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Beschlussvorlage (Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Bedburg zur Erneuerung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße in Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Bedburg zur Erneuerung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße in Bedburg) Beschlussvorlage (Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Bedburg zur Erneuerung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße in Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7213/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Betreff: Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG und der Stadt Bedburg zur Erneuerung des Bahnüberganges Erkelenzer Straße in Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bahnübergang an der Erkelenzer Straße in Bedburg muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang soll auch kreuzungsbedingt ein Kreisel an der Wiesenstraße / Neusser Straße gebaut werden. Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden auf 1.829.845,92 € ermittelt. Nach § 13 Abs. 1 EKrG sind diese zu einem Drittel von der DB Netz AG, dem Bund und der Stadt Bedburg zu tragen. Für den Anteil der Stadt Bedburg wurde rechtzeitig ein Zuschussantrag bei der Bezirksregierung gestellt. Die Fördermittel wurden nach den Einplanungsgesprächen im August 2008 für das Jahr 2009 eingeplant. Haushaltsmittel für die Maßnahme wurden eingeplant. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung der Kreuzungsvereinbarung zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.10.2008 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Schmeier Leiter der Bauverwaltung) Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-213/2008 Seite 2