Daten
Kommune
Bedburg
Größe
49 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7156/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Lipp
-Gebiet Am Pützbach / Sportplatz in Lipphier: Vorstellung des Plankonzeptes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt das vorgestellte Plankonzept zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf die politischen Zielvorgaben des Fachbereiches 1 wird zunächst verwiesen.
Es wurde entsprechend der Zielvorgaben ein Nutzungskonzept für eine Wohnbebauung
entwickelt.
Die Spielfläche des Sportplatzes Lipp könnte daher einer Wohnnutzung zugeführt werden. Ein
Teilbereich des Sportplatzes soll in einen Dorfplatz für die Bevölkerung umgewandelt werden. In
das Plangebiet werden die heutigen Parkplatzflächen vor dem Kindergarten und die Flächen
östlich des Kindergartens einbezogen.
Aufgrund der guten Lage zum Ortszentrum Bedburg ist die Fläche sehr gut für eine
Wohnbebauung geeignet; dies nicht zuletzt auch begründet in der Kleinteiligkeit der Fläche. Die
Plangebietsgröße beträgt insgesamt ca. 1.2 ha.
Ziel der vorliegenden Planung ist neben der Schaffung von Baugrundstücken die Einleitung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Verlagerung einer Lärmquelle und durch Schaffung
eines Wohngebietes, das seiner Lage im städtebaulichen Zusammenhang gerecht wird und den
östlichen Siedlungsrandes des Ortsteiles Lipp arrondiert.
Der heutige Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Planbereich als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz dar. Die westlich und östlich des Kindergartens angrenzenden
Flächen werden ebenfalls als Grünflächen dargestellt.
Aufgrund der heutigen Nutzung und der unmittelbar angrenzenden Bebauung wird der
Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung angesehen, der im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Da weniger als 20.000 m² überbaubare
Grundflächen festgesetzt werden, entfällt damit die Umweltverträglichkeitsprüfung, der
Umweltbericht und die Pflicht, den landschaftsökologischen Eingriff entsprechend auszugleichen.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
●
Bestandssituation
Das Plangebiet setzt sich aus der Parzelle des Flurstückes 513, Flur 1 und den angrenzenden
Flurstücken 9, 10, 279 und 569 zusammen. Das Plangebiet wird im Süden von der EduardBeerbaum-Straße und im Westen von der Straße ‚Am Pützbach’ begrenzt. An der Nordseite grenzt
das Plangebiet an die Parzelle des Kindergartens. Die östliche Grenze wird von der Böschung des
ehemaligen Bahngleises Richtung Kaster gebildet. An der südlichen Grenze des Plangebietes
verläuft der Pützbach.
Die unmittelbar angrenzende Bebauung im Westen und Süden setzt sich vorwiegend aus 1-2
geschossigen Einzel- und Doppelhäusern mit einer GRZ von 0,3 zusammen.
Aufgrund der geringen Anzahl von zusätzlichen Hauseinheiten wird davon ausgegangen, dass der
Ziel– und Quellverkehr für das neue Baugebiet über die Straße ‚Am Pützbach’ abgeführt werden
kann.
●
Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept wird in drei Varianten entwickelt, wobei diese Varianten zwei
unterschiedliche Größen des zukünftigen Dorfplatzes aufweisen. In den Varianten A und B wird ein
Dorfplatz in ca. 1.355 m² Größe, in Variante C in doppelter Größe mit ca. 2.700 m² angeboten.
Der Dorfplatz wird jeweils westlich und südlich des Kindergartens unmittelbar entlang der Straße
‚Am Pützbach’ angeordnet. Südlich des zukünftigen Dorfplatzes wird in allen Varianten eine
Stichstraße in die Tiefe des Plangebietes geführt.
Die Gebäude, die südlich dieser Straße liegen, weisen eine optimale Ausrichtung zur Sonne auf.
Von dieser Stichstraße führen je nach Variante eine oder zwei kurze Stichstraßen Richtung
Norden.
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Damit werden bis auf Variante B Grundstücke mit reinen Nordgärten vermieden. In Nord-SüdRichtung wird von der Stichstraße Richtung Eduard-Beerbaum-Straße ein Fußweg mit einer
Brücke über den Pützbach vorgeschlagen.
In allen Varianten werden ca. 18 Hauseinheiten mit gleichmäßiger Verteilung der Einzel- und
Doppelhaushälften vorgesehen. Die Zahl der Vollgeschosse wird mit maximal zwei festgesetzt
werden. Zusätzlich bewirkt die Festsetzung einer Traufhöhe, dass das zweite Vollgeschoss nur
innerhalb des Dachgeschosses realisiert werden kann.
●
Umweltschützende Belange
Aufgrund der östlich gelegenen L 213 ist gutachterlich zu überprüfen, ob für den Ostbereich des
Plangebietes Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden.
Gemäß § 51a Landeswassergesetz ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die erstmals
bebaut werden, vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der
unmittelbaren Nachbarschaft des Pützbaches ist zu überprüfen, ob das unbelastete
Niederschlagswasser in den Bach eingeleitet werden kann.
Die Hochwasserproblematik durch den Pützbach erfordert eventuelle Maßnahmen wie Aufweitung
des Bachbettes oder Erhöhung des angrenzenden Geländeniveaus.
Der belastete Belag des Sportplatzes muss insgesamt aufgenommen und abtransportiert werden.
Der Abtransport muss gutachterlich begleitet werden. Dadurch ergeben sich Kosten in einer
Größenordnung von ca. 50.000,00 € netto.
Abhängig ist die Umsetzung der Bauleitplanung jedoch vom Erfordernis an Spiel- und
Trainingsflächen für die sportreibenden Vereine im Bereich Fußball des Stadtgebietes in Bedburg;
wobei die Einleitung der Planung für die Bauleitplanung bis zum Abschluss des Verfahrens und
darüber hinaus unschädlich ist. Nach § 9 Abs. 2 Baugesetzbuch wird dem Verordnungsgeber die
Möglichkeit eingeräumt, Nutzungen erst nach Eintreten bestimmter Umstände zu legitimieren.
Das Konzept wird durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt.
In Ergänzung zum Beschlussvorschlag kann ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.08.2008
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----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Leveringhaus)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Gesehen:
------------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
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