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Beschlussvorlage (Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH hier: a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2008 zur Aussage des Bürgermeisters zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008 b) Unterrichtung der Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
hier: a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2008 zur Aussage des Bürgermeisters zum   
            Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008
        b) Unterrichtung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
hier: a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2008 zur Aussage des Bürgermeisters zum   
            Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008
        b) Unterrichtung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
hier: a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2008 zur Aussage des Bürgermeisters zum   
            Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008
        b) Unterrichtung der Öffentlichkeit) Beschlussvorlage (Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
hier: a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2008 zur Aussage des Bürgermeisters zum   
            Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008
        b) Unterrichtung der Öffentlichkeit)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7235/2008 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 18.11.2008 Betreff: Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH hier: a) Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2008 zur Aussage des Bürgermeisters zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008 b) Unterrichtung der Öffentlichkeit Beschlussvorschlag: Zu a): Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Zu b): Der Rat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zustimmend zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Zu a): Mit beigefügtem Schreiben vom 28.10.2008 (Anlage 1), eingegangen am 31.10.2008, beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes “Aussage des Bürgermeisters zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion in der Ratssitzung vom 24.06.2008 zum Thema Erftland“ im öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 18.11.2008. Gleichzeitig wird um die Beantwortung zweier im Antragsschreiben näher bezeichneter Fragen in der Ratssitzung gebeten. Gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 10. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Der Bürgermeister legt hierbei die Reihenfolge der einzelnen Tagesordnungspunkte fest und bestimmt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, welche Tagesordnungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen. Der Bürgermeister wird in der Sitzung zu den aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen. Zu b): Das Thema „Entwicklung der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft GmbH“ war im Jahr 2008 mehrfach Beratungsgegenstand in den politischen Gremien der Stadt Bedburg; und zwar: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Hauptausschuss, Sitzung vom 19.02.2008, TOP 10, nichtöffentlicher Teil Rat der Stadt Bedburg, Sitzung vom 11.03.2008, TOP 17, nichtöffentlicher Teil Rat der Stadt Bedburg, Sitzung vom 24.04.2008, TOP 7, nichtöffentlicher Teil Hauptausschuss, Sitzung vom 20.05.2008, TOP 5, nichtöffentlicher Teil Rat der Stadt Bedburg, Sitzung vom 24.06.2008, TOP 22, nichtöffentlicher Teil Rat der Stadt Bedburg, Sitzung vom 24.09.2008,TOP 21, nichtöffentlicher Teil. Die Behandlung als nichtöffentliche Angelegenheit der Tagesordnung ergab sich hierbei nicht aus dem generellen Ausschluss der Öffentlichkeit für Liegenschaftssachen gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bedburg allein, sondern auch daraus, dass Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten in der Regel ihrer Natur nach geheimhaltungsbedürftig sind. Dies ganz konkret vor allem dann, wenn durch vorzeitiges Bekanntwerden der Angelegenheit Spekulationen - insbesondere Preissteigerungen oder –verfall eintreten könnten. Somit stellt § 30 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dazu klar, dass ihrer Natur nach geheim sind insbesondere die Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. (Siehe hierzu auch beiliegende Übersicht der Friedrich-Ebert-Stiftung -Anlage 2- und den Presseartikel des Kölner Stadt-Anzeigers vom 26.09.2008 – Anlage 3.) Wie aus dem beigefügten Presseartikel (Anlage 4) der Kölnischen Rundschau, Ausgabe vom 22.10.2008, hervorgeht, hat die Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg der Presse ggü. das Beschlussergebnis des in der Ratssitzung am 24.06.2008 im nichtöffentlichen Teil gefassten Ratsbeschlusses offenbart. Gemäß § 52 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW soll der wesentliche Inhalt von Beschlüssen in öffentlicher Sitzung oder in anderer geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diese Unterrichtung ist Folge des Demokratiegebotes, nämlich des Unterrichtungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger, über die von der Vertretungskörperschaft gefassten Beschlüsse informiert zu werden. Das Gesetz unterscheidet in § 52 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW dabei nicht zwischen der Unterrichtung aus öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung, so dass auch die Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung in der Regel den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber bekanntzugeben sind. Soll eine Bekanntgabe gänzlich nicht erfolgen, so muss der Rat dies im Einzelfall ausdrücklich festlegen. Allerdings ist bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten Beschlussvorlage WP7-235/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 die Unterrichtung auf die Teile des Beschlusses beschränkt, für die nach der Beschlussfassung kein Geheimhaltungsinteresse mehr besteht. Datenschutzrechtliche Gründe, Geheimhaltungsverpflichtungen aus anderen Gesetzen, die Natur der Sache oder schwebende Verfahren und Verhandlungen können aber dazu führen, dass Teile des Beschlusses weiterhin unterdrückt werden müssen; etwa die Nennung personenbezogener Daten oder von Geschäftsgeheimnissen. Findet die Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen der entsprechenden Ratssitzung statt, so wird sie ausschließlich durch den Sitzungsleiter, also den Bürgermeister, durchgeführt. Erfolgt eine Bekanntgabe außerhalb der Sitzung, so obliegt diese als Geschäft der laufenden Verwaltung ebenfalls dem Bürgermeister. Über Form und Ausmaß der Unterrichtung entscheidet der Bürgermeister jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen. Die durch die SPD-Fraktionsvorsitzende an die Presse und damit an die Öffentlichkeit herangetragenen Informationen über Verkaufsabsichten der Gesellschafterin Stadt Bedburg stellen aber keinesfalls nur einen Verfahrensverstoß gegen § 52 Abs. 2 GO NRW dar. Wesentlich weitreichender als dieser formelle Verstoß ist materiellrechtlich der Inhalt der Informationen, denn dieser ist objektiv geeignet, schädliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit bzw. die wirtschaftliche Positionierung der Wohnungsbaugesellschaft als solcher zu haben bzw. das öffentliche Wohl in Form wichtiger Belange der Stadt Bedburg ernsthaft zu gefährden. Details der zugänglich gemachten Informationen (nicht alle) sind unter Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht aus § 30 GO NRW in die Öffentlichkeit getragen worden. Diese Informationen sind zu allem Übel nicht nur unter Nichtberücksichtigung der Interessen der Erftland lanciert worden und können nachhaltigen Schaden für die Erftland, insbesondere in Form von Vermögensschäden, hervorrufen, sondern diese Informationen wurden auch noch selektiert, also aus dem Gesamtzusammenhang heraus gestreut, wodurch die Öffentlichkeit - bewusst oder unbewusst - getäuscht werden kann. Da der Schutzzweck der Nichtöffentlichkeit im konkreten Fall unterlaufen wurde, sieht der Unterzeichner vor diesem Hintergrund keinen Anlass mehr, die Nichtöffentlichkeit in dieser Thematik weiter aufrecht zu erhalten. Vielmehr sollen - dies schlussendlich auch zur Vermeidung von fortgesetzten Spekulationen und weitergehenden Schäden für die Erftland – nunmehr sämtliche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Gemäß der Kommentierung zu den einschlägigen Vorschriften zur Verschwiegenheitspflicht des § 30 GO NRW besteht diese im übrigen dann nicht mehr, wenn mindestens in einer Tageszeitung über die Angelegenheit berichtet wurde. In der Anlage sind daher sämtliche Auszüge aus den Niederschriften über die obengenannten Beratungstermine beigefügt (Anlagen 5 bis 10). Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10. November 2008 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-235/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-235/2008 Sitzungsvorlage Seite: 4 Seite 4