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Antrag (Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
133 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16) Antrag (Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16) Antrag (Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16) Antrag (Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 37/2015 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 19.01.2015 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 11.02.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Knips Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.03.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Konkretisierung und Benennung der im Haushaltsplanentwurf genannten Einsparvorschläge, lfd. Nr. 5, 7 , 14 und 16 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Alle Kommunen, die dazu verpflichtet sind ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, müssen der Kommunalaufsicht das vom Rat beschlossene HSK vorlegen. Das HSK ist dann jährlich fortzuschreiben. Das Stärkungspaktgesetz (dies ersetzt zukünftig die Richtlinien der Haushaltssicherung) sieht vor, dass die Gemeinden ihre eigenen Konsolidierungsanstrengungen transparent und nachprüfbar im Haushaltssicherungskonzept dokumentieren. Aus diesem Grunde wurden Überlegungen der Konsolidierung maßnahmenscharf in tabellarischer Form aufgelistet (vgl. Tabelle Haushalt 2015 Seite 38). Die aufgeführten Maßnahmen wurden dann auf den Seiten 39 ff. kurz beschrieben. Im Rahmen der umfangreichen Umstrukturierungen auf Dezernatsebene konnten nicht alle Maßnahmen (vgl. lfd. Nummer 2, 4, 5, 7, 14, 15, 16) seriös monetär bewertet werden. Ein pauschales beziffern und einarbeiten (kostenmindernder Ansatz) im Haushalt 2015 hätte ggfs. negative Auswirkungen, wenn diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten. Daher wurden diese Maßnahmen/Konsolidierungspunkte zunächst nicht monetär bewertet aber zusätzlich für spätere Konsolidierungen mit aufgeführt. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass durch eine weitere Überprüfung dieser Maßnahmen ein positiver Beitrag für den städtischen Haushalt generiert werden kann. Sobald nähere Angaben zu diesen Punkten vorliegen, werden diese den jeweiligen Ausschüssen und dem Rat zur weiteren Beratung vorgelegt und ggfs. in späteren Haushaltssicherungskonzepten fortgeschrieben. Im beiliegenden Antrag vom 14. Januar 2015 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Einsparpotenziale bezüglich der laufenden Nummern 5, 7, 14 und 16 zu benennen. Daher möchte ich nachfolgend auf o. g. Punkte des HSKs 2015 näher eingehen: Lfd. Nr. 5 Artothek: Aktuell kann durch eigenes Personal kein Wertgutachten erstellt werden. Wie bereits im HSK beschrieben, muss ein sachkundigen Dritten hinzugezogen werden, so dass zunächst Kosten auf die Stadt Erftstadt zukommen werden. Daher muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zunächst geklärt werden, ob und in welcher Weise ein Verkauf von Bildern der Stadt in Frage kommt. Erst danach können weitere Schritte, die immer mit der Politik abgestimmt werden, eingeleitet werden. Aktuell sind ca. 1.200 Bilder und Skulpturen im Bestand, die einen Versicherungswert (dieser stellt nicht den Verkehrswert dar) von insgesamt 243.000 Euro haben. Auf Nachfrage eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von der IHK zu Köln für „Malerei und Plastik der Klassischen Moderne“ wurde unverbindlich mitgeteilt, dass man für eine solche Begutachtung und Wertermittlung einen Zeitaufwand von mindestens 40 Stunden je 100 Euro (4.000 Euro) benötigt. Hinzu kommt dann später noch die Abwicklung des Verkaufs (z. B. Auktion 1/7 des Verkaufserlöses). Lfd. Nr. 7 Flächenreduzierung Grünflächen Mit der Vorlage 242/2014 (Jahresabschluss 2013 EB Straßen) wurde deutlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner dargestellt, dass die größten finanziellen Verpflichtungen des Eigenbetriebs Straßen im Bereich des Gartenbaus liegen und hier wesentliche Verbesserungen für den gesamtstädtischen Haushalt erzielt werden können. Da in der Stadt Erftstadt nahezu alle Grünpflegearbeiten ausgeschrieben werden bzw. durch Drittanbieter erledigt werden, sind nur durch Reduzierung der Flächen oder durch die Reduzierung von Pflegeintervallen Einsparungen zu erzielen. Nach Durchsicht der Verträge durch die GPA NRW haben sich allerdings keine Auffälligkeiten gezeigt. Die Pflegeintervalle orientieren sich an den Empfehlungen der GALK (das ist die Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz). Auch