Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7140/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
04.11.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung
-Gebiet ehem. Hallenbad in Kaster an der Harffer Schloßalleehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
und 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl.I
S.3316), für den Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 4. Änderung (Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ).
Wesentliches Planungsziel ist die städtebauliche maßvolle Nachnutzung der Flächen des ehem.
Hallenbades in Kaster unter Berücksichtigung der vorhandenen Parkplatzfläche. Dies erfolgt durch
Änderung der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schwimmbad in
Wohnbauflächen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die politischen Zielvorgaben des Fachbereiches 1 sehen die Entwicklung der Fläche des ehem.
Hallenbades in Kaster im Rahmen der Bauleitplanung vor.
Ein entsprechender Antrag wurde durch Ortsvorsteherin von Kaster, Frau Emmi Will, mit
Schreiben vom 05.01.2007 gestellt.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 16/Kaster in der Fassung seiner 1. Änderung stellt
den Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung
Schwimmbad dar.
Die Fläche selbst wurde einerseits durch das seinerzeitige Gebäude und andererseits durch den
nach wie vor vorhandenen, über die Harffer Schloßallee angeschlossenen Parkplatz mit ca. 40
Stellplätzen geprägt.
Die Fläche liegt ferner nicht innerhalb des Gebietes des Rahmenplanes Kaster und hat hier auch
für ggfls. sonstige Nutzungen keine Berücksichtigung gefunden.
In der Sitzung des Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 09.09.2008 wurde eine
Strukturvariante für eine mögliche Wohnbebauung der ehem. Fläche des Hallenbades ohne
Einbeziehung der Parkplatzfläche vorgelegt.
Nach Beratung hat der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossen, einen
Beschluss über die Nutzungsänderung der ehemaligen Hallenbadflächen an der „Harffer
Schloßallee“ unter Berücksichtigung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklungen und des
hiervon abhängigen Bedarfes vorerst zurückzustellen und die Verwaltung zu beauftragen,
weitergehende Plankonzepte mit Einbeziehung der Parkplatz- und dazugehörigen Asphaltflächen
vorzubereiten.
Das beauftragte Planungsbüro hat nunmehr weitere Strukturvarianten für eine Wohnbebauung
entwickelt und stellt diese in der Sitzung vor. Einerseits beinhalten diese Varianten die volle
Ausnutung der Fläche (inkl. des Parkplatzes) aber auch eine teilweise Umnutzung und damit
Rückbau des Parkplatzes bei Erhalt von ca. 20 Stellplätzen.
Anmerkung der Verwaltung:
Beim Plangebiet handelt es sich um eine potentielle innerörtliche Freifläche die im Rahmen einer
vereinfachten Abwicklung eines Bauleitplanverfahrens nach § 13 a des Baugesetzbuches – sog.
Bebauungsplan der Innenentwicklung- äußerst kurzfristig abgewickelt werden kann. Hier kann eine
Rechtskraft nach vereinfachtem Verfahren bereits im Frühjahr erlangt werden. Sofern ein
Beschluss zur Umsetzung eines der vorgestellten Plankonzepte erfolgt, kann eine Vermarktung
der Flächen bereits in 2009 erfolgen und die innerstädtische Brache einer zeitnahen Nachnutzung
zugeführt werden. In diesem Falle sind für die Erschließungsmaßnahmen Mittel im Budget des FB
1 zu berücksichtigen. Die Höhen der einzustellenden Mittel ist abhängig von der Planvariante und
muss daher noch ermittelt werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-140/2008 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.10.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
-------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-140/2008 1. Ergänzung
Seite 3