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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" 
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 13.03.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 04.03.2008 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1196 Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss Da keine Wortmeldungen vorliegen, beginnt der Bürgermeister mit dem Aufrufen der einzelnen Abwägungsbeschlussvorschläge. Beschluss: Zunächst erfolgt die Einzelabstimmung zu den während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Alle Abwägungsempfehlungsbeschlüsse erfolgten einstimmig bei 1 Enthaltung. Einstimmiger Gesamtempfehlungsbeschluss bei 1 Enthaltung: 1. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ für den nordwestlichen Teilbereich 1 nebst Begründung (= Anlage 2 zur Originalniederschrift) beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ für den nordwestlichen Teilbereich 1 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Beratungsergebnis: