Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
05.12.13, 17:06
Aktualisiert
05.12.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Er.
Jülich, 02.12.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 499/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
05.12.2013
TOP
Ergebnisse
Zensus 2011 – Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 09.05.2011
Anlg.: ./.
I
Ha.
02.12.
30
Es.
02.12.
SD.Net
Mu.
03.12.
Mitteilungstext:
Mit Bescheid vom 07.11.2013 teilte der Landesbetrieb Information und Technik NordrheinWestfalen (IT.NRW) mit, dass aufgrund der Ergebnisse des Zensus 2011 für die Gemeinde Jülich
zum 09. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 31834 Personen festgestellt wird.
Nachdem im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine Änderung erreicht werden konnte, besteht
nun gegen den v.g. Feststellungsbescheid vom 07.11.2013 die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Anhand der übermittelten Unterlagen konnten keine konkret falschen Zahlen festgestellt werden,
sodass eine Klage aufgrund dessen nicht erfolgen kann.
Eine weitere Klagemöglichkeit bestünde gegen die Art der Erhebung der Daten.
Hierbei gehen die Meinungen über einen Erfolg allerdings auseinander.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betrachtet Widersprüche oder Klagen gegen die Zensusergebnisse als wenig aussichtsreich. Er sieht es als Aufgabe der Länder, schonende Übergangsfristen
beim kommunalen Finanzausgleich vorzusehen und Sonderregelungen zu schaffen, um unzuträgliche Härten in Einzelfällen zu vermeiden.
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich trotzdem insgesamt 62 Kommunen zusammengefunden und in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt die Möglichkeit der Klage geprüft.
Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass gegen die Art der Erhebung geklagt wird.
Soweit bis jetzt bekannt ist, werden die Städte Aachen, Baesweiler und Geilenkirchen beim Verwaltungsgericht Aachen Klage erheben.
In diesem Zusammenhang wird auch berichtet, dass der Städte- und Gemeindebund NRW eher
skeptisch ist. Sprecher Martin Lehrer äußerte sich dahin gehend, dass es vermutlich einen Klageweg
durch viele Instanzen geben werde. Und selbst, wenn das Bundesverwaltungsgericht am Ende ent-
scheide, dass die Methodik des Zensus 2011 fehlerhaft sei, habe dies keine Auswirkungen auf den
Zensus 2011, sondern höchstens auf die nächste Volkszählung. Auch Rückzahlungen werde es nicht
geben. Zudem seien die beim Zensus erhobenen Datengrundlagen aus Datenschutzgründen bereits
vernichtet worden. Die Kommunen könnten also diese Grundlagen nicht einsehen, dies sei ein Systemmangel.
Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetages Bernd Buckenhofer warnt ebenfalls, dass die Klage nicht einfach wird. Das Ergebnis, das der Zensus 2011 erhoben hat, sei nicht rückgängig zu machen. Die Städte und Gemeinden müssten zunächst mit den finanziellen Auswirkungen leben. Man
könne aber darauf hinwirken, dass bei der nächsten Volkszählung mit verbesserten Methoden gemessen wird.
Aufgrund der überwiegenden Meinung, dass eine Klage sich nur für den kommenden Zensus auswirken wird und die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht abzusehen sind wird seitens der Stadt
Jülich keine Klage eingereicht.
Hinzu kommt, dass das Land NRW im Gemeindefinanzierungsgesetz eine entsprechende Abmilderung der Folgen für betroffene Kommunen geschaffen hat.
Mitteilung 499/2013
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