Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
04.03.2015
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
05.02.15, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 356/2014
Az.: - 65 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65.4 - Datum: 19.08.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
19.11.2014
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
10.09.2014
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
02.12.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Errichtung einer Fahrzeughalle auf dem Bauhof der "Städtischen Dienste" (Kölner
Ring)
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 180.000,00 Euro sind in den Wirtschaftsplan 2015 des
Eigenbetriebes Straßen einzustellen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Planung und Errichtung einer Fahrzeughalle auf dem Bauhof der "Städtischen Dienste"
(Kölner Ring) wird zugestimmt.
Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Straßen einzustellen.
Begründung:
Aufgrund der Übernahme der abwassertechnischen Anlagen durch den Erftverband ist die
Mitbenutzung einer Fahrzeug- und Gerätehalle über einer Abwasserpumpstation auf dem Gelände
der "Städtischen Dienste" weggefallen (Kölner Ring, zwei Stellplätze für Fahrzeuge etc.). Zukünftig
müssen daher einige Fahrzeuge und größere Geräte ganzjährig im Freien gelagert werden.
Dies gilt zusätzlich auch für die neue Kehrmaschine, die wegen der Wasseraufnahme einen
frostfreien Stellplatz erhalten sollte. Gleichfalls stehen auch die neuen Fahrzeuge der
Reinigungskolonne sowie einige Anbaugeräte und Anhänger ungeschützt auf dem
Bauhofgelände.
Entsprechend der dargestellten Sachlage ist es daher technisch und auch wirtschaftlich sinnvoll
eine zweite Fahrzeug- und Gerätehalle zu errichten. Hierdurch ist zu erwarten, dass sich die
Lebensdauer der Geräte und Fahrzeuge deutlich verlängert und weniger Reparaturen anfallen.
Auch sind die Rüstzeiten gerade in den Wintermonaten deutlich geringer. Dies wirkt sich nicht nur
positiv auf die Nutzungszeiten sondern auch auf die Einsatzzeiten der Mitarbeiter aus. Ebenso
können hier handwerkliche Reparatur- und Wartungsarbeiten (z.B. für Parkbänke, Geländer, etc.)
auch bei schlechtem Wetter durchgeführt werden.
Zur Planung und Kostenschätzung habe ich eine grobe Vorplanung beauftragt.
Die Halle kann auf dem derzeitigen Gelände der „Städtischen Dienste“ errichtet werden
Die Abmessungen betragen LxBxH 20 x 12 x 5,50 m.
Vorgesehen ist eine Halle mit einer verschraubten, feuerverzinkten Stahlkonstruktion
(Hallenbinder im Abstand von 5,00 m) und einem leichten Satteldach. Die Außenhaut kann aus
gedämmten, verzinkten Profilblechen oder aus Porenbetonplatten geplant werden. Das Dach
sollte aus wärmegedämmten Trapezblechen ausgebildet werden. Für den Fall dass der Bauhof
einmal an eine andere Stelle verlegt wird, könnte die Halle demontiert und an anderer Stelle
erneut errichtet werden (mit Ausnahme der Fundamente).
Zur Sitzung werde ich die Grobplanung mit einer erweiterten Beschreibung aushängen.
Die Kosten der Halle werden auf ca. 160.000,00 Euro zuzüglich 20.000,00 Euro Nebenkosten
(Ingenieurleistungen, Geländeherrichtung, etc.) geschätzt.
Die Errichtung der Fahrzeughalle ist sowohl für die Einsatzfähigkeit als auch zur Werterhaltung
der Fahrzeuge und Maschinen dringend notwendig.
In Vertretung
(Hallstein)
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