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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung -Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßallee- hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
-Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßallee-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
-Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßallee-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
-Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßallee-
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7140/2008 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung -Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßalleehier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl.I S.3316), für den Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ). Wesentliches Planungsziel ist die städtebauliche maßvolle Nachnutzung der Flächen des ehem. Hallenbades in Kaster unter Berücksichtigung der vorhandenen Parkplatzfläche. Dies erfolgt durch Änderung der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schwimmbad in Wohnbauflächen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die politischen Zielvorgaben des Fachbereiches 1 sehen die Entwicklung der Fläche des ehem. Hallenbades in Kaster im Rahmen der Bauleitplanung vor. Ein entsprechender Antrag wurde durch Ortsvorsteherin von Kaster, Frau Emmi Will, mit Schreiben vom 05.01.2007 gestellt. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16/Kaster in der Fassung seiner 1. Änderung stellt den Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung Schwimmbad dar. Die Fläche selbst wurde einerseits durch das seinerzeitige Gebäude und andererseits durch den nach wie vor vorhandenen, über die Harffer Schloßallee angeschlossenen Parkplatz mit ca. 40 Stellplätzen geprägt. Die Fläche liegt ferner nicht innerhalb des Gebietes des Rahmenplanes Kaster und hat hier auch für ggfls. sonstige Nutzungen keine Berücksichtigung gefunden. In der Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 09.09.2008 wurde eine Strukturvariante für eine mögliche Wohnbebauung der ehem. Fläche des Hallenbades ohne Einbeziehung der Parkplatzfläche vorgelegt. Nach Beratung hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossen, einen Beschluss über die Nutzungsänderung der ehemaligen Hallenbadflächen an der „Harffer Schloßallee“ unter Berücksichtigung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen und des hiervon abhängigen Bedarfes vorerst zurückzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, weitergehende Plankonzepte mit Einbeziehung der Parkplatz- und dazugehörigen Asphaltflächen vorzubereiten. Das beauftragte Planungsbüro hat nunmehr weitere Strukturvarianten für eine Wohnbebauung entwickelt und stellt diese in der Sitzung vor. Einerseits beinhalten diese Varianten die volle Ausnutung der Fläche (inkl. des Parkplatzes) aber auch eine teilweise Umnutzung und damit Rückbau des Parkplatzes bei Erhalt von ca. 20 Stellplätzen. Anmerkung der Verwaltung: Beim Plangebiet handelt es sich um eine potentielle innerörtliche Freifläche die im Rahmen einer vereinfachten Abwicklung eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 a des Baugesetzbuches – sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung- äußerst kurzfristig abgewickelt werden kann. Hier kann eine Rechtskraft nach vereinfachtem Verfahren bereits im Frühjahr erlangt werden. Sofern ein Beschluss zur Umsetzung eines der vorgestellten Plankonzepte erfolgt, kann eine Vermarktung der Flächen bereits in 2009 erfolgen und die innerstädtische Brache einer zeitnahen Nachnutzung zugeführt werden. In diesem Falle sind für die Erschließungsmaßnahmen Mittel im Budget des FB 1 zu berücksichtigen. Die Höhen der einzustellenden Mittel ist abhängig von der Planvariante und muss daher noch ermittelt werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP7-140/2008 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.10.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: -------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-140/2008 1. Ergänzung Seite 3