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Beschlussvorlage (Verbesserung der Beschilderung für das Parkverbot auf dem Markplatz Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
10.12.14, 18:48
Aktualisiert
10.12.14, 18:48
Beschlussvorlage (Verbesserung der Beschilderung für das Parkverbot auf dem Markplatz Lechenich) Beschlussvorlage (Verbesserung der Beschilderung für das Parkverbot auf dem Markplatz Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 434/2014 Az.: 66 19-3362 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 08.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Dezernat 6 BM Termin 04.11.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Verbesserung der Beschilderung für das Parkverbot auf dem Markplatz Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 1.200,00 0,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 13.10.2014 Beschlussentwurf: Zur besseren Erkennbarkeit der Beschilderung für das geltende Parkverbot auf dem Marktplatz Lechenich werden die betroffenen Schilder von Hoch- in Tiefstellung gebracht. Begründung: Auf dem Marktplatz in Lechenich wird außerhalb der mit einer Parkscheibenpflicht ausgewiesenen Parkplatzfläche (östlicher Teilbereich) häufig verbotswidrig geparkt. Dieses verbotswidrige Parken wird durch das Ordnungsamt regelmäßig überwacht. In besonderen Fällen (u.a. bei Trauungen im historischen Rathaus) werden Ausnahmegenehmigungen erteilt. Auch Schwerbehinderte und Handwerker, die einen entsprechenden Parkausweis erhalten haben, ist dort das Parken erlaubt. Grundsätzlich ist das Parken auf dem westlichen Teil des Marktplatzes nicht erlaubt. Zum Be- und Entladen darf diese Fläche allerdings außer an den Wochenmarkttagen (mittwochs und samstags zwischen 6 und 13h) befahren werden. Der Zufahrtsbereich ist mit dem Zeichen Nr. 286 (eingeschränktes Haltverbot) und dem Zusatz „auf der gesamten Platzfläche“ sowie dem Zeichen Nr. 283 (Haltverbot) mit dem Zusatz „Mi + Sa, 6-13h, auf der gesamten Fläche“ gekennzeichnet. Die Verkehrszeichen wurden in Hochstellung angebracht. In den Beschwerden zu den Verwarnungen wurde angegeben, dass diese Beschilderung schlecht erkennbar ist. Zur besseren Erkennbarkeit besteht die Möglichkeit, die beidseitig im Zufahrtsbereich aufgestellten Zeichen in Tiefstellung anzubringen. Dabei müssten die Schilder mit dem o.a. Text jeweils in einen Rahmen gefasst werden. Diese Rahmen würden zu beiden Seiten ca. 0,50 m in den Fahrbahnbereich ragen. Da der Fahrbahnbereich eine ausreichende Breite von ca. 5,00 m hat, bestehen hinsichtlich der Einengung für die Durchfahrt keine Bedenken. Zur besseren Erkennbarkeit (u.a. bei Nacht) sollte jeweils die in die Fahrbahn hineinragende Stütze mit Reflexionsfolie umklebt werden. Den Einbau eines versenkbaren Pollers im Zufahrtsbereich zum westlichen Teil des Marktplatzes halte ich nicht für geeignet, da die Anzahl Kreis der Berechtigten zur Befahrung der Fläche sehr groß ist. U.a. befinden sich hier zwei Garagenzufahrten, die nur über den Zufahrtsweg erreichbar sind. Gleichfalls muss das historische Rathaus für Postzusteller, etc. erreichbar bleiben. Es müsste zusätzlich eine Regelung für die Marktbetreiber gefunden werden. Die Kosten für den Einbau eines versenkbaren Pollers einschließlich einer Bedienertaste bzw. einer Funksteuerung würden je nach Ausführung zwischen 5.000,00 und 10.000,00 Euro liegen. Um den Platzbereich frei von parkenden Kraftfahrzeugen zu halten besteht theoretisch auch die Möglichkeit zur Abpollerung der Fahrspur. Die anliegenden Geschäfte könnten zur Belieferung noch angefahren und die beiden Ausfahrten der Garagen uneingeschränkt genutzt werden. Jedoch müssten die Poller zur Durchführung des Wochenmarktes zum größten Teil herausnehmbar sein. Die Platzfläche wird an den beiden Markttagen komplett genutzt. Für die Entfernung bzw. Wiedereinsetzung der Pollerreihe ist eine einheitliche Regelung nur schwer zu handhaben. Der Einbau der Pollerreihe (ca. 40 Poller) würde ca. 12.000,00 Euro kosten. Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes schlage ich vor, auf den Einbau von Pollern zu verzichten und nur hinsichtlich der Beschilderung eine Verbesserung zu schaffen. Hierzu bietet sich die von mir aufgezeigte Lösung (Änderung der hochgestellten Schilder in eine Tiefstellung) an. Die Kosten für die Änderung der Beschilderung im Zufahrtsbereich zum westlichen Teil des Marktplatzes würden bei ca. 1.200,00 Euro liegen. (Erner) -2-