuungsformen und -zeiten. Hierzu wird auf die Planungsvorlagen V
352/2008 – Planung der Kinderbetreuung der 0- bis 6-Jährigen – sowie V 88/2009 –
Stufenausbauplanung der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 – verwiesen.
Die besondere Problematik des sogenannten `hineinwachsenden Jahrgangs´ wurde in der
V 140/2013 dargestellt. Vertieft wurde das Thema, einschließlich der durch die Inklusion
ausgelösten Überlegungen, letztmalig in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
19.11.2014 (V 487/2014).
Die vorliegenden neuen veränderten Gruppenformen und Betreuungszeiten sind unter
Beibehaltung des Status Quo dargestellt. Unberücksichtigt bleiben unterjährig
aufzunehmende Kinder sowie neue inklusive Gruppenformen. Der Bedarf der unter 3Jährigen wird nach wie vor mit 35 Prozent kalkuliert. Berücksichtigt werden aber
Elternwünsche, die vermehrt Buchungen von 45-Stundenbetreuungen ermöglichen.
Im Rahmen einer Planungskonferenz mit den Leiter/innen und Trägervertreter/innen der
Kindertageseinrichtungen wurden am 08.12.2014 die zum 01.08.2015 geplanten
Gruppenformen und Betreuungszeiten besprochen. Eine Abfrage der Kita-Leitungen zu
den Elternwünschen war dem Treffen voraus gegangen. Das Ergebnis des Treffens ist in
der Anlage 1 zusammengefasst. Zum Vergleich sind die Buchungen des laufenden KitaJahres in Anlage 2 beigefügt. Die Anlage 3 enthält alle Änderungen, die sich gegenüber
dem laufenden Kita-Jahr 2014/15 ergeben.
Das KiBiz begrenzt die jährliche Steigerung der 45-Stundenbuchungen auf 4 Prozent.
Zurzeit werden 114 Kinder in der Gruppenform Ic , 392 in der Gruppenform IIIc und 92
Kinder in inklusiven Gruppen mit max. 45 Stunden betreut (598 von 1.192 = 50,2 %). Im
neuen Kita-Jahr werden es 135 in der Gruppenform Ic, 427 in der Gruppenform IIIc sowie
92 in inklusiven Gruppen (654 von 1.182 = 55,3 %). Die Steigerung zum Vorjahr liegt
somit 1,1 Prozent über der 4-Prozent-Grenze.
Die Waldkindergartengruppen sind in der Planung (vgl. Anlage 1) enthalten, da eine
Inbetriebnahme im Kita-Jahr 2015/16 vorgesehen ist. Unberücksichtigt bleibt aber die
inklusive Versorgung (vgl. V 190/2011, V 321/2011 und V 8/2012). Im Rahmen der KitaBedarfs-planung erfolgen Lösungsvorschläge für den dort beschriebenen
Handlungsbedarf in Dirmerzheim, Gymnich und Kierdorf.
Die Festlegung der geplanten Gruppenformen mit den jeweiligen Betreuungszeiten hat für
den städtischen Anteil an der Finanzierung der Betriebskosten für das Kindergartenjahr
2015/16 gegenüber dem laufenden Kita-Jahr die in der Anlage 4 genannten
Veränderungen zur Folge.
Die Kostenfolgen aller Maßnahmen sind im Budget des Jugendamtes für das HH-Jahr
2015 berücksichtigt.
-2-
Der Mehraufwand berücksichtigt ebenfalls eine Steigerung der Kita-Pauschale in Höhe
von 1,5 Prozent.
In Vertretung
(Lüngen)
-3-