Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 37/2015
Az.:
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.01.2015
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
11.02.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Knips
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
10.03.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf
genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Alle Kommunen, die dazu verpflichtet sind ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen,
müssen der Kommunalaufsicht das vom Rat beschlossene HSK vorlegen. Das HSK ist dann
jährlich fortzuschreiben. Das Stärkungspaktgesetz (dies ersetzt zukünftig die Richtlinien der
Haushaltssicherung) sieht vor, dass die Gemeinden ihre eigenen Konsolidierungsanstrengungen
transparent und nachprüfbar im Haushaltssicherungskonzept dokumentieren. Aus diesem Grunde
wurden Überlegungen der Konsolidierung maßnahmenscharf in tabellarischer Form aufgelistet
(vgl. Tabelle Haushalt 2015 Seite 38). Die aufgeführten Maßnahmen wurden dann auf den Seiten
39 ff. kurz beschrieben. Im Rahmen der umfangreichen Umstrukturierungen auf Dezernatsebene
konnten nicht alle Maßnahmen (vgl. lfd. Nummer 2, 4, 5, 7, 14, 15, 16) seriös monetär bewertet
werden. Ein pauschales beziffern und einarbeiten (kostenmindernder Ansatz) im Haushalt 2015
hätte ggfs. negative Auswirkungen, wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten.
Daher wurden diese Maßnahmen/Konsolidierungspunkte zunächst nicht monetär bewertet aber
zusätzlich für spätere Konsolidierungen mit aufgeführt. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass
durch eine weitere Überprüfung dieser Maßnahmen ein positiver Beitrag für den städtischen
Haushalt generiert werden kann. Sobald nähere Angaben zu diesen Punkten vorliegen, werden
diese den jeweiligen Ausschüssen und dem Rat zur weiteren Beratung vorgelegt und ggfs. in
späteren Haushaltssicherungskonzepten fortgeschrieben.
Im beiliegenden Antrag vom 14. Januar 2015 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche
Einsparpotenziale bezüglich der laufenden Nummern 5, 7, 14 und 16 zu benennen. Daher möchte
ich nachfolgend auf o. g. Punkte des HSKs 2015 näher eingehen:
Lfd. Nr. 5 Artothek:
Aktuell kann durch eigenes Personal kein Wertgutachten erstellt werden. Wie bereits im HSK
beschrieben, muss ein sachkundigen Dritten hinzugezogen werden, so dass zunächst Kosten auf
die Stadt Erftstadt zukommen werden. Daher muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
zunächst geklärt werden, ob und in welcher Weise ein Verkauf von Bildern der Stadt in Frage
kommt. Erst danach können weitere Schritte, die immer mit der Politik abgestimmt werden,
eingeleitet werden. Aktuell sind ca. 1.200 Bilder und Skulpturen im Bestand, die einen
Versicherungswert (dieser stellt nicht den Verkehrswert dar) von insgesamt 243.000 Euro haben.
Auf Nachfrage eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von der IHK zu Köln
für „Malerei und Plastik der Klassischen Moderne“ wurde unverbindlich mitgeteilt, dass man für
eine solche Begutachtung und Wertermittlung einen Zeitaufwand von mindestens 40 Stunden je
100 Euro (4.000 Euro) benötigt. Hinzu kommt dann später noch die Abwicklung des Verkaufs
(z. B. Auktion 1/7 des Verkaufserlöses).
Lfd. Nr. 7 Flächenreduzierung Grünflächen
Mit der Vorlage 242/2014 (Jahresabschluss 2013 EB Straßen) wurde deutlich durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner dargestellt, dass die größten finanziellen
Verpflichtungen des Eigenbetriebs Straßen im Bereich des Gartenbaus liegen und hier
wesentliche Verbesserungen für den gesamtstädtischen Haushalt erzielt werden können.
Da in der Stadt Erftstadt nahezu alle Grünpflegearbeiten ausgeschrieben werden bzw. durch
Drittanbieter erledigt werden, sind nur durch Reduzierung der Flächen oder durch die Reduzierung
von Pflegeintervallen Einsparungen zu erzielen. Nach Durchsicht der Verträge durch die GPA
NRW haben sich allerdings keine Auffälligkeiten gezeigt. Die Pflegeintervalle orientieren sich an
den Empfehlungen der GALK (das ist die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz). Auch nach
Auffassung der GPA NRW kann der Aufwand nur gesenkt werden, wenn Flächen oder Teilflächen
reduziert werden. Beispiele laut GPA NRW finden sich u. a. im Ortsteil Liblar, wo in der
Donatusstraße oder in der Heidebroichstraße Interessenten für Teilflächen vorhanden waren.
Steuerungsrelevante Defizite wurden nicht gesehen. Empfehlungen der GPA NRW waren u. a. die
Erstellung eines Freiflächenentwicklungskonzeptes und die Zielvorgabe für die Grünpflege mit der
Ausrichtung Reduzierung von Grünflächen. Diese Empfehlung wurden ins HSK 2015
aufgenommen. Aufgrund aktueller Entwicklungen des Eigenbetriebs Straßen konnten diese
Prozesse jedoch noch nicht näher konkretisieren bzw. monetär bewertet werden. Mit der
Reduzierung von Flächen hat man sich auch in der Vergangenheit schon beschäftigt (vgl.
V282/2013, V212/2012 und 2. Ergänzung, V46/2012).
Mit dem HSK 2015 sollte daher erneut die Vorgabe an den Eigenbetrieb Straßen gemacht werden,
alle Flächen aufzulisten, die sich für eine Optimierung der Grünpflegearbeiten eignen (z. B.
größere zusammenhängende Flächen oder sog. Splitterparzellen die an Anwohner übertragen
werden können usw.).
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Lfd. Nr. 14 Intensivierung Wirtschaftsförderung
Kommunale Wirtschaftsförderung ist räumliche Strukturpolitik. Ihr explizites Ziel ist die Profilierung
und Stärkung der Wirtschaft des eigenen Stadtgebietes. Es soll gezielt die privat
Wirtschaftstätigkeit auf dem Stadtgebiet bzw. im Zuständigkeitsgebiet durch öffentliche
Maßnahmen beeinflusst und gestärkt werden.
Im Jahr 2014 wurden rund 15.000 qm Flächen veräußert. Es wurden Erlöse i. H. v. über 800.000
Euro erzielt. Für das Jahr 2015 werden Verkäufe in einer Größenordnung von ca. 28.000 qm
prognostiziert. Die Verkaufserlöse werden auf ca. 1,5 Mio. Euro geschätzt. Der Verkauf für das
Möbelhaus mit einer Fläche von ca. 35.000 qm ist noch nicht berücksichtigt. Diese positive
Entwicklung sollte für die restlichen städtischen Flächen weiter fortgesetzt werden.
Viel wichtiger für die Stadt Erftstadt sind jedoch die Erträge nach dem Verkauf der
Gewerbeflächen. Nämlich die Erträge aus den Realsteuern. Die Gewerbesteuern der Stadt haben
sich seit 2005 wie folgt entwickelt:
Jahr
Gewerbesteuer
2005
6.806.781
2006
9.104.446
2007
9.314.428
2008
9.627.462
2009
6.550.960
2010
12.043.664
2011
11.905.249
2012
12.201.386
2013
10.429.590
2014
11.983.000
2015
13.780.000
Im Vergleich zum Jahr 2005 konnten die Gewerbesteuererträge zum Ansatz 2015 um über 100
Prozent gesteigert werden. Im Vergleich zum Jahr 2006 sind es immer noch über 50 Prozent.
Anhand der o. a. Übersicht wird die positive Entwicklung der Wirtschaftsförderung der Stadt
Erftstadt deutlich.
Lfd. Nr. 16 stetige Überprüfung der Pflichtaufgaben
In vergangenen HSKs wurden immer wieder freiwillige Leistungen (vgl. Haushalt 2015 Seite 34
und 35) reduziert oder sogar ganz gestrichen. Dennoch muss trotz einer deutlichen
Hebesatzanpassung in 2015 ein Defizit von fast 9 Mio. Euro in der Planung ausgewiesen werden.
Auch wenn alle freiwilligen Leistungen der Stadt komplett gestrichen würden, würde dies nicht das
komplette Defizit der Planungen 2015 ff. decken können. Neben den freiwilligen Aufgaben sollten
daher vermehrt auch die Aufwendungen im Pflichtbereich auf dem Prüfstand stehen.
Pflichtaufgaben bieten hohe Einsparpotenziale, werden häufig jedoch im
Haushaltskonsolidierungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt. Wie bereits im HSK 2015
beschrieben geht es nicht um das „ob“ der Aufgabenerfüllung, sondern um das „wie“ der
Leistungsgewährung und der Diskussion über das Festhalten an kommunal definierten Standards
(z. B. Art und Umfang der Kindertagesstätten etc.).
Ein Vorschlag pflichtige Aufgaben zu untersuchen, wäre die Untersuchung einzelner Teilbereiche
der Verwaltung durch Arbeitsgruppen unter der Leitung der Kämmerei. In kleineren Einheiten
(z. B. Bauordnungsamt, Rechtsamt etc.) könnte dies sicherlich durch eigenes Personal der Stadt
untersucht werden. In größeren Bereichen (z. B. Amt für Jugend und Familie, Amt für
Schulverwaltung, Kultur (VHS, Bücherei und Musikschule) und Sport etc.) würden die
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt jedoch an ihre Grenzen stoßen. Daher könnten
definierte Bereiche durch eine externe Beratung nach vordefinierte Zielvorgaben untersucht und in
den Haushaltskonsolidierungsprozess mit eingebunden werden. Ein solches Vorgehen wurde
bereits durch andere Kommunen (z. B. die Stadt Düren) erfolgreich praktiziert.
In Vertretung
(Knips)
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