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Anfrage (Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
107 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
05.12.13, 17:06
Aktualisiert
05.12.13, 17:06
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 23 Az.: Jülich, 02.12.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 500/2013 Anfrage Beratungsfolge Stadtrat Termin 05.12.2013 TOP Ergebnisse Anfrage zu Kosten der verwaltungsseitig genutzten städtischen Räumlichkeiten Anlg.: SD.Net Anfragetext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Stommel, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung, bezogen auf die bisher von uns wahrgenommene Stellungnahme der Verwaltung und auch die in der Presse veröffentlichte Berichterstattung zur Beschlussfassung „Nutzung Altes Rathaus“ stellen wir die vorliegende Anfrage. Aus unserer Sicht scheint es sinnvoll, zur Versachlichung der Diskussion die folgenden Fakten öffentlich zu machen. Die Beantwortung der Fragen bitten wir in der öffentlichen Sitzung des nächsten Stadtrates vorzunehmen. Konkret geht es also um eine Gesamtübersicht der tatsächlichen entstehenden Kosten für die Raumbereitstellung/Nutzung der städtischen Einrichtungen. 1. Welchen Aufwand bucht die Stadt Jülich für die von der Stadt (Verwaltung, Einrichtungen) selbst im Alten Rathaus benutzten Räume? (im wesentlichen Miet-/Raumkosten und Energiekosten) 2. Welcher Aufwand wird bei Räumen im Neuen Rathaus im Haushalt entsprechend ausgewiesen? 3. Welchen Aufwand bucht die Stadt Jülich entsprechend für die Unterbringung weiterer städtischer Einrichtungen in anderen Gebäuden außerhalb der beiden Rathäuser? a) Stadtbücherei, Museum und Archiv u.a. im Kulturhaus und in der Zitadelle b) VHS in allen genutzten Räumlichkeiten c) Bauhof (nur Verwaltungsgebäude) d) Weitere städtische Einrichtungen (u.a. auf jeden Fall die im Bereich Brückenkopfpark/Jugendgästehaus jetzt schon genutzten, bzw zukünftig genutzten Räume) 4. Wie hoch sind die Energiekosten für die Unterhaltung? a) Altes Rathaus b) Neues Rathaus c) Kulturhaus d) Schirmerschule e) Realschule f) Musikschule 5. Wie hoch sind die Kosten der Gebäudeunterhaltung der benannten Gebäude (2012) und die im aktuellen Haushalt und im Haushaltsicherungskonzept angesetzten Kosten? 6. Welchen Gebäudewert, Bodenwert, Verkehrswert haben die Gebäude aktuell, mit Bezug zur Eröffnungsbilanz 7. Welche Einnahmen von Dritten sind aus der Vermietung/städtischer Räumlichkeiten im aktuellen Haushalt und im Haushaltssicherungskonzept angesetzt? (insbesondere Altes Rathaus, Kreishaus, Neues Rathaus) Alle Werte und Zahlen bitten wir auf einen Vergleichszeitraum zu fixieren, der das Jahr 2012 umfassen sollte. Mit freundlichen Grüßen Heinz Frey Fraktionsvorsitzender UWG-Jül Zu 1 und 2) Bisher erfolgt noch keine flächendeckende Festsetzung einer kalkulatorischen Miete für städtische Organisationseinheiten in städtischen Immobilien. Bereits heute erfolgt eine Zuordnung von Kosten (Reinigung, Heizung u.ä.) auf entsprechende Produkte, sofern dies ohne großen Aufwand (klare Zuordnung von Flächen, Zähler vorhanden u.ä,) möglich ist. Diese Zahlen sind im Haushalt bei den Produkten ausgewiesen. Am Ende der Buchungsperiode werden die Kosten zugeordnet. Die Kosten, die dem Produkt VHS (025 271 001 001) „in Rechnung gestellt werden“, sind dem Haushalt entnommen und in der Tabelle „Frage 1“ aufgeführt. Zu 3 a) Antwort siehe Tabelle „Frage 3 a und b“. Anfrage 500/2013 Seite 2 Zu 3 b) Antwort siehe Tabelle „Frage 3 a und b“. Zu 3 c) Antwort siehe Tabelle „Frage 3 c“. Zu 3 d) Der Brückenkopfpark ist keine städtische Einrichtung Zu 4 a – f)) Antwort siehe Tabelle „Frage 4 a – f“. Zu 5) Antwort siehe Tabelle „Frage 5“. Zu 6) Antwort siehe Tabelle „Frage 6“. Zu 7) Antwort siehe Tabelle „Frage 7“. Anfrage 500/2013 Seite 3