Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
10.12.14, 18:48
Aktualisiert
10.12.14, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 434/2014
Az.: 66 19-3362
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.10.2014
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Dezernat 6
BM
Termin
04.11.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Verbesserung der Beschilderung für das Parkverbot auf dem Markplatz Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
1.200,00
0,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 13.10.2014
Beschlussentwurf:
Zur besseren Erkennbarkeit der Beschilderung für das geltende Parkverbot auf dem Marktplatz
Lechenich werden die betroffenen Schilder von Hoch- in Tiefstellung gebracht.
Begründung:
Auf dem Marktplatz in Lechenich wird außerhalb der mit einer Parkscheibenpflicht ausgewiesenen
Parkplatzfläche (östlicher Teilbereich) häufig verbotswidrig geparkt. Dieses verbotswidrige Parken
wird durch das Ordnungsamt regelmäßig überwacht. In besonderen Fällen (u.a. bei Trauungen im
historischen Rathaus) werden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Auch Schwerbehinderte und
Handwerker, die einen entsprechenden Parkausweis erhalten haben, ist dort das Parken erlaubt.
Grundsätzlich ist das Parken auf dem westlichen Teil des Marktplatzes nicht erlaubt. Zum Be- und
Entladen darf diese Fläche allerdings außer an den Wochenmarkttagen (mittwochs und samstags
zwischen 6 und 13h) befahren werden. Der Zufahrtsbereich ist mit dem Zeichen Nr. 286
(eingeschränktes Haltverbot) und dem Zusatz „auf der gesamten Platzfläche“ sowie dem Zeichen
Nr. 283 (Haltverbot) mit dem Zusatz „Mi + Sa, 6-13h, auf der gesamten Fläche“ gekennzeichnet.
Die Verkehrszeichen wurden in Hochstellung angebracht. In den Beschwerden zu den
Verwarnungen wurde angegeben, dass diese Beschilderung schlecht erkennbar ist. Zur besseren
Erkennbarkeit besteht die Möglichkeit, die beidseitig im Zufahrtsbereich aufgestellten Zeichen in
Tiefstellung anzubringen. Dabei müssten die Schilder mit dem o.a. Text jeweils in einen Rahmen
gefasst werden. Diese Rahmen würden zu beiden Seiten ca. 0,50 m in den Fahrbahnbereich
ragen. Da der Fahrbahnbereich eine ausreichende Breite von ca. 5,00 m hat, bestehen hinsichtlich
der Einengung für die Durchfahrt keine Bedenken. Zur besseren Erkennbarkeit (u.a. bei Nacht)
sollte jeweils die in die Fahrbahn hineinragende Stütze mit Reflexionsfolie umklebt werden.
Den Einbau eines versenkbaren Pollers im Zufahrtsbereich zum westlichen Teil des Marktplatzes
halte ich nicht für geeignet, da die Anzahl Kreis der Berechtigten zur Befahrung der Fläche sehr
groß ist. U.a. befinden sich hier zwei Garagenzufahrten, die nur über den Zufahrtsweg erreichbar
sind. Gleichfalls muss das historische Rathaus für Postzusteller, etc. erreichbar bleiben. Es
müsste zusätzlich eine Regelung für die Marktbetreiber gefunden werden. Die Kosten für den
Einbau eines versenkbaren Pollers einschließlich einer Bedienertaste bzw. einer Funksteuerung
würden je nach Ausführung zwischen 5.000,00 und 10.000,00 Euro liegen.
Um den Platzbereich frei von parkenden Kraftfahrzeugen zu halten besteht theoretisch auch die
Möglichkeit zur Abpollerung der Fahrspur. Die anliegenden Geschäfte könnten zur Belieferung
noch angefahren und die beiden Ausfahrten der Garagen uneingeschränkt genutzt werden.
Jedoch müssten die Poller zur Durchführung des Wochenmarktes zum größten Teil
herausnehmbar sein. Die Platzfläche wird an den beiden Markttagen komplett genutzt. Für die
Entfernung bzw. Wiedereinsetzung der Pollerreihe ist eine einheitliche Regelung nur schwer zu
handhaben.
Der Einbau der Pollerreihe (ca. 40 Poller) würde ca. 12.000,00 Euro kosten.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes schlage ich vor, auf den Einbau von Pollern zu
verzichten und nur hinsichtlich der Beschilderung eine Verbesserung zu schaffen. Hierzu bietet
sich die von mir aufgezeigte Lösung (Änderung der hochgestellten Schilder in eine Tiefstellung)
an. Die Kosten für die Änderung der Beschilderung im Zufahrtsbereich zum westlichen Teil des
Marktplatzes würden bei ca. 1.200,00 Euro liegen.
(Erner)
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