nach Auffassung der GPA NRW kann der Aufwand nur gesenkt werden, wenn Flächen oder Teilflächen reduziert werden. Beispiele laut GPA NRW finden sich u. a. im Ortsteil Liblar, wo in der Donatusstraße oder in der Heidebroichstraße Interessenten für Teilflächen vorhanden waren. Steuerungsrelevante Defizite wurden nicht gesehen. Empfehlungen der GPA NRW waren u. a. die Erstellung eines Freiflächenentwicklungskonzeptes und die Zielvorgabe für die Grünpflege mit der Ausrichtung Reduzierung von Grünflächen. Diese Empfehlung wurden ins HSK 2015 aufgenommen. Aufgrund aktueller Entwicklungen des Eigenbetriebs Straßen konnten diese Prozesse jedoch noch nicht näher konkretisieren bzw. monetär bewertet werden. Mit der Reduzierung von Flächen hat man sich auch in der Vergangenheit schon beschäftigt (vgl. V282/2013, V212/2012 und 2. Ergänzung, V46/2012). Mit dem HSK 2015 sollte daher erneut die Vorgabe an den Eigenbetrieb Straßen gemacht werden, alle Flächen aufzulisten, die sich für eine Optimierung der Grünpflegearbeiten eignen (z. B. größere zusammenhängende Flächen oder sog. Splitterparzellen die an Anwohner übertragen werden können usw.). -2- Lfd. Nr. 14 Intensivierung Wirtschaftsförderung Kommunale Wirtschaftsförderung ist räumliche Strukturpolitik. Ihr explizites Ziel ist die Profilierung und Stärkung der Wirtschaft des eigenen Stadtgebietes. Es soll gezielt die privat Wirtschaftstätigkeit auf dem Stadtgebiet bzw. im Zuständigkeitsgebiet durch öffentliche Maßnahmen beeinflusst und gestärkt werden. Im Jahr 2014 wurden rund 15.000 qm Flächen veräußert. Es wurden Erlöse i. H. v. über 800.000 Euro erzielt. Für das Jahr 2015 werden Verkäufe in einer Größenordnung von ca. 28.000 qm prognostiziert. Die Verkaufserlöse werden auf ca. 1,5 Mio. Euro geschätzt. Der Verkauf für das Möbelhaus mit einer Fläche von ca. 35.000 qm ist noch nicht berücksichtigt. Diese positive Entwicklung sollte für die restlichen städtischen Flächen weiter fortgesetzt werden. Viel wichtiger für die Stadt Erftstadt sind jedoch die Erträge nach dem Verkauf der Gewerbeflächen. Nämlich die Erträge aus den Realsteuern. Die Gewerbesteuern der Stadt haben sich seit 2005 wie folgt entwickelt: Jahr Gewerbesteuer 2005 6.806.781 2006 9.104.446 2007 9.314.428 2008 9.627.462 2009 6.550.960 2010 12.043.664 2011 11.905.249 2012 12.201.386 2013 10.429.590 2014 11.983.000 2015 13.780.000 Im Vergleich zum Jahr 2005 konnten die Gewerbesteuererträge zum Ansatz 2015 um über 100 Prozent gesteigert werden. Im Vergleich zum Jahr 2006 sind es immer noch über 50 Prozent. Anhand der o. a. Übersicht wird die positive Entwicklung der Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt deutlich. Lfd. Nr. 16 stetige Überprüfung der Pflichtaufgaben In vergangenen HSKs wurden immer wieder freiwillige Leistungen (vgl. Haushalt 2015 Seite 34 und 35) reduziert oder sogar ganz gestrichen. Dennoch muss trotz einer deutlichen Hebesatzanpassung in 2015 ein Defizit von fast 9 Mio. Euro in der Planung ausgewiesen werden. Auch wenn alle freiwilligen Leistungen der Stadt komplett gestrichen würden, würde dies nicht das komplette Defizit der Planungen 2015 ff. decken können. Neben den freiwilligen Aufgaben sollten daher vermehrt auch die Aufwendungen im Pflichtbereich auf dem Prüfstand stehen. Pflichtaufgaben bieten hohe Einsparpotenziale, werden häufig jedoch im Haushaltskonsolidierungsprozess nicht ausreichend berücksichtigt. Wie bereits im HSK 2015 beschrieben geht es nicht um das „ob“ der Aufgabenerfüllung, sondern um das „wie“ der Leistungsgewährung und der Diskussion über das Festhalten an kommunal definierten Standards (z. B. Art und Umfang der Kindertagesstätten etc.). Ein Vorschlag pflichtige Aufgaben zu untersuchen, wäre die Untersuchung einzelner Teilbereiche der Verwaltung durch Arbeitsgruppen unter der Leitung der Kämmerei. In kleineren Einheiten (z. B. Bauordnungsamt, Rechtsamt etc.) könnte dies sicherlich durch eigenes Personal der Stadt untersucht werden. In größeren Bereichen (z. B. Amt für Jugend und Familie, Amt für Schulverwaltung, Kultur (VHS, Bücherei und Musikschule) und Sport etc.) würden die -3- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt jedoch an ihre Grenzen stoßen. Daher könnten definierte Bereiche durch eine externe Beratung nach vordefinierte Zielvorgaben untersucht und in den Haushaltskonsolidierungsprozess mit eingebunden werden. Ein solches Vorgehen wurde bereits durch andere Kommunen (z. B. die Stadt Düren) erfolgreich praktiziert. In Vertretung (Knips) -4-