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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsenstscheidung zu V 477/2014; Überplanmäßige Mittelbereitstellung - Produkt 120 547 010 - ÖPNV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
66 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsenstscheidung zu V 477/2014; Überplanmäßige Mittelbereitstellung - Produkt 120 547 010 - ÖPNV)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 480/2014 Amt: 82 Az.: Datum: 29.10.2014 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 16.12.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM 04.11.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Dringlichkeitsenstscheidung zu V 477/2014; Überplanmäßige Mittelbereitstellung Produkt 120 547 010 - ÖPNV Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 477/2014 wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr hat den Beschluss gefasst, schnellstmöglich ergänzend zum Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises ein Gutachten zur Situation des ÖPNV in Erftstadt zu erstellen. Dieses Gutachten muss zeitnah in Auftrag gegeben werden. Damit der Auftrag erteilt werden kann, wird empfohlen die überplanmäßige Mittelbereitstellung in einer Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 480/2014 wird zugestimmt. Erftstadt, den 29.10.2014 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzender